Verweigerung der Stuhlprobe
Hallo zusamen! Ich habe folgendes Problem, ich bin zur Zeit bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und eigentlich dauerhaft bei einem Großkunden tätig. Auf Grund der derzeitigen Auftragslage (rückläufig), bekam ich nun eine Aufforderung der Zeitarbeitsfirma zur Abgabe einer Stuhlprobe, damit ich ein Gesundheitszeugnis bekomme und man mich in der Lebensmittelbranche einsetzten könne!
Bin ich dazu verpflichtet, diese abzugeben? Kann mir das als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden, wenn ich mich weigere? Wäre das ein Grund den Arbeitsvertag nicht zu verlängern?
In meinem Arbeitsvertrag (Lagerhelferin) steht zwar etwas von verschiedenen Einsatzorten, aber nicht von verschiedenen Einsatzbereichen drin. Auf Grund einer pychischen Erkrankung, ist es mir nämlich nicht möglich mit Lebensmitteln zu arbeiten.
Für Eure Antworten bin ich im voraus dankbar und verbleibe....
mit LG Schneck15
8 Antworten
Du musst das mit deiner Zeitarbeitsfirma klären, dass du eben nicht mit Lebensmitteln arbeiten kannst. Zur Not kannst du es dir ja auch attestieren lassen.
Wenn du bei einer ZAF angestellt bist, musst du immer damit rechnen nicht nur an verschiedenen Orten sondern auch in verschiedenen Bereichen eingesetzt zu werden. Wenn du dich weigerst, ist das natürlich ein Kündigungsgrund für die ZAF.
Sie verlangen nichts unmögliches von dir.
Wissen die von deiner psychischen Erkrankung, die es dir unmöglich macht mit Lebensmitteln zu arbeiten ?
Was will die Leihbude mit ner Stuhlprobe von dir? O.o
Wenn es bereits amtlich ist, dass du z.B. nicht mit Lebensmitteln arbeiten darfst, ist das so. Die Leihbude kann dich deswegen nicht kündigen....
Sie schreibt nichts davon, das sie ein Attest darüber hat
Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen ohnehin nicht mit Lebensmitteln arbeiten kannst,brauchst Du auch keine Stuhlproben einzureichen. Leg ein ärztliches Attest vor,daß Du eben mit lebensmitteln nicht arbeiten kannst. Ein Gesundheitszeugnis kann Dir das gesundheitsamt ausstellen nach vorangegangenen untersuchungen und nicht der Arbeitgeber. Es gibt auch noch ne ärztl. Schweigepflicht!
was soll denn das für eine psychische erkrankung sein? lager ist lager ob nun bei einem schraubenhersteller oder bei einem matratzenhersteller oder eben bei einem lebensmittelhersteller. nur beim lebensmittelhersteller braucht man als lagermitarbeiter ein gesundheitszeugnis. du hast wechselnden einsatzorten zugestimmt, also ist das rechtens das die das fordern. da hilft nur reden mit dem arbeitgeber (zeitarbeitsfirma).