Verweigerung der Akteneinsicht in Rentengutachten legal?
Hallo ,
Ich wurde von einen Gutachter der Deutschen Rentenversicherung im Auftrag des Trägers meiner grundsicherung begutachtet. Währenddessen habe ich gefragt ob ich akteneinsicht in dieses Gutachten bekommen könnte. Dies wurde verneint. Meine rechtliche Betreuung mit Aufgaben der rechts und behördenangelegenheiten hat mir die ist auch bestätigt und zur Erklärung angefügt, dass es ein internes Gutachten sei, was nur zwischen Behörden bleibt.
ich weiß nicht ob die Informationen stimmen und mir das einsichtsrecht verweigert werden kann. Wurde leider in dieser Hinsicht früher auch schon falsch informiert .
Gibt es doch eine Möglichkeit dieses Gutachten einzusehen ?
Übrigens geht es bei mir um psychiatrische Diagnosen.
Vielen Dank
4 Antworten
Also ohne Gewähr:
Ich weiß nicht, ob im Sozialrecht Sonderregelungen bestehen. Aber ganz grundsätzlich kann man in einem Verwaltungsverfahren Akteneinsicht beantragen, § 29 VwVfG. Es braucht jedenfalls eines guten Grundes, weswegen die Einsicht verweigert wird.
Bestellte Betreuer haben die Aufgabe, für den Betreuten zu wirken.
Hast du Zweifel an der Zuverlässigkeit, bleibt dir nur der Weg zu dem Gericht, durch welches er bestellt wurde.
Nein, du kannst Einsicht in das Gutachten verlangen.
Es kann sein, dass das GA an deinen Arzt geschickt wird, der dir das Eröffnet. Aber du kannst darauf bestehen, dass dir das dennoch ausgehändigt wird, ohne einen Arzt der dir das eröffnet.
In seltenen Fällen, kann der Gutachter von sich aus, ohne das du vorher angefragt hast, der RV mitteilen, dass du keine Einsicht bekommst. Das ist aber nur in den Fällen, in denen du z.B. bei der Begutachtung bereits drohungen ausgeprochen gast.
Steht so auch in den Anweisungen der RV unter Ziffer 4.1
Meistens sollten sie es direkt zu dir senden. Es kann aber auch sein, wenn z.B. die im Gutachten negative Sachen zu deiner Gesundheit stehen, die dir vielleicht noch nicht bekannt sind, dass die RV vorschlägt, das GA einem Arzt zu senden, der mit dir zusammen das GA eröffnet. Das ist selten, aber wenn es so sein sollte, dann kannst das ablehnen und darauf bestehen, dass das GA dirket zu dir gesandt wird.
Nein..da wirst du keinen Erfolg haben, denn deine Frage hast du hiermit ja schon selbst beantwortet:
Meine rechtliche Betreuung mit Aufgaben der rechts und behördenangelegenheiten hat mir die ist auch bestätigt und zur Erklärung angefügt, dass es ein internes Gutachten sei, was nur zwischen Behörden bleibt.
Des Weiteren will dich dein Betreuer schützen, indem du die Akte nicht liest, weil du eine psychische Erkrankung hast und das kann dir aufgrund deiner Erkrankung noch mehr schädigen.
Ich fühle mich durch ihre Antwort diskriminiert.
Erstens können sie es gar nicht beurteilen ob mich die Diagnose gefährden würde . Dazu müssten sie das kompetent beurteilen und die gegenargumente nennen können nach einer gründlichen Abwägung. Die alleinige Tatsache dass ich psychisch krank bin reicht dafür nicht. Dies ist eine grobe Verletzung meiner Rechte wenn sie mir das nur aufgrund des Vorkommens dieses Wortes verweigern würden.
