Vollstreckungsankündigung - muss der Vollstreckungsbeamte vorsprechen?
Leider konnte ich bisher keine Antwort darauf finden, aber vielleicht weiß jemand hier Genaues? Wenn ein Vollstreckungsbeamter im Auftrag des Rundfunks tätig wird und eine Vollstreckungsankündigung verfasst, die er persönlich "vorbeibringt", muss er versuchen Kontakt aufzunehmen oder genügt es für ihn, einfach zum Haus zu kommen und seinen Brief einzuwerfen?
Ich wundere mich nämlich darüber, dass er in seinem Brief schreibt, er habe bei mir vorgesprochen. Diese Aussage ist allerdings frei erfunden (also erlogen), wie er auf Anfrage telefonisch bestätigte. Er hat nicht einmal geklingelt, sondern kam lediglich, um den Brief einzuwerfen. Auf dem Briefumschlag befinden gibt es zwei Kästchen, um Angaben zu vermerken, eins lautet "Zugestellt", das andere "Nicht angetroffen", wobei er nur ersteres ankreuzte.
Unabhängig davon, dass er in seinen Brief diese falsche Angabe machte, stellt sich für mich die Frage, ob es genügt, die Vollstreckungsankündigung lediglich in den Briefkasten bei mir einzuwerfen anstatt sie persönlich abzugeben (oder es wenigstens zu versuchen)?
4 Antworten
Frage vorab. Gibt es überhaupt einen Titel vom Gericht ? Ich schätze du meinst GEZ? Die halten sich für ein Amt was sie nicht sind. Jegliche Vollstreckungsbescheide oder Androhungen die von denen aus geschrieben wurden sind nichtig. Lediglich Ämter können das Ausstellen. Solange das ganze nicht vor Gericht war und ein Titel vorliegt brauchst du niemanden an dich ran zu lassen. Dieser Gerichtsvollzieher muss einen Titel mit Klausel vorliegen haben ansonst kann er den Job vergessen.
eine Vollstreckungsvorankündigung ob nun persönlich oder durch die Post zugestellt ist eine "gebührenpflichtige Vorwarnung" und gibt Gelegenheit die Vollstreckungssumme bis zum angegebenen Zeitpunkt zu zahlen.
Danach kann der VB die gesetzlich möglichen Maßnahmen ergreifen.
Er kann noch mal vorbeikommen und freundlich nach Zahlung verlangen. Er kann Lohn/Gehalt/ oder Konto pfänden, dass heißt er sperrt das Schuldnerkonto und man kommt nich mehr an sein eigenes Geld. Eine Forderungspfändung (Drittschuldner) kann an den Arbeitgeber gegeben werden. Das Auto kann stillgelegt werden. Am Ende wenn alles nicht fruchtet wird eine HD Beschluss beim AG beantragt.
Dieser gilt immer ein halbes Jahr, so ist das "verstecken" von verwertbaren Sachen nicht so leicht zu planen.
Wird der HD dann zu gegebener Zeit durchgeführt kommt der VB mit Schlosser. Wenn er Gewalt anwenden muss (was er darf) hat er Polizeibeamte dabei, die dies für ihn erledigen. Weiterhin wird ein weiterer freier Zeuge mitgebracht.
Das ist der Ablauf, den ich täglich durchführen muss☺
Der Vollstreckungsbeamte ist eigentlich ein Gerichtsvollzieher oder Obergerichtsvollzieher. Die Vollstreckungsankündigung hat er dir mit Zustellurkunde "zugestellt". Ob er dir das nun persönlich in die Hand gedrückt hat oder in den Briefkasten geworfen hat ohne mit dir noch ein paar Worte zu wechsel ist unerheblich. Er hat dir die Vollstreckungsankündigung be und nachweisbar zugestellt. Sonst könntest du ja behaupten, der Hund hätte die Vollstreckungsankündigung gefressen. Dann wäre eine Vollstreckung unrechtmäßig. Der Gerichtsvollzieher muss sich nicht mit dir unterhalten.
Einer Volstreckungsankündigung kann man innerhalb von 14 Tagen widersprechen.
Er muss auch gar nicht kommen und könnte dein Konto/Gehalt sofort pfänden.
Dazu benötigt er aber einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss, welchen nur der Gläubiger bei Gericht beantragen kann und das auch nur wenn der Gläubiger die Kosten dafür vorstreckt. Würde das mehr Erfolg versprechen, dann wäre das schon längst passiert.
dummerweise ist ein Bescheid der Rundfunkanstalten ein vollstreckungsfähiger Bescheid ....
somit wird KEIN Pfändungs- und Überweißungsbeschluss mehr gebraucht und kann SOFORT vollstreckt werden
@ WernerTX: Das ist nicht korrekt, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung handelt kann die Stadt ganz ohne Gericht arbeiten.
Die Kosten muss die Rundfunkanstalt trotzdem vorher auslegen. Nach neuster Regelung muss sich der GV zuerst einen Überblick über Konten, Wertpapiere oder andere Vermögensanlagen des Schuldners machen, erst wenn da nichts zu holen ist, kommt er beim Schuldner vorbei und sieht nach was pfändbar ist.
Nein, er hat einen Vollstreckungsauftrag!
Vollstreckungshandlungen sind auch ohne eine derartige Ankündigung rechtmässig. Erforderlich ist ein vollstreckbarer Titel.