Beschwerde über Gutachter Neurologe
Hallo, ich habe Erwerbsminderungsrente beantragt, bin 57, chronisch krank , Schwerbehindertenaus 50 GdB., bin noch bis 3 Stunden täglich freiberuflich tätig.Die Rentenversicherung hat mir zwei Gutachter zugeteilt, einen Internisten und einen Neurologen. Beim Internisten lief alles recht ruhig und angenehm ab, d.h. der Arzt war auf jeden Fall freundlic h Wie das Gutachten aussieht, weiss ich noch nicht. Vor einigen Tagen war ich beim Gutachter Neurologen. Dieser war schon gleich am Anfang sehr unfreundlich, hat mich während des Gesprächs meines Erachtens 1. nicht ernst genommen 2. teilweise sehr freche Bemerkungen fallen lassen, z.B. dass grudsätzlich Trigeminusneuralgie-Schmerzen reine Einbildung sind (ich habe diese Krankheit seit 15 Jahren), dass er bestimme, ob es Rente gibt oder nicht. Und er hat gesagt, zuerst muss man sich in eine psychiatrische Klinik einweisen lassen, vorher gibt es sowieso keine Rente. Ich sagte ihm, dass ich ambulant seit 15 Jahren in neurologischer Behandlung sei, gern zu einer ambulanten Therapie bereit wäre, aber sicher niemals in eine psychiatrische Klinik gehe, denn ich habe wirklich Todesängste, wenn ich meine Familie länger als 1 Tag verlassen muss. Dann sagte er: "Ich entscheide hier, wer und wann in eine Klinik geht. Da haben Sie gar nichts zu sagen. Schmerzen sind sowieso nur Einbildung und existieren in Wirklichkeit gar nicht. Und ich entscheide über Rente oder keine Rente." Ich denke, ich sollte Beschwerde über ihn bei der Rentenversicherung einreichen. Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.
5 Antworten
Hallo, über dieses Verhalten des Neurologen kannst Du Dich nur bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger beschweren. Man soll dort unbedingt erfahren, wie er mit den Patienten umgeht.
Außerdem würde ich ganz kklipp und klar schreiben, dass Du unter diesen Umständen seine Beurteilung anfechten wirst. Ein Gutachter/Sachverständiger hat grundsätzlich die Pflicht zur Neutralität, und die ist hier eindeutig nicht mehr gewährleitet. Beantrage von einem anderen Gutachter dieser Fachrichtung untersucht zu werden, weil Du seines anfechten wirst, sollte sich der Rentenversicherungsträger darauf berufen. Und mach es sofort, nicht erst in ein paar Tagen oder Wochen.
Du hast auf jeden FALL DAS rECHT DICH RICHTIG ZU BESCHWEREN; SCHREIBE EINEN GUTEN LANGEN BRIEF AN DIE DRV UND BITTE UM EINEN WEITEREN GUTACHTER: DAS RECHT DAZU HAST DU: MFG
Der Gutachter wird nun mal von der Rentenversicherung bezahlt. Dabei tun dann manche so, als ob es aus ihrer Tasche ginge.
Du wirst das Gutachten abwarten müssen nach einem erfolglosen Widerspruch kannst du dann klagen.
Du hast den Vorteil, dass der rentenantrag ab dem Tag der Antragstellung gilt. Du bekämst die Rente also dann nachgezahlt. Aber ohne eine Reha in einer psychosomatischen Klinik wird da nichts laufen. Wenn du deine Familie nicht alleine lassen kannst, hast du ein Problem. Dann wirst du warten müssen, bis du 65 Jahre und 11 Monate bist.
Ich fand, es klang ehrlich und klar. Vermutlich der erste, der mal so eindeutig mit dir redet. Das ist natürlich erstmal befremdlich, meist aber hilfreich. Hör auf ihn, er weiß was er sagt!
Hallo Mariann3, ich habe das gleiche Problem mit einem Psychiater dieses Jahr gehabt. Wie ist es Dir damit weiter ergangen? Du hast ja Deine Frage schon 2012 ins Netz gestellt.
Viele Grüße
Bartnelke71