Tätigkeit als Honorarkraft während Krankengeldbezug
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich beziehe seit Dezember 2013 Krankengeld von der Krankenkasse. Im Januar habe ich einen Auflösungsvertrag zum 31.1.14 unterschrieben und meinen alten Job aufgegeben. Nun beziehe ich noch immer Krankengeld, habe allerdings zum 1.4.14 eine neue Tätigkeit, was bedeutet, dass die Krankengeldzahlung am 31.3.14 enden würde.
Nun zum Problem:
Der Chef der Firma braucht mich aber sofort und möchte mich bis zum 31.3.14 als Honorarkraft einstellen und ab 1.4.14 dann eben der Festvertrag. Er weiss nix vom Krankengeld und wird es auch nicht erfahren! Wie lässt sich das ganze für mich händeln? Kann ich trotz Krankengeldzahlung eine Tätigkeit als Honorarkraft aufnehmen? Wie sieht es mit den Beiträgen für die Krankenkasse aus?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
9 Antworten
Das wäre kuristisch sehr delikat. Man könnte Dir vorwerfen, dass Du die Krankenkasse betrügst, wenn es herauskommt. Als Honorarkraft wirst Du üblicherweise nirgendwo gemeldet. Aber es wäre möglicherweise Betrug. Wie sollte man es denn begründen, dass Du einerseits arbeitsunfähig bist und andererseits freiberuflich arbeitest?
Und jetzt wird hier eine Idee zum KK-Betrug gesucht ??? Wenn es auf die paar Kröten von ggf. heut dem 18.03. ankommt dann, naja.....
Wenn du krankgeschrieben bist, darfst du gar nicht arbeiten, sonst bist du nicht krankenversichert
Guten Tag, ich habe auch Fragen zu diesem Thema. Wenn es bei der Krankschreibung um eine psychische Erkrankung geht und man beispielsweise durch die Tätigkeit als Nachhilfelehrkraft (im Honorarvertrag) mit nur wenigen Stunden in der Woche das Gefühl bekommt, hilfreich zu sein, dann ist es doch gesundheitsfördernd, oder?
Als Betrug würde ich das dann nicht bezeichnen...
Ich frage mich auch, ob sich bei erneuter Krankschreibung die Berechnungsgrundlage für das Krankengeld ändert, wenn man zwischendurch nur die Honorartätigkeit ausgeübt hat.
Entweder man ist krank oder geht einer Arbeit nach. Beides zu gleicher Zeit geht nicht.