Vollstreckungsankündigung erhalten was sollte/muss/kann ich nun tun?

3 Antworten

Hallo,

wenn Du die Forderung nicht zahlen kannst, tut Dir auch niemand etwas.

Bei einer Forderung von 500,00 EUR sind zusätzlich entstehende Kosten eher marginal und im Moment nicht unbedingt der Überlegung wert.

Viel wichtiger wäre, dass Du wirklich ernsthaft und streng mit Dir selbst überlegst, ob Du der Behörde nicht vielleicht Ratenzahlungen anbieten könntest. Wenn ja, dann ist es ganz sicher sehr hilfreich, wenn Du denen das schreibst, vielleicht per Fax übermittelst und auch eine erste Zahlung schonmal die Reise bringst.

Wenn denen das gefällt, was Du schreibst und wie Du Dich verhältst, verzichten sie vielleicht sogar vorläufig darauf, Dich zu besuchen.

Der Vollziehungsbeamte hat das Recht, wenn Du die Forderung bei seinem Besuch nicht bezahlst, ein sog. Vermögensverzeichnis von Dir zu verlangen. Da sollst Du alles rein schreiben, was Dir gehört und mußt das an Eides statt versichern. Dies dient dem Gläubiger dazu, damit er nachsehen kann, ob und was er pfänden könnte. Häufige Fälle sind Lohnpfändungen und sog. Kontenpfändungen bei der Bank.

Es kann sein, dass es vielleicht auch sinnvoll ist, dass Du Dein Bankkonto in ein sog. P-Konto umwandeln läßt. Dann bekommst Du jeden Monat den Betrag, der Dein indiuvidueller pfandfreier Betrag vom Einkommen ist, auch ausgezahlt. Ob das für Dich wirklich sinnvoll ist, kann man aber von hier aus, nicht mit Bestimmtheit beurteilen. Dazu müßte ich von Dir von mehr wissen.

Wenn es gar nicht anders geht, kannst Du natürlich auch beim Vollzieher einen Teilbetrag in bar zahlen.

Er darf theoretisch auch Deine Sachen durchsuchen nach pfändbarer Habe.

Im Grunde ist aber der Betrag, um den es bei Dir geht, so gering, dass Du wirklich mal in Dich gehen solltest, ob Du den nicht abzahlen kannst. Das ist nicht so ein Betrag, wegen dem typischerweise Vollzieher unterwegs sind. Das gilt da als Bagatelle.

Viele Grüße Vollstreckerin

auaauamehr 
Beitragsersteller
 23.06.2016, 20:04

Lieben Dank, für Deine sehr ausführliche Antwort :)

Ich habe, mit meiner Bank telefoniert und bekomme nun von denen das Geld bzw. zahle ich dort ab.

puhhh..alles sehr unangenehm..

lg

Du solltest dich sofort mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen und ihnen die Situation erklären. Biete wenn möglich eine Ratenzahlung an und bitte darum die Vollstreckung auszusetzen. Frage nach deinen Möglichkeiten. Du wirst doch sicher nette Erinnerungen erhalten haben und Mahnungen oder? Auf solche Schreiben solltest du gleich reagieren und mit den Menschen sprechen!

auaauamehr 
Beitragsersteller
 17.06.2016, 23:05

Danke für Deine Antwort

Durch ein Missverständniss meinerseits hatte sich die Summe angehäuft. Danach hatte ich mit der KK eine Ratenzahlung vereinbart. Ich konnte dann allerdings einmal nicht zahlen weil ich der Meinung war den Sozialbeitrag für die Uni zu zahlen wäre wichtiger. Nun die KK fordert, zu Recht ihr Geld und sie soll es ja auch bekommen. 

Hab schon Mahnungen bekommen und auch den Hinweis auf den Zwangsweisen Einzug und jetzt diese Vollstreckungsankündigung. Seit Beginn des Monats hab ich auch nur noch eingeschränkten Leistungsanspruch. Glaube nicht das da bei der KK noch was geht.

gruß 

Der Zusammenhang mit dem Hauptzollamt und der Krankenkasse ist mir nicht ganz klar. Im Normalfall wird ein Gerichtsvollzieher geschickt.

Die Vollstreckungsankündigung bzw. das Formular sollte unbedingt ausgefüllt werden, wenn mit der Forderung etwas nicht stimmt, und an den Absender zurück gesendet werden. Auch im Falle wenn der Betrag nicht komplett bezahlt werden kann. Die zusätzlichen Kosten lassen sich dadurch reduzieren. Also nicht warten bis die Frist abgelaufen ist, sondern sofort handeln.

auaauamehr 
Beitragsersteller
 17.06.2016, 23:17

Danke 

Scheint so als wenn die zuständig sind um das Geld für die KK einzutreiben?!

Mit der Forderung stimmt alles soweit allerdings kann ich den Betrag nicht zahlen. Weder ganz noch teilweise.

Auf dem Formular steht auch, wenn ich nicht zahle, dann würde das Hauptzollamt -ohne weitere Ankündigung- zB.

