Slowakin + Italiener in Österreich. Kann die Slowakin den Nachnamen des Italieners bei einer "eingetragenen Partnerschaft" annehmen?
Zur Erinnerung: eine "eingetragene Partnerschaft" ist seit 2019 auch für heterosexuelle Paare möglich.
Ich stelle die Frage wegen folgenden Punkten:
1) Ginge es um zwei Österreicher, wäre die Antwort "ja", d.h. die beiden könnten wenn gewünscht einen ihrer beiden Nachnamen als einzigen gemeinsamen Nachnamen wählen.
2) Im vorliegenden Fall aber möchte eine Slowakin den italienischen Nachnamen des Mannes annehmen. Nach österreichischem Recht geht das. In der Slowakei aber existiert die "eingetragene Partnerschaft" nicht. Da die Nationalität der Frau slowakisch ist, stellt sich die Frage, ob die Annahme des Nachnamens des Mannes überhaupt möglich ist, d.h. vor allem, ob eine Art "Zustimmung" der Slowakei erforderlich ist, oder ob die Slowakei in den slowakischen Identitätsdokumenten den neuen Nachnamen der Frau übernehmen MUSS, wenn die Frau in Österreich per eingetragener Partnerschaft den Namen des Mannes annehmen möchte.
1 Antwort
" ob die Annahme des Nachnamens des Mannes überhaupt möglich ist,"
Nein. Es gilt hier immer das Landesrecht der Nationalität. Wenn sie also die slowakische Nationalität hat, wo sie ihren Nachnamen nicht ändern kann (ist. z.B. bei Italienern auch so, da können die Damen nicht den Nachnamen des Mannes annehmen), dann geht es nicht. Egal was das Land sagt in dem sie lebt.
Das Konsulat würde diese Änderung dann einfach nicht akzeptieren