Kann man den gleichen Nachnamen als Doppelnamen tragen?
Frau Müller heiratet Herrn Müller. Frau Müller möchte ihren Nachnamen behalten, aber auch den Namen ihres Mannes annehmen.
Wäre das denn gestattet, dass sie fortan den Nachnamen Müller-Müller trägt?
9 Antworten
Wenn die Partner den gleichen Familiennamen haben, ist nach der Eheschließung ein Doppelname nicht möglich. Müller-Müller zum Beispiel ist nicht erlaubt.
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/welchen-namen-kann-man-bei-der-hochzeit-waehlen
Dürfte nicht möglich sein.
Siehe § 1355 Abs. 4 BGB
Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird
Du wirst es nicht glauben: aber das ist weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch im Namensänderungsgesetz noch im Personenstandsgesetz geregelt. Vielleicht gibt es dazu Verwaltungsvorschriften oder Rechtsrechung, denn in Deutschland wird ja für und gegen alles geklagt, aber das Gesetz sieht nur Regelungen für Doppelnamen pauschal vor.
Also müsste es theoretisch möglich sein, dass jemand nach der Hochzeit Müller-Müller heißt, während der Egegatte nur Müller heißt. Ob sich darin allerdings das Recht widerspiegelt, einen Ehenamen wählen zu dürfen und seinen Geburtsnamen vor- oder hintan stellen zu dürfen, wage ich zu bezweifeln.
Einfacher wäre es in dem Fall, wenn die Ehegatten Müller und Mueller heißen. In diesem Fall könnte der eine Beteiligte Wert darauf legen, dass sich sein Geburtsname per Bindestrich vom Ehenamen abhebt.
Nein, das ist nicht erlaubt. Das steht explizit im Namensgesetz.
Ja wenn sie das aus unerfindlichen gründen möchte, darf sie das.