Arbeitseinkommen pfänden

Bankkonto pfänden

oder bewegliche Sachen durch Vollzugsbeamte pfänden.

Bedeutet das etwa, dass wenn ich nicht zu Hause bin, während der Vollzugsbeamte (unangemeldet) vor meiner Türe steht weitere Kosten für mich entstehen, die ich dann noch zusätzlich zahlen muss?

Ich hänge mal ein Foto dieses Formulars an 

RobinFre  18.06.2016, 11:20
@auaauamehr

Das Formular für die Selbstauskunft solltest Du ausfüllen. Die Pfändungsfreigrenze für 1 Person liegt bei knapp über 1000,- Euro monatlichem Einkommen. Alles was darunter liegt darf nicht gepfändet werden. Wenn Vermögen vorhanden ist, kann dieses auch gepfändet werden. Der VZ Beamte kündigt seinen Termin an. Warum warten bis der da ist, wenn das ausgefüllte Formular vorab alles klären kann? Es gibt außerdem Schuldnerberatungen, die helfen können.

auaauamehr 
Beitragsersteller
 18.06.2016, 17:06
@RobinFre

Also ich habe nicht ganz 1100 Euro pro Monat. von diesen 1100 muss ich noch 195 ca für Krankenkasse und Pflegekasse bezahlen. Habe ich jetzt 1100 netto oder nur 900? Das Konto ist außerdem im Soll und ich denke da wird nicht zu holen sein.

Ist es relevant, dass ich einen Kredit bei meiner Hausbank abzahle mit 100 im Monat. Vermögen besitze ich nicht.

Mich irritiert, das auf dem gelben Zettel steht, das Hauptzollamt würde durch Vollziehungsbeamte und ohne weitere Ankündigung bewegliche Sachen pfänden...

Zur Zeit zahle ich nicht an die Kk sondern versuche das Geld zu horten, damit ich meine Miete bezahlen kann wenn die jetzt kommen zum pfänden..will ja nicht gekündigt werden... Ich hoffe, möglichst lange zu warten gibt mir, die Möglichkeit noch einmal Geld für die Miete von meinem Konto zu holen bevor die alles leeräumen.. oder?

Ich hab null Ahnung von solchen Dingen und es ist das erste mal, dass ich in einer solchen Situation bin.

Schuldnerberatung?! Kostet das denn nicht auch wieder Geld? Alles was Geld kostet scheidet auf jeden Fall aus...

Danke für Deine Antworten. 

Gruß

RobinFre  18.06.2016, 21:09
@auaauamehr

Es gibt Schuldnerberatungen die kostenlos sind. 900,- Euro ist das reale Nettoeinkommen und liegt damit sogar unterhalb der Pfändungsgrenze. 100,-  Euro monatlich bei der Hausbank abzahlen ist bei 900,- Euro Einkommen sehr viel. Konto im Soll. Auch hier kann die Schuldnerberatung helfen. Das ist jetzt unbedingt die erste Anlaufstelle damit die Finanzen geregelt werden können. Ich hoffe das KK und Pflegekasse alle sozialen Ausgaben sind. Was ist mit der Rentenversicherung oder eventuell Steuern?

Eine Frage noch: gibt es in deiner Wohnung Wertgegenstände (Fernseher zählt meist nicht)? Diese Frage bitte nicht hier beantworten!

Das mit der Miete ist deine Existenzgrundlage!

auaauamehr 
Beitragsersteller
 23.06.2016, 20:14
@RobinFre

Hallo und danke für Deine Antwort und Hilfe

Ok.. hatte schon angst wegen der Miete..

Rentenversicherung und Steuern fallen nicht an bzw. zahl ich nicht ein. Wertgegenstände..naja kommt halt ein wenig darauf an was damit gemeint ist. Habe noch einen Röhrenfernseher ich schätze der ist noch so 10-15 wert und 20 Jahre altes kaputtes Motorrad.. aber was wollen die damit ;)

Meine Bank sei Dank bin ich die KK erstmal los und kann weiter in Raten abbezahlen. Aber ich frage mich trotzdem wie sowas abläuft bzw. was passiert mit den Sachen,  wenn die was mitnehmen bzw. ist damit dann die Forderung aus der Welt?

lg 

RobinFre  23.06.2016, 21:03
@auaauamehr

Sachen des täglichen Bedarfs werden normalerweise nicht gepfändet, es sei denn es sind Luxusartikel. Der Fernseher wird nicht gepfändet. Wenn jemand pfändet versucht er die Forderung in pfändbaren Gegenständen zu befriedigen. D.h. wenn Gegenstände von Wert da sind dürfen sie gepfändet werden um z.B. die 500,- Euro zu erbringen. Erst nach einer Frist dürfen die Gegenstände verkauft werden. Damit wäre die Forderung abgegolten. Wenn nichts gepfändet werden kann, bleibt ein "Titel" 30 Jahre lang bestehen, oder solange bis die Forderung beglichen ist.