Welchen Geburtsnamen habe ich?
Hallo ihr Lieben,
ich muss auf meinem Arbeitsvertrag meinen Geburtsnamen angeben und bin grad etwas überfordert :D Bei meiner Geburt waren meine Eltern noch nicht verheiratet und ich hatte den Nachnamen meiner Mutter (Bsp. Müller). Als meine Eltern dann später heirateten, habe ich unterschrieben, dass ich auch den Nachnamen meines Vaters annehme (Bsp. Bauer). Mein Vater sagt jetzt mein Geburtsname wäre der von ihm (Bauer) und meine Mutter sagt ich hätte ihren alten Namen als Geburtsnamen (Müller). Wer von denen hat jetzt recht? Danke im voraus :)
6 Antworten
Hallo, die hier gegeben Antworten sind leider gespickt von Halbwahrheiten (Halbwissen) und Unwissen und vieles ist auch einfach "Schwachsinn".
Folgendes zu deiner Frage:
Zum Zeitpunkt deiner Geburt waren deine Eltern nicht verheiratet und du hast als Geburtsnamen den Namen deiner Mutter erhalten, da im Regelfall ein uneheliches Kind den Namen als Geburtsnamen erhält, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes selber führt. In deiner Geburtsurkunde steht daher als Geburtsname erstmal der Nachname deiner Mutter.
Durch die Eheschließung deiner leiblichen Eltern bist du gem. den Regelungen des BGB ein eheliches Kind geworden und der Ehename deiner Eltern, der (dies Unterstelle ich jetzt mal) sich von dem Geburtsnamen deines Vaters ableitet ist dein Geburtsname geworden. (§§ 1616 ff BGB). Diese Namensänderung zur Eheschließung wirkt zurück auf den Zeitpunkt der Geburt. Daher ist es tatsächlich so, dass seit der Eheschließung deiner Eltern dein Geburtsname der Nachname deines Vaters ist, der auch gleichzeitig der Ehename deiner Eltern sein dürfte.
PS: Dies ist kein Halbwissen, da diese Fragen zum Grundwissen eines Standesbeamten gehören ;)
Mit Geburtsnamen ist der Name gemeint, den man trägt, bevor man verheiratet ist.
Also der Name, den du jetzt hast - denn ich gehe davon aus, daß du nicht verheiratet bist.
Schau mal hier:
So, wie ich das verstehe ja. Du hattest halt nicht geschrieben, wie alt Du bei der Hochzeit Deiner Eltern warst, aber ich denke, dadurch dass Du schon alt genug warst um zu unterschreiben, denke ich dass Dien Papa Recht hat.
Es kann nicht nur so sein, es ist definitiv so.
Der Name, der auf der Geburtsurkunde steht - also vermutlich der deiner Mutter (so wie du das schilderst).
Dann den Namen der auf deiner Geburtsurkunde steht
Also den Namen mit dem du geboren bist
Also hier steht ja jetzt drin dass sich der Geburtsname ändert wenn man das "Ja" gibt. Also die Eltern und die Kinder wenn man über 5 ist. Ich hab damals was unterschreiben müssen und ich war über 5. Also kann es sein dass Papa recht hat?