Das zweite ist ich habe bereits akteneinsicht in alle meine anderen gerichtlichen, psychiatrischen und medizinischen Akten. Dies habe ich sehr gut verkraftet. Es würde aufgrund der bestehenden Erfahrung also keinen wesentlichen Unterschied machen mir diese Information ebenfalls zugänglich zu machen .
drittens meine Betreuerin hat mich öfters schon bewusst fehlinformiert. Sie ist nicht vertrauenswürdig. Außerdem hat sie mit den Aufgabengebieten die nicht die Gesundheit betreffen gar nicht die Befugnis dementsprechend begründete Schutz Argumente gegen eine Einsicht vorzubringen. Sie hat ja bloß Ämter und Behörden Interessen meinerseits zu vertreten.
Ich wollte doch hier nicht diskriminieren, sehr schade wenn du das so empfindest.
Ich wollte bloß einen Ratschlag erteilen und du hast ja nun mal eine Betreuerin und diese hat Akteneinsicht.
Des Weiteren ist es doch ein Selbstschutz für dich selber oder wofür ist ein Betreuer da ?
Deswegen wird es schwierig werden Akteneinsicht zu erlangen aber du kannst es ja mit einem Anwalt versuchen und gegen die DRV vor gehen.
Kann man denn nicht diese Betreuerin wechseln bzw. einen Wechsel anstreben, wenn es dich so stört ?
Zudem kann ich natürlich nicht beurteilen, ob du durch deine Diagnose gefährdet bist, denn woher soll ich deine Diagnose kennen, dann hättest du diese hier schon preis geben müssen, um eine korrekte Beurteilung meinerseits geben zu können.
Lass dir nichts vorwerfen, deine Antwort ist absolut korrekt.
Fakt ist, wir bekommen nur eine Seite der Geschichte präsentiert - die des FS. Um sich ein objektives Urteil bilden zu können wären unbedingt ALLE Fakten von Bedeutung, also auch die der Gegenseite.
Aus Erfahrung rate ich deshalb unbedingt zur Vorsicht, man sollte derartige "Fälle" stets aus der Distanz betrachten. Werden die Fragesteller schlagartig persönlich und angriffslustig nährt das jedesmal mein Misstrauen.
Für mich gibt es in der Angelegenheit nur einen Rat - der FS soll sich einen Anwalt zur Hilfe holen und gut.
Vieles falsch. Meine Betreuerin ist nicht das Problem. sie hätte nichts dagegen. Sie unterstützt mich nur nicht aktiv eine Lösung zu finden. Sie hat auch keine Einsicht.
Ein Betreuer dient nicht meinen selbstschutz sondern der Wahrnehmung meiner Interessen. Ich glaube sie haben da irgendwas mit Vormund im hinterkopf. Das ist vorbei! Sollte es jedenfalls.
Es kommt auch nicht auf die Diagnose an. Es kommt auf die Begründung an die mehr wiegt als das Recht an den Daten meiner eigenen Person. Das sind gewichtige Rechte die ich habe.
Ich kenne ja alle vorherigen Akten. Somit dürfte ja nichts neues durch die Einsicht auf mich zukommen.
also vorrangig geht es um die Begründung "Behörden internes Gutachten " ist nicht zugänglich. Das war ja das Hauptargument. gibt es dieses überhaupt?
da beißt leider die Maus kein Faden ab. Der Betreuer hat es mehr in der Hand als du selber, Aus welchen Grund auch immer, da hast du keine Chance, weil es so bestimmt wurde.
Das sicherlich aufgrund umfassender medizinischer und rechtlicher Begründung.
Du kannst einen Antrag auf Wechsel des Betreuers stellen.
Das muss ausreichend begründet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dickie59
Ich habe zurzeit keinen facharzt. Vielleicht reicht ja mein hausarzt um das anzufordern.
ich habe mich ganz anständig verhalten. Ich habe deutlich auf meine mir wichtigen Informationen hingewiesen und auch nachgefragt ob es richtig verstanden wurde. Da hat sich schon gezeigt dass der Gutachter eine konträre Meinung vertritt und mich nicht ernst nimmt. Ich würde liebend gerne wissen was er sich für eine Begründung ausgedacht hat. Das gebe mir die Chance mich mit seiner Argumentation auseinanderzusetzen und mich zu wehren. So sitze ich vor einer Blackbox und habe dadurch sehr negative Konsequenzen.