hallo, ich empfange hartz vier und würde gern auf unterhalt für mein kind verzichten. geht das?
ich habe ein kind und der vater und ich möchten uns gerne aussergerichtlich einigen. kann ich das, wenn ich hartz vier empfange? also auf den unterhalt sozusagen verzichten?
19 Antworten
Warum sollst du Verzichten ? es gibt keinen Grund dafür -zumindest nennst Du Ihn nicht . Kinder - sind in unserer Gesllschaft immer das schwächste Glied in der Kette !!! Kinder sind kein spass Objekt - Kinder sind unsere Zukunft !!! Werde Dir mal darüber klar. Diese Kinder haben ohnehin einen Schweren Stand und brauchen mehr Zuwendung - und - dann willst und sollst Du auf Unterhalt verzichten ??? - Tu das dem Kind nicht an !!! Dem Kind zu liebe ...........Gruß
Außergerichtliche Regelungen sind grundsätzlich möglich..dabei darf aber der gesetzliche Mindestunterhalt nicht unterschritten werden. "Verzichten" könntest du auf den Kindesunterhalt nicht, weil es ein gesetzlicher Anspruch des Kindes gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Vater ist. Nach § 1626 BGB ist es deine gesetzliche Pflicht, für das Kind zu sorgen - was auch die Sorge um seinen Bedarfe und finanziellen Belange einschließt. Und bei ALG2-/ "Hartz"- Bezug musst du alles tun (und somit auch alle vorrangigen Ansprüche und Leistungen geltend machen), um eure Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beseitigen.
In § 1614 BGB stehts geschrieben: Auf Unterhalt kann man nicht verzichten: http://dejure.org/gesetze/BGB/1614.html
Nein, Regelungen zu Lasten des Steuerzahlers sind nicht möglich.
Zunächst hat das Kind Anspruch auf Unterhalt und zum Zweiten ist es eine vorrangige Leistung.
Das heißt, entweder wird die ARGE dich aufforderrn, Unterhalt geltend zu machen, oder aber sie wird selbst tätig, meldet einen Anspruchsübergang an und setzt sich direkt mit dem Unterhaltsverpflichteten auseinander.
danke für die vielen antworten. er will mir halt eine summe ausserhalb des hartz vier zahlen. also so, dass die auch angerechnet wird, aber natürlich weniger als das amt fordert. worauf ich mich noch einlassen würde, denn er droht damit, wenn das amt das geld einklagt, dass er sich nicht um sein kind kümmern wird.
Weniger als welches Amt fordert... die ARGE ?! Die ARGE hat keinerlei rechtliche Ermächtigungsgrundlage, die Unterhaltshöhe festzulegen ! Das darf nur das Familiengericht. Man kann sich alternativ außergerichtlich notariell einigen oder (beim Kindesunterhalt) kostenlos beim Jugendamt. Die ARGE darf lediglich entsprechende Auskünfte und Unterlagen von dir und dem Vater anfordern, und die mögliche Unterhaltshöhe (aber nur zur Kontrolle !) berechnen - und von dir verlangen , diesen Unterhalt gerichtlich vom Vater einzufordern. Oder die ARGE kann ihn selbst gerichtlich einfordern. Alles andere würde rechtswidrig die Zuständigkeiten und Kompetenzen der ARGE überschreiten ! Geht zum Jugendamt und klärt das. Dort wird geprüft und ausgerechnet, was er zahlen müsste - und was er tatsächlich zahlen kann. denn er droht damit, wenn das amt das geld einklagt, dass er sich nicht um sein kind kümmern wird. Dann lass ihn ziehen, bis er ein Mann geworden ist und versteht, was "Vater sein" bedeutet.