Erbt ein Kind die Schulden vom Vater durch Unterhalt?
Hallo, ich hab folgende Frage: wenn der Vater nicht bereit ist für sein Kind zu zahlen oder es nicht kann und ein minimaler Unterhalt vom Jugendamt festgelegt wird, erbt dann eines Tages das Kind die Schulden?
8 Antworten
wenn man ein Erbe antritt, dann übernimmt man auch die finanziellen Verpflichtungen des Erblassers, sprich die Verträge und Schulden.
Die Kinder sollten das Erbe ablehnen, wenn der Schuldenberg der verstorbenen Eltern zu hoch ist. Die Frist hierfür beträgt nur 6 Wochen nach Kenntnis des Todes!!!! Zuständiges Nachlassgericht ist übrigens das, wo der Verstorbene zuletzt gewohnt hat (gemeldet war). Die Gläubiger bleiben damit auf den Forderungen hängen, es sei denn, andere erbberechtigte Personen nehmen das Erbe an. Bei dem Ausschlagen des Erbes ist zu beachten, dass dann auch keine Möbel oder wertvollen Gegenstände aus der Wohnung des Verstorbenen rausgeholt werden dürfen. Ausschließlich persönliche Sachen darf man dann mitnehmen.
Erben hat nichts mit geleisteter oder nicht geleisteter Unterhaltszahlung zu tun. Sollte der Vater versterben muß geguckt werden was da ist, oder auch nicht. Und dann hat man die Wahl das Erbe anzunehmen oder nicht.Wenn man es annimmt, dann nimmt man auch die Schulden mit an und muß diese begleichen.
Wobei aber eine Erbausschlagung nichts mit den Bestattungskosten zu tun hat. Sollte der Vater bei seinem Ableben nicht verheiratet sein, treten die Kinder als Bestattungspflichte ein...
wie das im einzelnen ist kann ich dir leider nicht sagen, nur, das man die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen, also auch dann die Schulden...
Wenn der Vater verstirbt und die Erben das Erbe annehmen, erben sie auch die offenen Schulden.
??? Wo haste den das her. warum solltest du dafür haften was dein Vater für schei**e baut. Du kannst keinen Unterhalt erben.
Also das ist heute wieder Frage nr.1 für mich :D
Man kann ein Erbe ausschlagen
ich meine, ob der sohn seine unterhaltskosten die der vater beim staat nicht begleichen kann, erbt. das ist so absurd wenn das so wäre.
also, wenn der vater das mindeste nicht für sein kind zahlen kann wird vom staat monatlich 130 euro an die mutter für das kind überwiesen.
dadurch häufen sich schulden für den vater beim staat an.
wenn er diese nie begleichen kann bis er stirbt, erbt also anschließend das kind dann seine eigenen Unterhaltskostenschulden am ende?