Wieviel darf ich verdienen,wenn ich noch vom Jobcenter die Miete bezahlt kriegen möchte?

9 Antworten

Lass dich doch mal beim Jobcenter beraten - und wenn die nicht mehr zahlen gibts ja immer noch Wohngeld, das man bei der Gemeinde beantragen kann.

Yasilue 
Beitragsersteller
 04.02.2015, 11:58

Da hast du vollkommen recht Dank dir

Die Fragestellung ist ein bisschen "falsch" herum...

Sei doch froh, wenn Du so viel verdienst, dass Du keine Hilfen vom JobCenter mehr brauchst! Dann bist Du denen auch nicht Rechenschaft über alles mögliche schuldig!

Du wirst mit Erhöhung Deines Einkommens sicherlich nicht weniger Geld zur Verfügung haben als jetzt.

Besprich das mit dem Amt. Die kennen deine genaue Geschichte und die genauen Angaben zu den ganzen Zahlen.. Kommt auch immer drauf an, wo du wohnst usw.

Du solltest dich doch eigentlich drüber freuen, dass du mehr arbeiten kannst und somit wieder ein wenig mehr auf deinen eigenen Beinen stehen kannst, ohne von der arbeitenden Bevölkerung finanziert zu werden. So kannst du auch deiner Tochter eher ein Vorbild sein..

Yasilue 
Beitragsersteller
 04.02.2015, 12:04

Da hast du recht es geht mir eigentlich nur darum das ich nicht aufeinmal mehr arbeite und das gleiche kriege wenn ich nicht viel arbeite ich vernachlässige ja auf eine Art und Weise ja auch meine Tochter die gerade mal 2 ist.Ich möchte aufjedenfall irgendwann so auf eigenen Beinen stehen das ich jegliche Leistung vom Amt nicht in Anspruch nehmen möchte.ich bin das erste Mal vom Amt abhängig und ich wollte mich nur informieren ob sich das alles lohnt ?ıch liebe mein Job am liebsten würde ich Voll arbeiten aber ich muss auch an die kleine denken. Lg

Hallo,

entschuldige, aber vorab ist die Frage sehr unglücklich gestellt, das könnte man so auch sehr schnell in den falschen Hals bekommen.

Aber zur Frage: Du musst dem Amt alle Änderungen bzgl. Deines Einkommens mitteilen, wird dieses höher verringert sich die Zuwendung entsprechend.

Yasilue 
Beitragsersteller
 04.02.2015, 12:19

Sie haben recht ich glaube ich habe die Frage falsch gestellt.Mich versteht hier jeder falsch, ich habe meine Chefin Gefragt das ich mehr arbeiten will. Sie meinte zu mir ich soll mir Gedanken machen was ich mir wünsche zu kriegen. Ich glaube viele denken hier einfach ich will das Amt ausnutzen im Gegenteil ich bin froh irgendwann da raus zu sein. Danke für die plausible Erklärung ohne Vorurteil. lg

Was ist denn mit Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt ?

Schreib bitte mal deine Kosten für die Warmmiete,dann kann ich es dir berechnen.

Yasilue 
Beitragsersteller
 04.02.2015, 12:49

Angeblich wird der Vater von meiner kleinen ab nächsten Monat 220euro zahlen müssen meine kalt miete liegt bei 400euro und 61 Euro Heizkosten

isomatte  04.02.2015, 13:24
@Yasilue

Also zahlst du 461 € Warmmiete,dazu kommt dein Regelsatz von 399 € + dein Alleinerziehenden Mehrbedarf von 36 % deines Regelsatzes für 1 Kind unter 7 Jahre = 143,64 € + 234 € Regelsatz für deine Tochter,gesamter Bedarf = 1237,64 € pro Monat !

Ich gehe jetzt mal davon aus,dass du 450 € Brutto wie Netto verdient hast und das auch bekommen hast.

Dann lagen deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll bei insgesamt 170 € und 280 € wurden auf den Bedarf angerechnet.

Wenn du jetzt noch ca.800 € vom Jobcenter bekommen hast,dann würdest du mit diesen 280 € anrechenbarem Netto schon bei ca.1080 € liegen,dazu noch das Kindergeld von 184 €,sind wir bei ca.1264 €,also schon über eurem Bedarf.

Entweder werden deine 150 € Betreuungsgeld nicht angerechnet oder du hast weniger als 450 € verdient oder du hast etwas beim Jobcenter nicht angegeben.

Da musst du mal in deinen Bescheid sehen,ob da dein Betreuungsgeld aufgeführt ist bzw.ob es angerechnet wird.

Also zu deiner Frage :

Es geht hier nicht darum ob dir dann noch deine Miete gezahlt wird,sondern um dein dann erreichtes anrechenbares Einkommen,welches auf euren Bedarf angerechnet wird.

Ich gehe jetzt von 461 € Warmmiete aus,dann steht deiner Tochter ihr Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) von 50 % = 230,50 € + 234 € Regelsatz = 464,50 € individueller Bedarf.

Wenn du dann diese 220 € Unterhalt für die Tochter bekommst + 184 € Kindergeld,sind das ca.404 € anrechenbares Einkommen des Kindes.

Ihm würden dann vorerst noch ca.60,50 € zustehen,wenn von deinem anrechenbarem Einkommen nichts mehr angerechnet werden könnte.

Dein Bedarf liegt bei 399 € Regelsatz + 143,64 € Mehrbedarf + 230,50 € Kopfanteil für die KDU = ca.773,14 € Bedarf pro Monat.

Wenn du jetzt angenommen 1200 € Brutto verdienen würdest,dann hättest du darauf min.300 € an Freibeträgen.

Würdest du dann angenommen 920 € Netto bekommen,blieben nach Abzug der Freibeträge ca.620 € anrechenbares Netto übrig.

Dein Bedarf würde dann min.773,14 € betragen,abzüglich der ca.620 € anrechenbarem Netto = ca.153,14 € und dazu käme dann noch die ca.60,50 € für deine Tochter,dass würden dann ca.213,64 € ALG - 2 Aufstockung ergeben.

Es könnte dann noch sein,dass dann auch noch Kosten für die Kinderbetreuung absetzbar sind.

Aber ganz korrekt kann man das erst beantworten,wenn man deinen Verdienst in Brutto / Netto kennt und was dann tatsächlich an Unterhalt gezahlt wird und wenn kein Unterhalt gezahlt wird oder kann,dann musst du einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen,da bekommst du dann 133 € pro Monat.

Wenn dir das dann bekannt ist,dann kannst du dir im Internet einen kostenlosen Rechner für Wohngeld suchen und da deinen Anspruch berechnen lassen.

Denn wenn du mit Wohngeld und deinem anrechenbarem Einkommen euren Bedarf decken kannst,dann würde Wohngeld eine vorrangige Leistung sein,die du dann beantragen müsstest.

Das würde dir dann das Jobcenter ggf.selber mitteilen.