Beim Schwarzfahren erwischt, aber keinen Beleg vom Kontrolleur erhalten, Muss ich zahlen?
Hallo zusammen,
im Mai bin ich erwischt worden, als ich meine vorhandene Monatskarte vergessen hatte.
Der Kontrolleur war zu doof meine Daten in das Gerät einzugeben, sodass ich meine Personalien auf einen kleinen Vordruck geschrieben habe. Daraufhin sagte er noch, dass ich in den nächsten Tagen einen Bescheid von der Bahn erhalten werde und dann mein Monatsticket im Service-Center nachzeigen solle. Anfallende Kosten ca. 3,50 Euro lt. Kontrolleur.
Nun nach monatelangem Warten habe ich Post vom Incassobüro erhalten, dass ich 47,- Euro (40 Euro + 7 Euro Mahngebühren) zahlen soll. (Zuvor habe ich keine Post erhalten.)
Nach ein paar Briefwechseln und Telefonaten mit dem Incassobüro habe ich nun ein neues Schreiben erhalten, dass ich die 14 tägige Frist (damals im Mai) nicht eingehalten hätte und somit 47 Euro fällig sind.
Da der Kontrolleur mir damals aber wirklich NICHTS mitgegeben hat und ich somit ohne Aktenzeichen nicht zum Service-Center gehen konnte, sehe ich es nicht ein, die Summe zu zahlen.
Habe jetzt 7,- Euro "erhöhtes Beförderungsgeld" überwiesen.
Muss ich die volle Summe zahlen???
9 Antworten
Diese eigenmächtig überwiesenen 7 Euro werden die wohl den Mahngebühren zuordnen und auf den Rest pochen. Ich würde darum 3,50 Euro als Überzahlung zurückfordern, denn nur soviel sollten lt. dem Kontrolleur ja überhaupt anfallen.
Da Du keine Rechnung erhalten hast, ist es nur Goodwill von Dir, überhaupt die Strafe zu zahlen. Und die 14tägige Frist war somit überhaupt nicht einzuhalten, da diese erst gar nicht zustande kam.
Ich würde dem Inkassobüro dass so zurückschreiben sowie eine Rechnungskopie verlangen zwecks Nachvollziehbarkeit.
Danke für den Stern!
Ja, du hättest dich zumindest beim Service Center melden müssen. Nach Ablauf der Frist wird das als Fahren ohne Fahrschein gewertet und somit ist das volle "erhöhte Beförderungsentgelt" von € 40 fällig.
Als Nachtrag noch: Ich habe 7 Euro gestern überwiesen, da im letzten Brief, den ich am Samstag erhalten habe steht: "Wir müssen darauf hinweisen, dass sich das Erhöhte Beförderungsentgelt auf EUR 7,00 ermäßigt, wenn der Fahrgast beim Verkehrsbetrieb innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Kontrolle nachweist, dass er im Besitz einer gültigen persönlichen Zeitkarte ist".
Den Nachweis darüber habe ich dem Incassobüro zugeschickt! Und ich habe mein Ticket vergessen, dadurch sind "Verwaltungskosten" entstanden, deswegen habe ich die 7 Euro gezahlt. Aber ich sehe nicht ein 40 Euro und schon gar keine Mahngebühren zu zahlen. Ich habe ja nichts erhalten, was sie anmahnen könnten!
würde ich nicht.. bei mir war schonmal sowas ähnliches.. wenn die leute nicht im stande sind ihr personal richtig zu schulen dann kannst du da jawohl auch nichts für!
"bei mir war schonmal sowas ähnliches" - könntest Du bitte das erzählen? Danke im Voraus
Wieso hast du überhaupt etwas bezahlt? Wenn der zu doof ist, da musst du gar nichts bezahlen, die können nicht einfach Mahngebühren erheben. Anstatt bezahlende Leute auszurauben sollten sie lieber die Jugendlichen vorknöpfen und daran arbeiten, pünktlich zu kommen...