Was tun, wenn mir jemand Geld schuldet?
Hallo, eine Person schuldet mir Geld!
Ich habe vor ca. 1,5 Jahren einer ehm. Arbeitskollegin 800 Euro geliehen. Dumm nur, dass ich mir dieses nicht schriftlich bestätigen lassen habe, jedoch lief die Transaktion via Überweisung und das sogar vom Konto meiner Mutter. Nun hat sie mir in laufe der Zeit bereits 50 Euro zurück überwiesen, da wir eine Ratenzahlung ausgemacht hatten, da sie das Geld nicht in einer Summe zurück zahlen konnte. Dieses war übrigens die einzige Rate, mit dem Verwendungszweck, nächsten Monat gibt es mehr, welche sie mir überwies.
Es ist vielleicht noch wichtig zu erwähnen, dass die Summe auf das Konto ihres Sohnes ging.
Normalerweise habe ich das ganze bereits vergessen und unter Lebenserfahrung abgehakt. Nun ist es aber so, dass mir dieses gelegentlich nicht aus dem Kopf geht und ich mir darüber Gedanken mache und sogar davon Träume...
Nun kam mir die Überlegung, dass meine Mutter die nötige Zeugin sein könnte, dass ich der besagten Arbeitskollegin Geld geliehen habe. Im Internet bin ich bereits über den Begriff "Vollstreckungsbescheid" gestolpert und das ich damit evtl. die Möglichkeit habe, einen Teil des Geldes wieder zu sehen. Jedoch las ich, dass ich ersteinmal in Vorleistung gehen muss (Gerichtskosten, Anwaltskosten ...)
Was habe ich als privat Person für Möglichkeiten, unter Beachtung der Gegebenheiten, das Geld zurück zubekommen?
Im endeffekt ist es mir sogar egal, wenn ich von den 800 Euro nur einen geringen Teil wiedersehen würde, solange sie es nicht behält. Meinetwegen können sich Anwälte, Gericht, Inkasso usw. vom Geld bedienen und sich die nötigen Gebühren nehmen.
Ich wäre für Tipps, Hinweise und evtl. für gemachte Erfahrungen dankbar.
14 Antworten
4 Dinge sollte man nie leihen, hat mein Vater mir gesagt, die kriegst du entweder gar nicht oder nicht ganz wie vorher, zurück:" Geld, Frau, Haus, Auto".
Wenn du satrke Nerven hast, dann kannst du mir ihr sprechen, oder ihr drohen, oder etwas von ihr als Wertgegenstand holen. Aber gehe davon aus, dass das Geld weg ist, weil sie sich stur stellen kann.
Zunächst einmal solltest Du sie schriftlich (per Post, nicht per Mail oder SMS) auffordern, den Betrag bis zum.... (konkretes Datum, keine Frist) zu zahlen. Das ist notwendig, da eine Forderung fällig sein muss, um eingeklagt zu werden. Reagiert sie darauf nicht, kannst Du über online-mahnantrag.de einen Mahnbescheid beantragen. Hier musst Du tatsächlich zuerst in Vorleistung treten, jedoch kannst Du die Kosten später durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.
Mit den Dir vorliegenden Unterlagen - insbesondere dem Nachweis der bereits geleisteten Teilzahlung dürfte es keine Zweifel an dem Kreditvertrag geben. Eventuell ist es möglich, die Forderung an ein Inkasso-unternehmen abzutreten. Da dürfte für Dich aber nur ein Bruchteil Deiner Forderung herauskommen.
http://www.inkassomarktplatz.de/forderungen-an-inkasso-unternehmen-abtreten
Das müsste im Streitfall vor Gericht aber glaubwürdig rüber gebracht werden und wiederspricht der Aussage, dass "weitere Zahlungen folgen". Der Richter würde natürlich nach einer plausiblen Begründung für die angeblich erlassenen Schulden fragen. Außerdem sollte man nicht immer davon ausgehen, dass vor Gericht gelogen wird (und ein Schuldenerlass behauptet wird, den es nicht gegeben hat). Vielleicht ist die Schuldnerin ja auch erlich uner erkennt an. Nicht alle Menschen lügen und betrügen vor Gericht. Ich wage zu hoffen, dass die meisten Menschen ehrlich sind (ja - ich bin naiv).
Ich habe beruflich seit vielen Jahren mit Forderungen und gerichtlichen Mahnverfahren zu tun und zum Glück läuft es in 99 % der Fälle problemlos.
Versuch, Dich zunächst einmal in diversen Texten, die Du mit einer Google-Suche findest, in den "gerichtlichen Mahnbescheid" einzulesen.
Vorab: das läuft zunächst ganz ohne teuren Anwalt ab. Du kannst einen solchen Bescheid erwirken, der Dich eine verhältnismäßig geringe Gebühr (ca. 30 € ) kostet.
Ob's was bringt, sei dahingestellt. Wenn die Schuldnerin schon daran gewöhnt ist, Gerichtspost zu bekommen, bringt es übrigens nichts, dann läßt die sich durch die amtliche Zustellungsurkunde nicht erschrecken, zumal man einem gerichtlichen Mahnbescheid ohne Angabe von Gründen innerhalb 2 Wochen widersprechen kann.
Hallo,
ich denke weder du, noch ein Anwalt haben eine Chance, da du nichts beweisen kannst.
Gruß
Du kannst selber ein amtsgerichtliches Mahnverfahren auf den Weg bringen. Dazu gehst du zum Amtsgericht und lässt die einen amtsgerichtlichen Mahnbescheid ausstellen. Ergoogel dir maldieses mahnverfahren...
Das zentrale Problem: Jeder Schritt kostet dich weitere finanzielle Vorleistungen - mit wagem Ausgang. Denn nur, wenn die "Kollegin" zahlungsfähig ist, siehst du Geld. Wenn sie aber unter der Pfändungsgrenze krebst, dann schaust du in die Röhre und hast nur Unkosten.
Versuch es doch mit penetranter Nerverei. Nimm das selber mehr als Spiel und steigere dich da nicht so rein, aber ihr kanst du doch mit deiner Forderung weiter ständig auf die Nerven fallen... :-)
naja doch sie kann immer noch darauf plediren das er zu ihr persönlich gesagt habe das er ihr das geld schenckt. somit wäre der vertrag der geschloßen wurde abgeschloßen. da er ihr die schulden erlassen hat. da von vornerein nichts schriftlich gemacht wurde wäre das eine plausibele erklärung