Namensänderung wegen falsch eingetragenen vater
Hallo! Ich will meinen Nachnamen ändern lassen, da es nicht der Name meines leiblichen Vaters ist, sondern der von dem ex mann meiner Mutter mit dem sie noch verheiratet war als ich geboren wurde. Jemand eine Ahnung an wen ich mich da wenden muss oder wie das von statten geht?
5 Antworten
geh zum Standesamt. Der Name ist nicht falsch eingetragen, rechtlich gesehen ist immer erst einmal der Ehemann der rechtliche Vater, egal, wer der biologische ist. Gibt es eine Vaterschaftsanerkennung deines leiblichen Vaters?
Ja bin schon volljährig. Ans Standesamt habe ich auch als erstes gedacht, eine vaterschaftsanerkennung gibt es meines Wissens nach noch nicht
Wie "musso" richtig festgestellt hat, gilt stets der Ehemann der Mutter als der Vater ihres Kindes und wird im Geburtsregister auch so beurkundet. Ist dies nicht der Fall, gibt es folgende Lösung: Sobald deine Mutter die Ehescheidung beantragt hat, kann dein leiblicher Vater innerhalb eines Jahres nach Scheidung die Vaterschaft anerkennen, eine sog. "Drittanerkennung". Stimmen deine Mutter und deren früherer Ehemann zu, wird dein Abstammungsverhältnis im Geburtsregister korrigiert. Eine solche Anerkennung wird frühestens mit der Ehescheidung deiner Mutter wirksam. Die Anfechtung der Vaterschaft muss innerhalb von 2 Jahren erfolgen nach Kenntnis der Umstände, dass der amtlich beurkundete Vater nicht der leibliche ist. Wurde dieser Vorgang früher versäumt, kannst du jetzt als Volljähriger die Vaterschaftsklage beim Amtsgericht einreichen. Das Gericht stellt dann durch Urteil fest, dass der im Geburtsregister eingetragene Vater nicht dein Vater ist. Danach kann dein leiblicher Vater (auch jetzt noch) die Vaterschaft anerkennen. Allerdings wird dadurch dein Name nicht geändert. Weil du inzwischen volljährig bist, kannst du nicht mehr automatisch einer Namensänderung deiner Mutter folgen. Sollte es nicht möglich sein, den Ehenamen deiner Eltern anzunehmen, bleibt nur noch der Weg über eine behördliche Namensänderung. Die dazu notwendigen wichtigen Gründe dürften der Namensänderungsbehörde bei der Stadt/Gemeinde deines jetzigen Wohnortes ausreichen, um eine positive Entscheidung zu erreichen.
einwohnermeldeamt. bist du nicht volljährig, mit deiner mutter
Du mussst dich von deinem richtigen Vater adoptieren lassen... Klingt bescheuert, ist aber so. Du gilst als Sohn des Mannes, mit dem deine Mutter verheiratet war, asl du gezeugt wurdest.
Da geht nichtso eifach, da den Namen zu ändern, ohne Familiengericht schon mal gar nicht
Vom "richtigen" Vater adoptieren lassen? Klingt nicht nur bescheuert, sondern ist großer Quatsch ! !