Kann man durch Aktiengewinne aus seinem Sparkapital seine Rentenansprüche verlieren wenn...?
..wenn man die Hinzuverdienstgrenzen der vollen Erwerbsminderungsrenten (max. 450€ monatlich) durch Aktienkurgewinne überschreitet, kann dann die Erwerbsminderungsrente gekürzt oder gestrichen werden?
Und wie sieht das mit der privaten Berufsunfähigkeitsrente aus? Besteht überhaupt eine Anzeigepflicht über Sparkapital-/Wertpapiergewinne gegenüber der Versicherungsträgern, die in der Rentenzahlungspflicht sind?
3 Antworten
Kann man durch Aktiengewinne aus seinem Sparkapital seine Rentenansprüche verlieren wenn...?wenn man die Hinzuverdienstgrenzen der vollen Erwerbsminderungsrenten (max. 450€ monatlich) durch Aktienkurgewinne überschreitet, kann dann die Erwerbsminderungsrente gekürzt oder gestrichen werden?
Antwort:
google>>
wikipedia.org/wiki/Hinzuverdienstgrenze
Auszug:
Art des Hinzuverdienstes Nicht zu berücksichtigendes EinkommenNicht als Hinzuverdienst für alle Renten vor Erreichen der Regelaltersgrenze gelten
- Einkünfte einer Pflegeperson eines Pflegebedürftigen, wenn es das aufgrund der Pflegestufe zustehende Pflegegeld nicht überschreitet, und
- Einkünfte eines behinderten Menschen, der Entgelt aufgrund einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen erzielt.
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Vermögenseinkommen
Und wie sieht das mit der privaten Berufsunfähigkeitsrente aus? Besteht überhaupt eine Anzeigepflicht über Sparkapital-/Wertpapiergewinne gegenüber der Versicherungsträgern, die in der Rentenzahlungspflicht sind?
Antwort:
Ihr Zusatzeinkommen aus Wertpapiergewinnen hat in der Regel mit Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nichts zu tun!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
"Kann man durch Aktiengewinne aus seinem Sparkapital seine Rentenansprüche verlieren ....."....das kann ich mir absolut nicht vorstellen......man kann doch auch eine Erbschaft mit viel Geld erhalten, dann würde es bezüglich deiner Frage auch nicht in dieser negativer Form passieren, Ruf einfach in der Rentenberatungsstelle an, dann bekommst du eine optimale Antwort!!!
Hinzuverdienstgrenzen und Aktienkurgewinne haben nichts miteinander zu tun.
Du verwechselst da was mit Grundsicherung, Hartz4 u.ä.