Was ist der Unterschied zwischen Rundfunkgebühren und Breitbandgebühren oder ist das alles eine das selbe?

gl - (Gebühren, GEZ, Rundfunk)

3 Antworten

Du kannst mit dem Merkzeichen "RF" nur eine Ermäßigung auf ein Drittel des Rundfunkbeitrags beantragen. Vor allem gewährt das Merkzeichen "RF" selbst nicht die Ermäßigung, vielmehr musst du dafür beim Beitragsservice einen extra Antrag stellen. Eine Befreiung gibt es dafür leider nicht.

Die Kosten für das Breitbandkabel haben damit gar nichts zu tun. Das sind nur die Kosten für das technische Mittel, auf dem z. B. die Rundfunk- und Fernsehsignale an deine Antennensteckdose kommen. Die schuldest du in jedem Fall deinem Vermieter, da sie zu den Neben- oder Betriebskosten der gemieteten Wohnung gehören.

BeardKuenzel 
Beitragsersteller
 20.06.2016, 14:16

ich beziehe grundsicherung und rente und was ist für Gl die sich auch mit hörhilfen nicht ausreichend verständigen können §4 rundfunkbeitragsstaatsvertrag"?

gorbi210  28.06.2016, 14:56
@BeardKuenzel

Die Behindeten, die sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend
verständigen können, bekommen nach § 4 abs. 2 RBStV nur eine Ermäßigung auf ein Drittel. Wenn du dagegen Grundsicherung beziehst, kannst du dich deshalb befreien lassen. Du musst dann einen Antrag mit entsprechendem Nachweis an den Beitragsservice schicken.

du bist nicht befreit vom rundfunkbeitrag, du zahlst aufgrund des merkzeichens rf den ermäßigten beitrag. der grad der behinderung, deine gesundheitlichen beeinträchtigungen sind dabei völlig irrelevant für den beitragsservice. die tangiert nur dein rf und wie lange dies bewilligt wurde.

befreit kannst du nur werden, wenn du taubblind bist oder im bezug von sozialen leistungen wie alg2, grundsicherung oder hilfe zum lebensunterhalt.

dein breitband betrieb ist internet und hat nichts mit dem rundfunkbeitrag zu tun. ob du davon befreit wirst oder nicht, entscheidet dein betreiber.

BeardKuenzel 
Beitragsersteller
 20.06.2016, 14:15

ich beziehe grundsicherung und rente 

dielauraweber  20.06.2016, 14:16
@BeardKuenzel

siehst du und aufgrund der grundsicherung bist du befreit, wenn du einen antrag gestellt hast. nicht wegen der merkzeichen im schwerbehindertenausweis.

BeardKuenzel 
Beitragsersteller
 20.06.2016, 14:21
@dielauraweber

laut grundsicherung bescheid ist der bescheid immer 1 jahr befristet ist und jedes mal ändern muss auf verlängerung^^

aber beim versorgungs amt für mein merkzeichen RF steht drin:

 für Gl die sich auch mit hörhilfen nicht ausreichend verständigen können §4 rundfunkbeitragsstaatsvertrag"

was unten steht das habe ich ja alles^^

Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitrags­pflicht haben:

Taubblinde Menschen: Taubblindheit im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages liegt vor, wenn auf dem besseren Ohr eine anTaubheit grenzende Schwerhörigkeit und auf dem besseren Auge eine hochgradige Sehbehinderung gegeben ist. Um die Befreiung zu beantragen, ist einer der folgenden Nachweise über die Taubblindheit erforderlich:eine fachärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit oderder Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl (blind) und Gl (gehörlos) oderder Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl oder Gl zusammen mit einer fachärztlichen Bescheinigung über die je andere Behinderung odereine Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung



dielauraweber  20.06.2016, 15:41
@BeardKuenzel

das ist doch egal was dein versorgungsamt dazu sagt. das taubblind im sinne des rundfunkbeitrages heißt: du siehst nix, du hörst nix. dein merkzeichen ist uninteressant.

für ermäßigung zählt nur rf - wie taub du bist, wieviel du nicht mehr hörst ist rille. hast du rf und stellst  einen antrag bekommst du ermäßigung.

beziehst du grundsicherung wirst du befreit. erst für den zeitraum deiner bescheinigung nach dem 2. oder spätestens dritten mal für weit in die zukunft hinaus.

schnurps, du bist befreit weil du grundsicherung beziehst, wahrscheinlich auch dauerhaft ermäßigt im hintergrund laufend.

Rundfunkgebühren wird an die GEZ bezahlt.

Breitband ist der DSL Anschluß Deines Providers.

Wenn Du befreit bist von der GEZ für die Rundfunkgebühren und der Internetanschluß Dir auch kostenlos gestellt wird, hast Du da eben weiter keine Kosten, außer für das Gerät.

BeardKuenzel 
Beitragsersteller
 20.06.2016, 13:12

dankeschön hast meine frage Komplet beantwortet^^

mfg. micha