Gesichtserkennung nach Brief wegen zu schnellem Fahren?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo ombie,

für den Verstoß sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog folgenden Bußgeldbescheid für den Fahrer vor:

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Tatbestandsnummer: 103776

Tatbestandsnummer: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um .37. (von 31 - 40) km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: *).100. km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).137. km/h.

§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.6 BKat (andere Kfz) Tab.: 703011

Bußgeld: 120,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß

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Für einen Fahrer der sich noch in der Probezeit befindet hat das zur Folge,

  • dass sich die Probezeit um 2 Jahre verlängert und
  • dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird.

Zunächst hat Deine Mutter den Anhörungsbogen erhalten.

Diesen kann sie ausfüllen, aber sie braucht ihn nicht ausfüllen. Die Behörde ist nur Verpflichtet den Betroffenen im Bußgeldverfahren rechtliches Gehör anzubieten, bevor sie den Bußgeldbescheid erlässt. Es besteht aber keine Pflicht von seinem Recht gebrauch zu machen.

Macht sie kein Gebrauch sich zum Tatvorwurf zu äußern gibt es zwei Möglichkeiten.

  1. Der zuständige Mitarbeiter der Bußgeldstelle vergleicht garnicht, ob die Person auf dem Foto die Halterin ist und erlässt gegen Deine Mutter den oben angeführten Bußgeldbescheid oder
  2. Der zuständige Mitarbeiter der Bußgeldstelle vergleicht  ob die Person auf dem Foto die Halterin ist und stellt dabei fest, dass Fahrer und Halter nicht identisch ist und veranlasst eine Halterfeststellung

Im letzteren Fall, wird auf verschiedenen Wegen versucht den Fahrer zu ermitteln. Dazu gehört, dass die Polizei zur Wohnanschrift der Halterin fährt und die Halterin und angetroffene Familienmitglieder befragt. Verläuft dieser Versuch ohne Erfolg, werden Nachbarn und andere Personen befragt.

In der Regel gelingt es auf diese Weise den Fahrer zu ermitteln, denn irgendein Nachbar kann meist die Klappe doch nicht halten und gibt an, wer die Person auf dem Foto ist.

Dann geht der ganze Vorgang von vorne los. Der nun festgestellte Fahrer erhält zunächst einen Anhörungsbogen und später den oben angeführten Bußgeldbescheid.

Wird der Fahrer nicht ermittelt, wird das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt, denn nur derjenige der auch wirklich den Geschwindigkeitsverstoß begangen hat, kann bestraft werden.

Allenfalls kann die Halterin die Auflage erhalten, für ein Jahr ein Fahrtenbuch zu führen.

Du hattest dann noch gefragt, ob man versuchen könnte den Vater als Fahrer anzugeben. Kann man, stellt aber den Straftatbestand der falschen Verdächtigung dar. Dementsprechend ist nicht ratsam so einen Versuch durchzuführen.

 Schöne Grüße     

TheGrow

ombie 
Beitragsersteller
 23.08.2016, 08:03

Vielen Dank!!

Die von Dir beschriebene Taktik halte ich für sehr unklug.

Auf der GuteFrage - Seite bist Du darüber hinaus falsch, wenn Du nach illegalen Methoden suchst, oder Tipps zum Verschleiern einer Straftat.

Die einzige legale Methode, die Ihr habt, ist auf das Schreiben zu antworten (Antwort-Formular ist beigefügt), und zu behaupten, aufgrund der Sonnenbrille wäre nicht erkennbar, um welches Familienmitglied es sich handelt.

Wenn das Fahrzeug von mehreren genutzt wird (Vater, Bruder,....), so könnte dieser Einspruch eventuell Erfolg haben.

Dass diese vorgegebene Tatsache evtl. überprüft wird, ist möglich.

Falls Euer Einwand Erfolg hat, werdet Ihr als Auflage ein Fahrtenbuch für das Auto zu führen haben, wo dann jede noch so kleine Fahrt eingetragen werden muss, damit immer der Fahrer eindeutig feststeht.

Die Konsequenzen kannst Du im Bußgeldkatalog (Internet) selbst herausfinden.

Grüße, ----->

ombie 
Beitragsersteller
 22.08.2016, 15:36

Das war auch kein Aufruf, um irgendwas zu vertuschen oder um illegale Methoden zu suchen. Das war lediglich eine Frage, wie man das Gesetz vielleicht umgehen könnte durch irgendwelche Lücken.

Aber danke für deinen Rat!

Ich gehe davon aus das es sich erst einmal um einen Anhörungsbogen und noch nicht um den Bußgeldbescheid handelt. Somit sind es zunächst erst einmal nur Ermittlungen. Somit hat dein Bruder nach §46 Abs. 1 OwiG i.v.m. §136 Abs. 1 StPO aussageverweigerungsrecht. Das gleiche gilt nach §46 Abs. 1 OwiG i.v.m. 52 Abs. 1 StPO auch für dich und deine Mutter als Verwandte.

