Haben Mieter ein Anrecht auf die Verwendung von energiesparenden Leuchtmitteln für den Hausflur?
Hallo, bei meiner letzten Nebenkostenabrechnung beliefen sich die Hausstromkosten auf 1200 €. Wir Mieter haben den Vermieter gebeten energiesparende LED-Leuchten zu verwenden. Nun warten wir bereits seit einem Jahr darauf aber nichts ist geschehen. Haben wir Mieter einen Rechtsanspruch auf Verwendung von energiesparenden Leuchtmittel? Wenn ja, wo steht das? Kann ich ggf. die Stromrechnung kürzen? Ich würde mich sehr über eine kompetente Antwort freuen. Gruß Maria
5 Antworten
Energiesparlampen haben noch nie Energie gespart. Das ist eine Lüge. LED und Energiesparlampen haben um zu Funktionieren Stromumwandler von Wechsel zu GLeichstrom. Diese Stromumwandler verbrauchen sehr viel Energie. Deine Kosten stammen nicht vom Vermieter sondern von dir und der Erhöhten Erneuerbaren Energien Umlage. Ausserdem sind Energiesparlampen und LED sehr sehr schädlich für die Gesundheit der Menschen und der Umwelt. Finger weg von Energiesparlampen. Sowas hat keinen einzigen Vorteil. Weder Lebensdauer noch Sparsamkeit oder Lichtqualität. Das ist Sondermüll und gehört nicht ins Haus! Vermieter hat das Recht dich zu Verklagen. Da der Einsatz von Energiesparlampen besondern die Nicht-LEDs schwere Gesundheitliche Schäden hervorrufen, wenn diese zerbrecher oder kaputt gehen. LED-Licht schädigt das Auge zudem.
Haben wir Mieter einen Rechtsanspruch auf Verwendung von energiesparenden Leuchtmittel?
Nein. Ihr habt einen Anspruch auf den Stand der Technik bei Einzug :-)
Würdert ihr auch an den Investitionskosten der Leuchtmittel beteiligen? Eine Modernisierungserhöhung akzeptieren? Wie kommt man dann auf die Idee, dass man die dann - und für alle Mietparteien gleich mit - verlangen kann?
Was kommt als nächstes: Dreifachverglasung? Vollwärmeschutz? Dachgeschoßdämmung?
Nur am Rande: Unter Allgemeinstromkosten fällt auch Stromversorgung der Heizungsanlage, Umwälzpumpe, Sat-Anlage, ... - verlangt ihr die auch abgeschaltet?
Wenn Ihr eine so hohe Kosten für den Allgemeinstrom habt, solltet Ihr mal - außer der Beleuchtung - andere Posten überprüfen! In unserem Haus war die Umwälzpumpe der Heizungsanlage hierfür verantwortlich. Es war nicht nur ein altes Modell mit hohem Stromverbrauch, sondern lief zudem das ganze Jahr über auf voller Leistung (was im Sommer durchaus nicht sinnvoll ist). Also bitte auch andere Möglichkeiten in Betracht ziehen!
Hier hat jemand mit Erfahrung eine sehr gute Antwort gegeben auf die man hören sollte. Meine Erfahrung bestätigt diese Antwort !
Allein die Beleuchtung dürfte keine derartig hohen Stromkosten verursachen. Eine zentrale Heizungsanlage braucht nun mal auch Strom und das nicht wenig.
Die Frage ist hier: Wie groß ist das Haus? Sind die 1.200 € für das Haus (was ich mal annehme)? Wie viel davon entfällt auf deine Wohnung - also deine Abrechnung. Ist im Allgemeinstrom nur die Flurbeleuchtung oder auch der Strom für die Heizung enthalten? Vorher kann man keine gescheite Antwort geben.