Verweigerung elektronischer Gesundheitskarte
Aus dem Jahr 2013 sind 4 Beiträge offen aus einer Selbsständigkeit, wo ich in dieser Krankenkasse freiwillig versichert war. Seit einem halben Jahr bin ich gesetzlich versichert. Die Krankenkasse hat nun festgestellt, dass aus 2013 eben noch Beiträge offen sind und verweigert mir die elektronische Gesundheitskarte. Ist das erlaubt, da das Versicherungsverhältnis jeweils unterschiedlich war? Würde es mir nützen, in eine andere Kasse zu wechseln, um wenigstens sämtliche Arztleistungen erhalten zu können?
3 Antworten
Hallo,
wenn man Beitragsschulden hat, besteht nach § 16 SGB V nur ein eingeschränkter Leistungsanspruch. Dann erhält man keine Gesundheitskarte, sondern nur einen Schein für den Arzt, auf dem die Einschränkungen bei der Behandlung vermerkt sind. Diese Leistungseinschränkungen gelten auch bei einem Wechsel der Mitgliedschaftsart oder bei einem Kassenwechsel weiter.
Die Leistungseinschränkungen entfallen, wenn die Schulden komplett ausgeglichen sind.
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
ich würde es bei einer anderen versuchen und die übernehmen auch die Abmeldung
Wenn die sehen, dass noch was offen ist, dann sicher auch nicht.
Du bist Schuldner der Krankenkasse. Es gibt gewisse gesetzliche Vorgaben, die die Kasse auch einhalten wird.
Du hattest 2 Jahre Zeit deine Schulden bei der Kasse zu begleichen. Warum also die Aufregung?
Wenn dir die Karte verweigert wird musst du schon mit denen reden.
Ich habe aber den Eindruck, dass du von der Allgemeinheit erwartest dass sie deine Beiträge bezahlt. Ich finde, dass die Kasse das richtig macht. MfG