Voller Kindesunterhalt trotz Internat und Wochenendaufteilung?
Hallo, ich lebe in folgender Situation. Mein Sohn ist mit 80% behindert und geht daher in eine Internatsbetreuung. Die Mutter hat zwar das alleinige Sorgerecht, allerdings hält sich mein Sohn alle zwei Wochen ab Freitag Mittag bis Sonntag Abend sowie in allen Ferienblöcken jeweils anteilig und zusätzlich an den meisten Brückentagen bei mir auf. Die Internatskosten werden von einer Stiftung getragen und in der Wohnung seiner Mutter muss er sich mit seiner kleinen Schwester ein Zimmer teilen.
Kann mir jemand sagen ob ich in dieser Situation tatsächlich verpflichtet bin den vollen Unterhaltssatz an die Mutter zu zahlen. Bevor hier jemand auf falsche Gedanken kommt, das Geld kommt definitiv nicht bei meinem Sohn an und darum geht es mir einzig und alleine. Kleidung, Zimmer, Spielzeug, Ausflüge usw. werden selbstverständlich auch von mir finanziert und an den ach so außergewöhnlichen Belastungen wie Klassenfahrten usw. werden ich auch schön mit der Hälfte zur Kasse gebeten.
Vielen Dank für die ein oder andere helfende Antwort.
3 Antworten
Grundsätzlich sind immer beide Elternteile gleichermaßen im Rahmen Ihrer Leistungsfähigkeit zum Unterhalt verpflichtet. Der Elternteil der ein minderjähriges Kind betreut erfüllt diese Verpflichtung allerdings durch die Pflege und Betreuung des Kindes.
allerdings hält sich mein Sohn alle zwei Wochen ab Freitag Mittag bis Sonntag Abend sowie in allen Ferienblöcken jeweils anteilig und zusätzlich an den meisten Brückentagen bei mir auf.
Das muß man ins Verhältnis mit den Beteuungsleistungen der Mutter sehen. Bei einer hälftigen Beteuung durch beide Elternteile (sogn. Wechselmodell) wäre keine Barunterhalt an den anderen Elternteil zu zahlen.
Wird das Kind hingegen überwiegen, 2/3 reichen hier definitiv aus, von einen Elternteil betreut, so wird der andere Elternteil barunterhaltspflichtig.
Belastungen wie Klassenfahrten usw. werden ich auch schön mit der Hälfte zur Kasse gebeten.
Klassenfahrten sind im Barunterhalt enthalten.
Kleidung, Zimmer, Spielzeug, Ausflüge usw. werden selbstverständlich auch von mir finanziert
Auch das ist im Barunterhalt enthalten.
Barunterhalt muss der Elternteil leisten, bei dem das Kind nicht lebt.
Der andere Elternteil leistet den Betreuungsunterhalt (dessen "Geldwert" dem des Barunterhaltes gleichgestellt ist).
Das Kindergeld steht beiden Eltern je zur Hälfte zu. Dem barunterhaltspflichtigen Elternteil wird es beim Unterhalt zur Hälfte angerechnet, so dass er davon u. a. die Ausgaben für den Umgang mit dem Kind bestreiten kann.
Für "Mehr- bzw. Sonderausgaben" sind immer beide Elternteile (je nach Einkommenshöhe) heranzuziehen, nicht nur der barunterhaltspflichtige Elternteil. (Klassenfahrten zählen in der Regel nicht dazu, da sie länger geplant sind und entsprechend von "normalen Unterhalt" zu finanzieren sind).
Lebt das Kind nicht im elterlichen Haushalt sondern in einer Einrichtung...., so sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Die Höhe des jeweiligen Anteils am Gesamtunterhalt errechnet sich an der Höhe des jeweiligen Einkommens.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ich denke ich werde mich mal mit meinen Unterlagen zu einer "neutralen" Beratungsstelle begeben, denn das Jugendamt hat mir da anscheinend falsche Informationen gegeben.
Ja, bist Du. Die Wochenenden und die Ferien sind ja bereits in der Unterhaltsberechnung enthalten. Kleidung mußt du ihm keine kaufe, aber die Kosten des Umgangs mußt Du alleine tragen.
Die Mutter muß ja weiterhin für den Sohn Kleidung, Wohnung, Versicherungen usw. bezahlen.