Verzicht auf Unterhalt für Kind beim Notar machen?
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Eine Freundin ist Schwanger von mir und sie möchte nicht angeben das ich der Vater bin und ich möchte das auch nicht. Nun frage ich mich ob man das iwie Notariel beglaubigen lassen kann das sie sagt dass ich nicht der Vater bin? oder den Verzicht qauf unterhalt und verpflichtungen meinerseits? wird das dann automatisch zum Jugendamt geschickt-?
vielen Dank schonmal im vorraus.
8 Antworten
Da sie noch verheiratet ist, wird automatisch der "Noch-Ehemann" der rechtliche Vater des Kindes. Damit auch unterhaltspflichtig und da sie ALG II bezieht, wird die ARGE darauf bestehen, dass diese Unterhaltspflicht erfüllt wird. Wenn der "Ex" etwas dagegen tun will- und das wird er, wenn er weiß, das er nicht der Vater ist, dann muss er eine Vaterschaftsanfechtungsklage einreichen. Dabei wird sich dann, ggf. durch einen DNA- Test ergeben, dass er nicht der Erzeuger des Kindes war. Damit ist er raus. Die Kindsmutter wird aufgefordert werden einen Unterhaltsvorschuß zu beantragen- damit kommt das Jugendamt mit der Frage nach dem Erzeuger. Gibt sie dort an unbekannt, irgendwer weiß jedoch, das sie der Erzeuger sind und informiert das JA, dann hat sie ein Problem, denn das wäre Erschleichen von Sozialleistungen Betrug, der geahndet wird.
Dummerweise sind sie auch in den 3 kommenden Jahren für die Freundin finanziell zuständig, denn die Frau hat Anspruch auf Betreuungsunterhalt bis das Kind 3 Jahre alt wird. Auf irgendetwas verzichten kann man nur dann, wenn man sich das leisten kann- als ALG II- Bezieherin kann sie das nicht- und ich denke, die meisten User hier haben auch keine Lust, für euer Kind mitzuzahlen, denn das tun wir dann, von unseren Steuern!
nein, so was ist nichtig und auch kontraproduktiv, weil du damit ja bestätigst, dass du der vater bist.
Du kannst nur ihr vertrauen.
Nein. Ihr seid nicht berechtigt dem Kind vertraglich vorenthalten zu wollen wer sein Vater ist. Diese Information gehört zu den Grundrechten.
Ich lese die Mutter lebt in Scheidung von Hartz-IV. Wovon träumt sie bitte das Kind versorgen zu wollen?
Und Du: Wenn Du ein verantwortungsloser Samenverteiler bist dann ist Das Deine Sache. Hier lebst Du immer noch in einem sogenannten Rechtsstaat. Da darfst Du mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Diese sind bei dem Thema eine Einzelfallgeschichte. Dabei steht das KIND im Vordergrund. Ihr seid ja wirklich nicht gezwungen gewesen es zu machen. Wer soll nach Euch fragen?
Eine Freundin ist Schwanger von mir und sie möchte nicht angeben das ich der Vater bin
Falls diese "eine Freundin" verheiratet ist, wird automatisch der Ehemann als Vater eingetragen.
Wenn diese "eine Freundin" ledig ist, kann sie nur angeben "Vater unbekannt". Grundsätzlich würde hier eventuell geprüft, wer der Vater sein könnte, falls sie mal Leistungen vom Amt benötigt. Wenn sie vom eigenen Gehalt lebt und keinen Unterhalt einklagt, hast Du erst etwas zu befürchten, wenn das Kind alt genug ist den ihm zustehenden Unterhalt einzuklagen.
Sollte sie Leistungen vom Amt beziehen, wird hier wohl erst mal geprüft ob ein zahlungsfähiger Kindsvater vorhanden wäre, der erst mal in der Pflicht ist.
na da wird das amt dann gründlich prüfen.
Dann würde ich dem Ehemann raten - wenn er von der Schwangerschaft weiß - zackig eine Härtefallscheidung zu beantragen. Denn solange die Ehe noch besteht, wird das Kind ehelich geboren und er ist automatisch der eingetragene Vater.
Wenn sie von Hartz IV lebt, kann sie nicht freimütig entscheiden auf Unterhalt für das Kind (und eigentlich auch für sie selbst bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, sofern der Kindsvater zahlungsfähig ist) zu verzichten. Es sei denn, sie kann auch auf das Hartz IV verzichten und sich selbst ernähren. Denn selbstverständlich würde der ihr zustehende Unterhalt den Leistungen vom Amt angerechnet.
Also selbst wenn sie Vater unbekannt angibt und das Jugendamt glaubt ihr das ne dann bekommt sie ja kein unterhaltsvorschuss aber der wird ihr trotzdem vom Hartz IV abgezogen`?
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst. Es ist Betrug, was ihr plant.
Solange sie nicht geschieden ist, ist der Ehemann automatisch Kindsvater und nicht unbekannt.
Das Geld vom Amt kommt übrigens vom Steuerzahler. Wie lange möchte sie denn behaupten, sie wisse nicht wer der Vater sei? Es geht um einen kleinen Menschen, der irgendwann Fragen stellen wird und auch ein Recht darauf hat, seine Wurzeln zu kennen.
Wenn Dein Gehirn nicht gut genug durchblutet war um Vorkehrungen zu treffen, weil das Blut weiter unten gebraucht wurde, musst Du eben jetzt die Folgen verantworten.
Nein, da ist vom Amt gerade nichts zu prüfen. Nach § 1592 Punkt 1 ist der Ehemann der rechtliche Vater. Der biologische Vater spielt zunächsmal keine Rolle.
Nun frage ich mich ob man das iwie Notariel beglaubigen lassen kann das sie sagt dass ich nicht der Vater bin ?
Nein. So ein Schreiben wäre auch nur nachteilig.
oder den Verzicht qauf unterhalt und verpflichtungen meinerseits?
Das ist nicht möglich, da nicht auf Unterhalt für die Zukunft verzichtet werden kann. Es könnte höchsten vereinbart werden, das Ihre Freundin Sie vom Unterhalt freistellt. In der Situation, dürfte das aber sittenwidrig sein.
wird das dann automatisch zum Jugendamt geschickt-?
Nein, da wenn Ihr zum Notar geht, euch dieser sehr wahrscheinlich dahingehend beraten wird, das es keine negative Vaterschaftsanerkennung gibt.
Sie ist Verheiratet lebt aber getrennt und bezieht Hartz IV
Schreiben Sie doch so was in die Frage, das änder extrem viel. Dann ist nämlich zunächstmal der Ehemann der rechtliche Vater. Damit eine andere Vaterschaft entstehen kann, muß die Vaterschaft zunächstmal angefochten werden.
Sie ist Verheiratet lebt aber getrennt und bezieht Hartz IV