Volle Erwerbsminderungsrente, wieviel Unterhalt (UVG) muss fürs Kind bezahlt werden und wieviel Selbsterhaltungskosten habe ich?
Hallo ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente von 806€ und darf 450€ dazu verdienen. Ich habe eine Tochter die bei der Mutter lebt und UVG bekommt. Wieviel wäre denn dann meine Selbsterhaltungskosten habe ich dann für mich wenn ich 450€ dazu verdiene und wieviel Unterhalt (UVG) muss ich zahlen?
Danke für all die nützlichen Antworten :)
1 Antwort
Hallo Overnight87,
Sie schreiben:
Volle Erwerbsminderungsrente, wieviel Unterhalt (UVG) muss fürs Kind bezahlt werden und wieviel Selbsterhaltungskosten habe ich?Hallo ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente von 806€ und darf 450€ dazu verdienen. Ich habe eine Tochter die bei der Mutter lebt und UVG bekommt. Wieviel wäre denn dann meine Selbsterhaltungskosten habe ich dann für mich wenn ich 450€ dazu verdiene und wieviel Unterhalt (UVG) muss ich zahlen?
Hallo Overnight87,
Antwort:
Gerichte und Jugendämter oreintieren sich in der Regel an der Düsseldorfer Tabelle!
https://www.scheidung.org/selbstbehalt/
https://www.scheidung.org/unterhalt-rente/
Auszug:
Auch für Kinder nach der Scheidung den Unterhalt trotz Rente weiterzahlen?
Auch für den Kindesunterhalt gilt:
Besteht der Anspruch des Kindes gegenüber dem oder den barunterhaltspflichtigen Elternteilen auch weiterhin, so muss nach Trennung und Scheidung auch ein Rentner Unterhalt leisten – vorausgesetzt die Bezüge sind hoch genug.
Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen sinkt in der Regel mit Eintritt in die Rente auf den Wert von nicht erwerbstätigen Schuldnern – nach Düsseldorfer Tabelle auf derzeit 880 Euro monatlich (Stand: 2016).
Auch für Kinder ist nach der Scheidung Unterhalt auch vom Rentner zu zahlen.
Können Sie also den Unterhalt von der Rente grundsätzlich zahlen, sind Sie leistungsfähig – die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.
Der Unterhaltsbdearf eines Kindes, ob volljährig oder nicht, richtet sich dabei in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle. Die hier dargelegten Berechnungsgrundlagen für den Kindesunterhalt sind jedoch nicht rechtlich festgeschrieben. Dennoch orientieren sich die meisten Gerichte und Jugendämter an ihnen.
https://www.p-konto-info.de/pfaendungstabelle.html
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Fazit:
Niemand kann Sie als "voll erwerbsgemindert" zu einem Hinzuverdienst zwingen!
Mit voller Erwerbsminderungsrente allein bleibt Ihnen in der Regel Ihre Rente in Höhe von 806 Euro erhalten!
Gehen Sie zudem auf Nummer sicher, damit Ihnen Ihr Rentenkonto nicht gepfändet werden kann und lassen Sie Ihr Girokonto von Ihrer Bank in ein Pfändungssicheres Konto umwandeln!
https://www.verbraucherzentrale.de/p-konto
Auszug:
Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird.
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad