Krankenversicherung ruht?

OnePerson19  23.09.2020, 01:15

PKV oder GKV?

Bifi9292 
Beitragsersteller
 23.09.2020, 01:21

Freiwillige Versicherung, gesetzlich

5 Antworten

Am Anfang funktioniert das noch, aber irgendwann kommt ein Brief mit dem Hinweis das der Krankenversicherungsschutz ruht, bis dahin kannst deine Karte benutzen. Die werden eh Druck machen und immer wieder Briefe schreiben.

Sauerei das man nicht einfach eine Pause einlegen darf auf eigenem Risiko. Von wegen "Freiwillig" Versichert.

In Notfällen wirst du trotzdem behandelt. Bei Akuten Schmerzen und anderen dringlichkeiten auch noch, aber dafür muss man dann ein Antrag stellen und bekommt nen einmaligen Zettel der dann die Karte erstetzt und nur fürs aktuelle Anliegen benutzt werden kann.

okieh56  23.09.2020, 10:41

"Sauerei das man nicht einfach eine Pause einlegen darf auf eigenem Risiko. Von wegen "Freiwillig" Versichert."

Als das noch möglich war, haben sich nicht wenige gerade dadurch hoch verschuldet, weil sie glaubten, keine Krankenversicherung zu brauchen.

Nach zwei Monaten Beitragsrückstand wurde die Krankenkasse gekündigt. Ich habe nicht selten erlebt, dass dann jemand nach Monaten kam und nachzahlen wollte, weil er eine OP brauchte oder teure Medikamente brauchte.

Gut, dass der Gesetzgeber da einen Riegel vorgeschoben und 2007 bzw. 2009 für die privat Versicherten die allgemeine Versicherungspflicht eingeführt hat.

Du bist dann nur noch nach § 16 SGB V für Notfälle versichert und deine Gesundheitskarte ist gesperrt. Du darfst die gar nicht mehr verwenden.

Bei akuten Beschwerden oder Schmerzzuständen wirst du aber trotzdem behandelt. Dafür stellt dir die Krankenkasse einen Behandlungsschein aus - den sie bei Bedarf auch an die Arztpraxis faxen kann.

Ich hoffe, du kannst dich finanziell wieder erholen. Andernfalls solltest du dir eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du darfst die KV-Karte nicht mehr verwenden. Sie ist eh gesperrt und jeder Arzt sieht das sofort beim Einlesen.

Wenn du erkrankst, hats du Anspruch auf Notfallbehandlung. Um diese zu bekommen, musst du dir von deiner Krankenkasse einen Abrechnungsschein geben lassen, dadurch weiß der Arzt auch, daß er dich nur notfallmäßig behandeln darf.

Beitragsschulden als Selbstständiger sind ganz übel, denn in Folge hast du demnächst einen Schufa-Eintrag, wenn du weiter Schulden anhäufst. Das ist nicht gut, wenn du z.B. Dinge auf Komission kaufen möchtest. Selbst eine neuer Handyvertrag kann dir ggf. verwehrt werden.

Wer kein Geld für seine Verpflichtungen hat- und dazu gehört auch die KV- sollte sich lieber nicht selbstständig machen, denn dann macht er was falsch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

bei Beitrsgsrückstand wird die Karte gesperrt. In der Arztpraxis sieht man nur, dass die Karte nicht gültig ist.

Man kann dann bei der Krankenkasse eine besondere Ersatzbescheinigung anfordern. Darauf ist vermerkt, dass die Bescheinifgung nur für:

  • Notfall- und Schmerzbehandlung
  • Früherkennungsuntersuchungen
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung

gilt. Jeder informierte Mitarbeiter in der Arztpraxis weiß dann, dass ein Beitragsrückstand besteht.

Der volle Leistungsanspruch tritt erst wieder ein, wenn:

  • der Beitragsrückstand ausgeglichen ist
  • mit der Krankenkasseeine Ratenzahlung vereinbart wurde
  • Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezogen wird

Grundlage: § 16 SGB V

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du darfst die Karte nicht mehr verwenden. Falls doch, sieht das die Arzthelferin sofort.