Beschwerde über Gutachter Neurologe

5 Antworten

Hallo, über dieses Verhalten des Neurologen kannst Du Dich nur bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger beschweren. Man soll dort unbedingt erfahren, wie er mit den Patienten umgeht.

Außerdem würde ich ganz kklipp und klar schreiben, dass Du unter diesen Umständen seine Beurteilung anfechten wirst. Ein Gutachter/Sachverständiger hat grundsätzlich die Pflicht zur Neutralität, und die ist hier eindeutig nicht mehr gewährleitet. Beantrage von einem anderen Gutachter dieser Fachrichtung untersucht zu werden, weil Du seines anfechten wirst, sollte sich der Rentenversicherungsträger darauf berufen. Und mach es sofort, nicht erst in ein paar Tagen oder Wochen.

Du hast auf jeden FALL DAS rECHT DICH RICHTIG ZU BESCHWEREN; SCHREIBE EINEN GUTEN LANGEN BRIEF AN DIE DRV UND BITTE UM EINEN WEITEREN GUTACHTER: DAS RECHT DAZU HAST DU: MFG

Der Gutachter wird nun mal von der Rentenversicherung bezahlt. Dabei tun dann manche so, als ob es aus ihrer Tasche ginge.

Du wirst das Gutachten abwarten müssen nach einem erfolglosen Widerspruch kannst du dann klagen.

Du hast den Vorteil, dass der rentenantrag ab dem Tag der Antragstellung gilt. Du bekämst die Rente also dann nachgezahlt. Aber ohne eine Reha in einer psychosomatischen Klinik wird da nichts laufen. Wenn du deine Familie nicht alleine lassen kannst, hast du ein Problem. Dann wirst du warten müssen, bis du 65 Jahre und 11 Monate bist.

Ich fand, es klang ehrlich und klar. Vermutlich der erste, der mal so eindeutig mit dir redet. Das ist natürlich erstmal befremdlich, meist aber hilfreich. Hör auf ihn, er weiß was er sagt!

Hallo Mariann3, ich habe das gleiche Problem mit einem Psychiater dieses Jahr gehabt. Wie ist es Dir damit weiter ergangen? Du hast ja Deine Frage schon 2012 ins Netz gestellt. 

Viele Grüße

Bartnelke71