Mahnung trotz bezahlter Rechnung?

5 Antworten

Schreibe die Firma auf postalischem Wege an und schildere Ihnen den Verlauf. Evtl. hast Du auch noch eine Überweisungsbestätigung als Beweis, lege diesen gegebenenfalls bei. Anderenfalls kannst Du auch eine Kopie Deinen Kontoauszuges, auf welchem man die Überweisung sehen kann, beilegen. Streiche hierbei jedoch Deinen Kontostand und alle anderen wichtigen Daten durch, sodass diese unkenntlich sind. LG

Die fehlerhafte Rechnungsstellung der Firma ist nicht von Dir zu vertreten. Folglich besteht kein Zahlungsverzug, folglich brauchst Du auch die Mahnkosten bzw. Inkassokosten nicht zu zahlen.

Was war den überhaupt vertraglich vereinbart? Wenn bei der Bestellung genau der Betrag vereinbart war, der auch in der Rechnung stand und der auch von Dir bezahlt wurde, dann brauchst Du auch keine 1,20 € nachzahlen.

Wenn dagegen bei der Bestellung der Betrag inklusive der 1,20 vereinbart war und nur die Rechnung falsch zu niedrig ausgestellt war, dann überweise die 1,20 auf das Konto der Firma und teile schriftlich mit, dass Du aufgrund der falschen Rechnung nicht im Zahlungsverzug warst und demzufolge die Erstattung von Mahnkosten ablehnst.

mepeisen  21.04.2014, 18:55

Ganz genau. Davon abgesehen sind 9€ Mahngebühren eher eine bodenlose Unverschämtheit denn rechtlich irgendwie durchsetzbar. Wenn der Schuldner die Mahnung zu vertreten hätte (was er aber scheinbar nicht hat), wäre bestenfalls Briefporto erlaubt (1,50€ maximal).

Wichtig wären mal folgende Daten:
Rechnungsdatum, Endbetrag...WANN hast Du überwiesen, welchen Betrag...

und wann war das Datum der Mahnung?

Ich habe die Firma schon einmal angeschrieben (mit Kopie der Überweisungsbestätigung). Darauf habe ich keine Antwort erhalten. Der Rechnungsbetrag (21.10.2013) waren 32,93€. Dieser wurde am 25.10.2013 überwiesen. Die Mahnung ist vom 21.03.2014. Darin sind 1,20€ Rechnungskosten (die Firma hat angeblich zu wenig in Rechnung gestellt) und 9€ Mahngebühren.

Kinderbuecher  21.04.2014, 12:02

Ist die Differenz denn Rechtens? Ich meine, Du mußt hier schon mal alle Fakten auf den Tisch legen. Was ist denn das für eine Differenz? Ist sie berechtigt oder nicht?
9 Euro Mahngebühren stehen natürlich in keinem Verhältnis.
Und wie wäre es mal mit anrufen? Mündlich läßt sich meistens alles einfacher klären.

ebrower 
Beitragsersteller
 21.04.2014, 13:58
@Kinderbuecher

Ich habe keine Ahnung wie es zu der Differenz kommt. Angeblich durch falsche Rechnungsstellung, aber des ist ja ni mein Problem. Hab die Firma auch schon angerufen, Sie meinten ich solle mich schriftlich äußern. Habe ich ja dann getan,...

mepeisen  21.04.2014, 18:59
@ebrower

Ich würde hier eine korrigierte Rechnung verlangen, wenn du das nicht nachvollziehen kannst bzw. eine detaillierte Angabe, woher der Betrag stammt.

Beispiel, wie ich es schreiben würde: "Hallo. Ich weise sämtliche Mahngebühren zurück. Wenn Sie mir eine falsche Rechnung stellen, dann haben Sie hier einen Fehler gemacht, nicht ich. Sie haben die Mahngebühren, die sowieso gegen die Rechtsprechung des BGH verstoßen, selbst zu verantworten. Bitte senden Sie mir eine korrigierte Rechnung zu, damit ich den Differenzbetrag von 1,20€ nachvollziehen kann und dann werde ich bei korrekter Rechnung diese 1,20€ auch überweisen."

hi, ebrower, die Frage ist , ob DU pünktlich bezahlt hast. Alles Gute juste55

mepeisen  21.04.2014, 18:56

Ne. Die Frage ist, wer den Schaden zu verantworten hat. Wenn der Gläubiger eine falsche Rechnung stellt, muss man zwar vielleicht die 1,20€ bezahlen, wenn das vertraglich vereinbart ist. Aber Mahngebühren und anderer Quatsch, den hat der Schuldner nicht zu verantworten. Es geht hier nicht um eine unbezahlte Rechnung, sondern um eine vom Gläubiger inhaltlich falsche....

verreisterNutzer  22.04.2014, 08:19
@mepeisen

mepeisen, ach, entschuldige, dann hab ich das anders verstanden....:-)