Die Polizei wird, weil sie keine Rückmeldung bekommt weitere Ermittlungen anstellen. Zum Bespiel werden Pasbildvergleiche mit den Einwohnermeldeamt gemacht. Erst im nächsten schritt erfolgen dann die Hausbesuche, wenn die Polizei sonst nicht weiter kommt. Auch hier könnt ihr weiter von euren Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen.

Aus der Praxis kann ich allerdings sagen, das bereits die Passbildvergleiche mit den Einwohnermeldebehörden als Gerichtsfest anerkannt sind, wenn das Bild nicht grad absolut unscharf ist.

Wenn die Polizei dann ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, erfolgt ein Bußgeldbescheid nach §§65, 66 OwiG. In diesem wird dann die Geldbuße und die Nebenbestimmungen (fahrverbot, Punkte, Verlängerung Probezeit usw. festfgelegt.

Nach Bußgeldrechner wird im vorliegenden Fall ein Bußgeld von 120€, 1 Punkt, Probezeitverlängerung um 2 Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars fällig. Zuzüglich kommen noch Verwaltungsgebühren von 5% des Bußgeldes und 3,50 € für die Zustellung des Bescheides hinzu (§107 OwiG).

Gegen den Bußgeldbescheid ist dann innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung das Rechtsmittel des Einspruchs zulässig (§67 Owig).

ombie 
Beitragsersteller
 22.08.2016, 16:01

Danke, sehr brauchbare Antwort.

Das heißt, wenn die Polizei zu uns kommt, haben sie vorher schon Ermittlungen wie beispielsweise den Vergleich der Passbilder unternommen?

In dem von dir aufgezählten Bußgeldbescheid handelt sich um keinen Führerscheinentzug, sondern lediglich um ein Aufbauseminar - habe ich das richtig verstanden?

ich500  22.08.2016, 16:40
@ombie

Richtig, üblicherweise werden zunächst, wenn die Betroffenen nicht reagieren, die Passbildvergleiche gemacht. "Hausbesuche" erfolgen erst im nächsten schritt.

Ich habe jetzt den nach aktuellen Bußgeldkatalog berechnet. Wenn der betroffene bereits vorher oder vor kurzer Zeit schon einmal auffällig geworden ist, kann unter umständen auch ein Fahrverbot hinzukommen

Ich finde es traurig, dass man die Verantwortung für sein Tun nicht übernehmen will, wenn man einen Fehler begangen hat.

Dein Bruder hätte sich ja an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten können, dann wäre nichts passiert.

Vielleicht ist es auch ganz gut, wenn einem Fahranfänger der zu schnell unterwegs ist mal wieder mit Bus und Bahn fährt. =)


ombie 
Beitragsersteller
 22.08.2016, 15:30

Das stimmt natürlich. Aber du warst bestimmt auch mal 18 und hast einen Fehler begangen, für den du nicht die Verantwortung getragen hast. Das hat jeder mal.

Und ich denke, er wäre so vernünftig und würde es zugeben, aber er ist mitten in der Ausbildung und er arbeitet in einer Kleinstadt, die keinen Bahnhof besitzt und die Busverbindungen sind unter aller Sau. Er müsste 2 1/2 Stunden vor Arbeitsbeginn los und wäre eine Stunde vorher da. 

Miesepriem  22.08.2016, 15:35
@ombie

Dann lernt er es wenigstens, dass man sich an Regeln halten muss. Auch schon mit 18. Mussten wir auch und das auch schon  mit 18.

=)

Wenn man hier eine Frage stellt, muss man damit rechnen dass es Leute gibt die eine andere Meinung haben =)

Muss dir ja nicht gefallen. :-P

ombie 
Beitragsersteller
 22.08.2016, 15:41
@Miesepriem

Find ich ja auch völlig okay, was du hier schreibst. Aber ich suche nach einer Lösung und nicht nach irgendwelchen Kommentaren, die ich mir selber auch denke. Denn ich denke mit 18 gesteht man sich selber ein, dass es falsch war ;-)

Auf wen ist denn der wagen zugelassen ? Wurde dein Bruder da erkannt ? Ansonsten kann doch einfach dein Vater sagen dass er das auf dem Bild ist muss dann halt etwas Geld fürs zu schnelle fahren zahlen & damit hätte sich das erledigt, denn wenn dein Bruder zugibt dass er es war könnte es zu Problemen mit dem Führerschein führen & warten bis die Polizei kommt und so Spielchen treiben kAnn noch viel teurer werden

krizzyyy  22.08.2016, 21:23

Ja ich denk schon das es gehen wird dann einfach zahlen & es wird vergessen

ombie 
Beitragsersteller
 22.08.2016, 15:37

Auf meine Mutter ist das Auto zugelassen. Aber würde das durchgehen, wenn mein Vater es zugibt, obwohl hinter der Sonnenbrille ein jüngerer Mann zu sehen ist?