Vollzeitjob + Midijob lohnenswert?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Also, ich glaube da wird einiges durcheinandergebracht.

Es gibt den sog. Mini-Job. Da kann man (unabhängig von anderen Arbeitsverhältnissen) 450 Euro verdienen die der Arbeitgeber dann pauschal versteuert.

Der Midijob betrifft die Fälle, wenn man (in allen Arbeitsverhältnissen zusammen) zwischen 450,01 Euro und 850 Euro verdient. Die Vorteile ergeben sich aus den "ermäßigten" Sozialabgaben. Für die Steuer gibt es keine Ermäßigung. Wenn der einzige Verdienst in diesem Bereich liegt, fällt i.d.R. keine Lohnsteuer (z.B. Steuerklasse 1) an. Dies hat aber nichts mit dem Midijob zu tun.

Meiner Meinung ist die "Miijob" Variante für dich gar nicht möglich. Du hast ja zwei Arbeitsverhältnisse. In der Summe kommst du über die 850 Euro und somit greift die Midijob Variante für dich nicht.

Oder liege ich damit ganz falsch?

http://de.wikipedia.org/wiki/Midi-Job

Elfi96  25.11.2014, 13:29

Nich mal was zu lesen aus dem Link, den ich eingefügt hatte. (Fazit: Wikipedia weiß scheinbar nicht, dass man theoretisch einen Hauptjob UND einen Midijob ausüben kann.)

Midijob als Nebenverdienst Alle Personen, die eine hauptberufliche sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und einen Midijob ausüben, müssten in ihrem Nebenjob mit sehr hohen Abgaben rechnen.

LG

Hefti15  25.11.2014, 14:16
@Elfi96

Elfi96 ich kann über deinen Kommentar nur den Kopf schütteln.

Deine Aussage: "Fazit: Wikipedia weiß scheinbar nicht, dass man theoretisch einen Hauptjob UND einen Midijob ausüben kann".

Zweiter Satz im Wiki Artikel: "Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend."

Fazit: Lese aufmerksamer!

Und nochmals für dich (wegen deinem zweiten Absatz): Es ist "theoretisch denkbar, dass man einen Haupt und einen Nebenverdienst hat und dies noch unter der Regelung vom Midijob fällt. Nur darf man insgesamt eben nicht über die 850 Euro kommen. Praktisch wird dies nie vorkommen.

Und dein zweiter Absatz ist schlicht weg falsch. Entweder kommt man mit dem Haupt und dem Nebenjob unter die 850 Euro, dann hat man eben keine hohen Abgaben.

Oder man kommt über die 850 Euro und dann ist ein Medijob gar nicht möglich.

Eher nicht, denn du müsstest dann auf Steuerklasse 6 deinen zweiten Job versteuern. Bei Überschreiten der 850 Euro-Grenze wird ganz normal versteuert. Der Midjob ist ein prima Angebot für Studenten, aber für Vollzeitbeschäftigte lohnt sich das nicht.

Hefti15  24.11.2014, 20:13

Stehe ich ganz auf dem Schlauch? So wie ich es sehe, kann er gar nicht einen Midijob ausüben. Sein Verdienst liegt doch über 850 Euro! Die Arbeitseinkommen werden doch zusammengerechnet.

Ist das nicht ein Unterschied zum Mini Job (450 Euro) bei dem man ein Verdienst neben dem Hauptjob haben kann? Beim Midjob hingegen alle Arbeitseinkommen zusammen nicht mehr als 850 Euro ergeben dürfen?

Weiterhin wird doch der Lohn immer (!) ganz normal versteuert. Entsprechend der Steuerklasse fällt die Steuer an. Die 850 Euro Grenze spielt doch gar keine Rolle?!?!

In seinem Fall wäre die Steuerklasse 6 ja auch nur "unterjährig" ein Nachteil. Mit der Einkommensteuererklärung würde er ja einen Teil der Steuer wieder zurückbekommen.

Das kann sich schon lohnen, da deine Lohnsteuer in diesem Bereich noch recht niedrig sein dürfte.

Vom Verhältnis Aufwand / Nutzen (= mehr Geld netto auf dem Konto) würde ich dir fast noch eher zu einem Mini-Job (450 €) raten als zum Medi-Job (800 €), wo du dann doch ein paar Agaben haben wirst, wohingegen du beim Mini-Job die 450 Euro netto wie brutto kassierst ;-)

http://www.steuerklassen.com/nebenjob/steuerklassen-und-midijobs/ Ein interesssnter Link dazu. Fazit: in deinem Fall wäre ein Minijob die bessere Wahl. LG

Hefti15  24.11.2014, 19:57

Ich habe mir deine Link angeschaut. Steht da nicht:

"Diese Regelungen gelten jedoch nur, wenn es sich bei dem Midijob um den einzigen Job handelt und wenn er nicht parallel zu einem Hauptjob ausgeübt wird."?

Das bedeutet doch, es würde ihn gar nicht betreffen!

Elfi96  24.11.2014, 21:03
@Hefti15

Wenn du bis zum Ende gelesen hättest, hättest du deinen Kommentar sicher geändert: bei Vollzeitjob UND Midijob wird der Midijob voll versteuert, was bedeutet, dass es sich für den Fraganten nicht lohnt, den Midijob anzunehmen. LG

Hefti15  25.11.2014, 00:47
@Elfi96

Ok ich gebe zu, dass ich in deinem ersten Kommentar fälschlicherweise "Midjob" gelesen habe.

Anderseits halte ich auch dir vor "lese doch mal die Kommentare". Auch stimmt deine Aussage nicht.

Nochmals für dich: Der Midijob wird immer (!!!!) voll besteuert! Weil der Midijob bzw. die Vergünstigungen sich nur auf die Sozialversicherungen auswirken. Deine Aussage "Vollzeitjob UND Midijob wird der Midijob voll versteuert" ist somit falsch (weil du es falsch darstellst).

Also, generell wird immer der Medijob voll versteuert. Ob es daneben noch weiter Einkünfte gibt, ändert an der Steuerpflicht gar nichts, d.h. mit oder ohne Vollzeitjob, er wird voll versteuert. Wie schon erwähnt, nur bei den Sozialversicherungen wirkt er sich aus.

Und für dich nochmals, die Aussage "für den Fraganten nicht lohnt, den Midijob anzunehmen" ist auch falsch. Er liegt über der maßgebenden Grenze. Also, er kann diese Regelung gar nicht in Anspruch nehmen. Es ist keine Entscheidung ob es sich "lohnt".

Also, m.M. hast du die Midijob Regelung falsch verstanden (Steuern - Sozialversicherungen). Weiterhin scheint dir die Grenze unbekannt zu sein (lohnt sich nicht - fällt gar nicht unter diese Regelung).