GEZ monatlich zahlen, ohne in Verzug zu kommen?!

6 Antworten

Eine montaliche Zahlung ist nicht vorgesehen sondern folgende Staffelungen:

gesetzliche Zahlungs­weise in der Mitte von drei Monaten 52,50 Eurovierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für drei Monate 52,50 Eurohalbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halb­jahres für sechs Monate 105,00 Eurojährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate 210,00 Euro

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/bezahlung/index_ger.html

Die werden dich also immer zur Mitte des Quartals wieder nerven dass noch die 17,50€ fehlen. Wahrscheinlich hilft es die 3. Zahlung einen halben Monat vor zu verlegen.

Ich verfahre seit Jahren ! genauso wie Du. Auch ich erhalte häufiger für den fehlenden 3. Monatsbe(i)trag eine Mahnung und störe mich nicht dran. Mahngebühren werden nicht verlangt - also kannst Du es einfach so weiterlaufen lassen. - Oder wenn solche Mahnungen Dich stören, überweise einmal zusätzlich 17,50 Euro.

blubluub 
Beitragsersteller
 15.02.2017, 09:16

Hallo, danke für die Antwort. Also bekommst du am Anfang des zweiten Monats auch ein Schreiben das noch 17,50 Euro fehlen? Wann überweist du diese dann? Zum 01. Des nächsten Monats? Ich würde ja dann das Zahlungsziel überschreiten und da passiert wirklich nichts? 

wilees  15.02.2017, 15:39
@blubluub

Nein am Anfang des 3. Monats ( Je nachdem wie bei Dir das Quartal ist ) Sonst überweise einmalig halt 2 Monatsbeträge. Mache ich seit Jahren so und auch Leute aus meinem Umfeld. Ansonsten hat "Gorbi210" das super beschrieben.

die machen ein ganz großes Verwirrspiel und du solltest gut aufpassen.

Fordere telefonisch die gesamten Zahlungsaufstellungen mal ein.

Mir ist auch bekannt das die GEZ keine monatlichen Zahlungen entgegen nimmt und diese Eingänge dann mit offenen Rechnungen verrechnet werden.

Dadurch entstehen offene Rechnungen und der Verbraucher wird in die Irre geführt.


vogelstation  11.02.2017, 17:57

wo ist das verwirrend. das ist doch völlig logisch.

PatrickLassan  11.02.2017, 19:58

Mir ist auch bekannt das die GEZ keine monatlichen Zahlungen entgegen nimmt und diese Eingänge dann mit offenen Rechnungen verrechnet werden.

Zahlungen, die man nicht entgegennimmt, kann man auch nicht mit offenen Forderungen verrechnen, und offene Rechnungen bzw. offene Forderungen gibt es nur dann, wenn nicht gezahlt wird.

oxygenium  12.02.2017, 13:40
@PatrickLassan

daraus ergibt sich aber immer wieder eine andere Summe,die von der aktuellen eigentlich abweicht

Du bist gesetzlich verpflichtet, die Rundfunkbeiträge für einen Dreimonatszeitraum jeweils in dessen Mitte zu zahlen. Wenn Du stattdessen immer monatlich zahlst, ist es mathematisch für dich mit einem kleinen Zinsnachteil verbunden, weil du ja 2 Monatsbeiträge zu früh bezahlst und nur einen zu spät.

Bleibst du bei dieser Praxis, wirst du immer eine Erinnerung (das ist noch keine Mahnung) nach dem 15. des Monats in der Mitte des jeweiligen Dreimonatszeitraums bekommen. Das musst du dann halt aushalten. Da du deinen Rückstand aber immer 15 Tage später ausgleichst, kommst du nie in die Situation, dass ein Festsetzungsbescheid gegen dich erstellt wird (das passiert erst 6 Wochen nach Fälligkeit) mit dem dann zusätzlich ein Säumniszuschlag von 8 € festgesetzt wird. Also eigentlich kann dir nichts passieren.

eine monatliche zahlung ist nicht vorgesehen, sondern in der mitte eines dreimonatszeitraumes oder vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im voraus. alles andere bringt dir mahnungen und immerwährenden ärger ein.