Kann ich dem Kindsvater anteilig rückwirkend zur Zahlung auffordern, Kitakosten?

8 Antworten

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Die Kitakosten können in der Regel als Mehrbedarf geltend gemacht werden. Allerdings normalerweise nicht rückwirkend bzw. nur bis zu den Zeitpunkt an den er zur Auskunft über das Einkommen aufgefordert wurde. Die Verteilung des Mehrbedarfs erfolgt dabei aber nicht halbe halbe, sondern im Verhältnis der Leistungsfähigkeit. Ferner besteht für den Mehrbedarf keine gesteigerte Erwerbsobligenheit.

Nun will er mich dran kriegen wegen geliehenem Geld was wir uns zusammen geliehen haben ( kann er aber nicht ) .

Bei einer gesamtschuldnerischer Haftung kann sich der Gläubiger an jeden Schuldner wenden und die komplette Summe verlangen.

In Bezug auf den Unterhalt insbesondere auf den Mehrbedarf können die Schulden Auswirkungen haben und die Leistungsfähgikeit senken. Beim Mindestunterhalt ist es hingegen so, das regelmäßig eine Privatinsolvenz zuzumuten ist um die Schulden los zu werden.

Sie können sich an der Jugendamt wenden und eine Beistandsschaft für das Kind beantragen. Dann hilft das Jugendamt bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche. Wie gut ist zwischen JA und JA sehr verschieden. Alternativ kann man beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen.

Nicht fein stimmt aber er hat mich seit 2 Jahren die schulden von  der
kita die wir damals gemacht haben alleine abbezahlen lassen, zahlt
freiwillig 0 für sein Kind obwohl er arbeitet.

Auch bei der Kita kommt es darauf an, wer genau den Betreuungsvertrag gemacht hat. Gibt es eine gesamtschuldnerische Haftung gilt auch hier, der Gläubiger kann sich an jeden Schuldner wenden. Hat nur ein Elternteil den Vertrag geschlossen, ist dieser im Außenverhältnis Alleinschuldner.

Wenn Du ihn jetzt erst Unterhalt forderst, dann wirst Du nichts bekommen.

Er schuldet den Unterhalt erst ab der ersten Forderung.

Von den Kindergartenkosten kannst Du nur ein viertel eines Ganztagsplatzes einfordern.

Ein Halbstagsplatz ist im Unterhalt enthalten, die andere Hälfte müssen sich Mutter und Vater teilen.

Aber auch da kannst du nichts rückwirkend fordern.

Und dann - Du darfst den KINDESunterhalt nicht mit Deinen Schulden verrechnen. Der Unterhalt ist Eigentum des Kindes und auschließlich für das Kind zu verwenden.

Wenn ihr euch gemeinsam Geld geliehen hat, dann kann er Dich im Innenverhältnis sehr wohl drankriegen.

Das gehört dazu. Übrigens ist es nicht fein, sich übers Unterhaltsgerichtsverfahren am Ex zu rächen. Denk daran, dass dein Kind ein Recht auf beide Eltern hat, auch wenn die sich nicht mehr lieben.

Menuett  24.11.2016, 18:55

Über ein Unterhaltsgerichtsverfahren kann man sich nicht rächen.

Hier wird alleine das Recht des Kindes durchgesetzt.

Spatzi2310 
Beitragsersteller
 24.11.2016, 18:08

Nicht fein stimmt aber er hat mich seit 2 Jahren die schulden von  der kita die wir damals gemacht haben alleine abbezahlen lassen, zahlt freiwillig 0 für sein Kind obwohl er arbeitet. bis heute und terroriesiert mich mit erpressungen usw. ich habe  jahre zurück gesteckt und alles bezahlt und gemacht jetzt möchte ich nur das er endlich Vaterpflichten übernimmt. Ich lasse ihm trotzdem seine Tochter. jede Woche so wie er es will.

jetzt habe ich ihn auf Unterhalt verklagt weil er das nicht für seine Tochter zahlen will. 

Wenn ihr zusammen wohnt, so kannst du keinen Unterhalt für euer Kind von ihm einfordern - weil er diesen ja bereits leistet, denn der gesamte Unterhalt für ein minderjähriges Kind setzt sich zusammen aus

  • Betreuung, Spielen, Essen zubereiten, Wäschewaschen, Aufräumen, Arztbesuche mit dem Kind, usw.... ("Naturalunterhalt")
  • und Geld für die Verpflegung, Kleidung, Spielsachen, Freizeit... des Kindes ("Barunterhalt").

Wohnen Eltern zusammen, so wird davon ausgegangen, dass beide zusammen beide Arten des Unterhaltes leisten...

Nur bei getrennt lebenden Eltern leistet der, bei dem das Kind wohnt, den Naturalunterhalt und kann vom anderen Elternteil den Barunterhalt einfordern, ihn ggf. "auf Unterhalt verklagen"....

Selbst, wenn ihr nicht mehr zusammen wohnen würdet, könntest du für die zurückliegende Zeit nichts mehr vom Mann einfordern, denn

  • Unterhalt kann nur eingefordert/ eingeklagt/ gepfändet werden..., wenn darüber ein "Unterhaltstitel" erstellt wurde
  • Für zurückliegende Zeiten kann kein Titel mehr ausgestellt werden, somit auch nichts mehr nachgefordert bzw. nachträglich zurückgefordert werden.

Jetzt möchte ich aber auch er die Hälfte der monatlich anstehenden Kindergartenbetreuungskosten zusätzlich übernimmt bzw zurück zahlt.

Bei getrennt lebenden Eltern kann der "Mehr- bzw. Sonderbedarf" auf beide Eltern aufgeteilt werden - aber nicht je zur Hälfte, sondern im Verhältnis der Einkommen zueinander.

  • Voraussetzung dafür ist aber, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil dann über die "laufenden Unterhaltszahlungen" hinaus überhaupt noch "leistungsfähig" ist (also ihm nach Zahlung des laufenden Unterhaltes noch mehr als der Selbstbehalt verbleiben.

Nun will er mich dran kriegen wegen geliehenem Geld was wir uns zusammen geliehen haben

Sollte es sich um einen gemeinsam aufgenommenen Kredit handeln (für den beide unterschrieben haben), muss er auch von beiden zurückgezahlt werden.

  • Der Kreditgeber könnte die Gesamtsumme aber auch von einem allein einfordern, wenn der andere nicht zahlungsfähig ist....

Wenn es sich um Ratenkäufe o.ä. handeln sollte, muss nur der die Raten (oder durch Nichtzahlung der Raten entstandene Schulden) zurückzahlen, der den Kaufvertrag unterzeichnet hat....

Wenn ihr bisher zusammen gelebt habt, musste er ja nicht extra Unterhalt zahlen. Dann habt ihr ja wohl vom gemeinsamen Einkommen gelebt.

Rückwirkend wirst du da keine Chance haben.

Spatzi2310 
Beitragsersteller
 24.11.2016, 18:10

naja es ginge auch nur um die  jahre, und wir haben schon immer nur von meinem Gehalt bzw seinem harz4 gelebt. Aber Danke für die Antwort :D