Bei voller erwerbsminderung eine GmbH gründen oder einsteigen?
hallo ; ich habe mal wieder eine etwas verzwickte frage :.. ich bin jetzt 60 jahre und bekomme die volle erwerbsminderungsrente . da diese aber sehr gering ist und ich dem staat nicht auf der tasche liegen will ( grundsicherung ) würde ich sehr gerne in eine GmbH einsteigen ( LKW-vermietung ) um meine geringe Erwerbsminderungsrente auf zu bessern ! darf ich das überhaupt ?? und wieviel darf ich dabei zu verdienen ??? Für Tips und Anregungen währe ich sehr dankbar !! VlG. gysimo
5 Antworten
Hallo gysimo,
Sie schreiben unter anderem:
würde ich sehr gerne in eine GmbH einsteigen ( LKW-vermietung ) um meine geringe Erwerbsminderungsrente auf zu bessern ! darf ich das überhaupt ?? und wieviel darf ich dabei zu verdienen ??? Für Tips und Anregungen währe ich sehr dankbar !! VlG. gysimo<
Wieviel Sie in Ihrem speziellen Fall der Höhe nach dazuverdienen dürfen, steht unmißverständlich in Ihrem Rentenbescheid.
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Arten von Einkünften schädlich sind spricht überhaupt nichts dagegen, wenn Sie eine unverbindliche Anfrage an Ihre Rentenversicherung stellen!
Unabhängig davon können Sie von folgendem Sachverhalt ausgehen, allerdings ohne Gewähr:
**Bestimmte Einkommensarten werden auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet und führen im Extremfall dazu, dass keine Rente mehr ausgezahlt wird.
Dazu zählen Einkommen aus folgenden Tätigkeiten:**
1)
Einkommen aus abhängiger Beschäftigung (lohnsteuerpflichtige Einnahmen),
2)
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit sowie
3)
Vergleichbare Einkommen,
z.B. Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis.
Bei der teilweisen EM-Rente werden zudem noch bestimmte Sozialleistungen angerechnet.
Dazu zählen z.B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld).
Bei der vollen EM-Rente werden lediglich das Verletztengeld und das Übergangsgeld der gesetzlichen Unfallversicherung angerechnet.
Folgende Einkünfte führen nicht zu einer Reduzierung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente:
Gesetzliche Renten,
Betriebsrente,
Beamtenpensionen,
Einkünfte aus Vermögen,
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Betroffene sollten auch immer berücksichtigen, daß die Hürden für die Gewährung von Erwerbsminderungsrenten immer höher gelegt werden.
Die Grenzen, wo die Rentenversicherung stutzig wird und die Restleistungsfähigkeit erneut auf den Prüfstand stellt, sind fließend!
Je jünger Betroffene sind, je restriktiver reagiert der Verwaltungsapparat!
In der Tat sind diese Dinge für Betroffene mit geringem Renteneinkommen ein Teufelskreis!
Einerseits wollen sie dem Staat nicht auf der Tasche liegen, andererseits fackelt der Staat nicht lange und reagiert mit Leistungsentzug, wenn über Gebühr zuverdient wird.
Beste Grüße
Konrad
es darf bloß 400,. euro dazuverdient werden und 2mal im jahr bis 800,.euro ich glaube ,ob es da sinn macht dort einzusteigen bezweifele ich
Schwere Sache. Frag am besten mal deinen zuständigen Berater, wovon du die Leistung ziehst.
Inwiefern einsteigen ? Als Gesellschafter ? Dann hast du ein Problem.
einsteigen oder gründen als Gesellschafter ; das weis ich noch nicht so genau ??!! ich sag mal so.... ich habe ein bischen bargeld geerbt welches aber nicht lange als "meine persönliche od. private grundsicherung " reicht ; und wollte damit mit einem bekannten eine GmbH gründen , in welcher es um "leih-LKW " geht . und mit der ausschüttung meine geringe rente aufbessern !! aber nach den vielen antworten die ich bereits erhalten habe ; werde ich wohl od. übel die sache bleiben lassen !! oder wie seht ihr das ?? auf jeden fall jetzt schon mal danke für die schnellen antworten . vlg. Gysimo
Lass doch den Bekannten die Gmbh gründen und du arbietest mit 400 EUR mit. Als Besitzer dein geerbtes geld mit einsetzen darfst du auch so.
Du darfst nur € 400 im Monat hinzu verdienen.
http://www.arbeitsratgeber.com/erwerbsminderungsrente-0280.html