Muss der Vater den Unterhalt zahlen, auch wenn er Sorgerecht abgibt?
Hallo, die Sache ist die: ich (die Mutter ) will alleiniges Sorgerecht beantragen bei dem Jugendamt, der Vater des Kindes hatt nichts dagegen. Wenn ich alleiniges Sorgerecht bekomme, muss dan der Vatter trozdem in Zuckunft Unterhalt zahlen? (er ist jezt in der Ausbildung, und mir zahlt der Jugendamt das UVG) Oder muss er dann nichtz zahlen, weil es qvasi mein Wille wahr und ich es beantrage? und wird mir dann der Jugendamt weiterhin UVG zahlen bis der Vater des Kindes die Ausbildung abschliest?
6 Antworten
die mutter kann kein alleiniges sorgerecht beim jugendamt beantragen. genausowenig kann der vater dort sein sorgerecht abgeben. eine solche entscheidung kann nur vom familiengericht getroffen werden. sorgerecht hat nichts mit unterhalt zu tun. dieser ist immer fällig. vorausgehend ist leistungsfähigkeit. ist diese nicht vorhanden, muss er auch nicht zahlen, aber damit leben das er immer wieder aufgefordert wird zu arbeiten. sprich nur weil kv in ausbildung ist, wird ihn das nicht daran hindern noch zusätzlich zu arbeiten um den unterhalt zu bezahlen.
Selbstverständlich muß er! Unterhalt hat mit Sorgerecht NICHTS zu tun, so wenig wie Umgangsrecht mit Sorgerecht oder Unterhalt zu tun hat.
Er hat ein Kind, für das zahlt er. Alles andere ist davon unabhängig.
er muss zahlen bis die Ausbildung beendet ist... Weiss nich wie das aussieht aber eventuell auch noch länger.kommt aufs Alter an.frag beim Jugendamt genau nach!
Ja mindestens! Wenn er nicht könnte oder nicht tut macht das Amt das bis er zahlen kann.das muss er aber später zurück zahlen... Also wenn dein Kind mit 20 ne Ausbildung macht muss er auch dann noch zahlen! Bis die ausbildungszeit beendet is! Das gilt bis irgenwie zwischen 23 und 27 Jahren wo es endet.genau weiss ich es nich mehr
Ok, danke, Sie haben mir sehr geholfen.))
Gerne
Der Vater muß auch ohne Sorgerecht zahlen. Beim Jugendamt kann keine alleinige Sorge beantragt werden, das geht nur beim Gericht.
Unterhaltsvorschuss gibt es nur 6 Jahre lang. Die Eltern sind verpflichtet bis zum Ende der 1. Ausbildung Unterhalt zu zahlen, sofern das Kind sich nicht selbst nähren kann.
Wenn beide Elternteile sich einig sind , das die alleinige Sorge nur ein Elternteil haben soll .... Dann reicht der Weg zum Jugendamt , wenn nicht , dann geht kein anderer Weg wie es beim zuständigen Familiengericht zu beantragen . Auch wenn der eine Part kein Sorgerecht mehr haben sollte , ist er nach wie vor Unterhaltsverpflichtet . Es sei der der Part wo das Kind lebt heiratet , ab diesem Zeitpunkt kommt die Unterhaltsvorschusskasse nicht mehr auf . Sonder ab diesem Zeitpunkt der neue Partner
Das ist falsch. Um die gemeinsame Sorge zu erklären reicht das Jugendamt.
Um die alleinige Sorge dem anderen Elternteil zu geben, muss man zwingend vor Gericht.
Dass der Vater dann weiter zu Unterhalt verpflichtet ist habe ich ganz klar im ersten Satz geschrieben.
Der neue Partner muss nicht für das Kind aufkommen, wenn sie heiraten. Da gibt es keine Pflicht... UVG gibt es dann nicht mehr.
Die Unterhaltspflicht hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.Er muss weiter zahlen,bzw. das Jugendamt schießt das Geld vor.
Mein Kind ist jezt 2 Jahre alt, also muss der Vater bis das Kind 18 ist den Unterhalt zahlen? oder habe ich was falsches verstanden