Brief ans Amtsgericht - muss ich auf das Schreiben meine Adresse und die Adresse des Amtsgerichts schreiben oder genügt es, wenn diese auf dem Brief stehen?

6 Antworten

Ich weis nicht um welche Sache es geht, aber geht es um etwas hat man normal ein Aktenzeichen. Das schreibe ich mit auf den Brief.
Unten nach dem Text schreibe ich immer dazu " bei Rückfragen erreichen Sie mich unter ......" und unten "MfG ......" evtl dazu noch meine E-Mail Adresse.
Schicke ich den Brief mit der Post, steht auf dem Kuvert hinten ja die Absenderadresse.
Du kannst oben rechts aber auch Deine Adresse klein hin schreiben mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse.

Mach dir ne Word-Vorlage mit Header. In dem steht dann dein Name und deine Anschrift. Hab ich zB auch auf dem PC, nutze ich für JEDEN Brief.

Das Schreiben beginnt mit der Adresse des Empfängers, dann folgt der Betreff, hier zB Antrag auf XY...und das Aktenzeichen (wichtig), wenn schon vorhanden und das Datum.

Dann die Grußformel und dann kommt erst der Text.

Nur so ist ein Brief korrekt, denn die Umschläge werden meist gleich vernichtet.

Ich arbeite im Kundenservice, papierloses Büro, und Briefe bekommen wir als Scans. Tja, wenn da sogar essentielle Angaben fehlen, kann das nicht bearbeitet werden. Und wenn dadurch wichtige Fristen versäumt werden (bei uns insbesondere Widerrufs- und Kündigungsfristen) geht das zu Lasten des Absenders.

Habt ihr das nie in der Schule besprochen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
CockTierbedarf 
Beitragsersteller
 08.10.2018, 09:01

Hab kein Drucker.

Dea2010  08.10.2018, 09:12
@CockTierbedarf

Dann halt in Schönschrift von Hand pinnen! Oder auf USB-Stick laden und ab in die nächste öffentliche Bücherei: Die haben meist PC mit Drucker für die Besucher stehen. Ja, kostet einige Cent, ist es aber wert.

In wenigen Monaten ist wieder die CeBit-Messe, da kommen die neuen Modelle raus. Da geht man ins Geschäft und holt sich ein Vorjahresmodell, idealerweise ein Ausstellungsstück. So bin ich für nur 40 Euronen an einen guten Drucker gekommen.

Auch auf dem Schreiben muß deine Adresse stehen, denn der Versandumschlag wird nach dem Öffnen oft weggeworfen - und dann kann man das Schreiben nicht mehr einem Vorgang zuordnen.

Nein, nicht richtig. Der Empfänger gehört ins Adressfeld auf dem Anschreiben und deine Kontaktdaten z.B. nach oben rechts.

CockTierbedarf 
Beitragsersteller
 08.10.2018, 08:30

was ist adressfeld. der brief ist ohne fenster.

Auf das Schreiben selbst gehört immer die Adresse von Sender und Empfänger. Oft wird nämlich der Brief im Amt geöffnet und ohne Umschlag weitergereicht.