Muss ich Akteneinsicht gewähren?
Wegen Mietrückständen hat der ehemalige Vermieter einen Anwalt eingeschaltet. Dieser hat mich wegen der Mietforderung angezeigt (Betrug) und möchte nun von mir die Einverständnis zur Akteneinsicht haben. Muss ich diese gewähren? Was passiert, wenn ich die Akteneinsicht ablehne? Welche Akten will der überhaupt einsehen?
8 Antworten
Du bist Privatperson (?!)
was für "Akten" will er einsehen. Akteneinsicht ist grundsätzlich ein Vorgang bei Behörden/öffentlichen Einrichtungen. Er kann gegebenenfalls (Zahlungs-)Nachweise fordern, wenn es darum geht dass ein Vermieter noch Forderungen geltend macht.
Das wiederum wäre ein Vorgang um ggf. einen Streit zu vermeiden/beenden.
Ggf. mal nachfragen was er denn wissen will.
Für die Mietzahlungen bist Du in der Nachweispflicht. Wenn Du Deine Zahlungen nicht nachweisen kannst wird es schwer Forderungen abzuwehren. Belege Deine Zahlungen, falls das nicht gelingt wird es umso teurer.
Danke. Die Zahlungen kann ich nachweisen.
Dann gibt es nur eines: Machen
Es wurde kein Nachweis von irgendwas erfordert, noch wurde behauptet, ich hätte keine Zahlungen geleistert, lediglich die Einwilligung zur Akteneinsicht wurde angefordert. Oder soll ich die Überweisungsbelege einfach so an die Staatsanwaltschaft schicken?
Wenn ein Strafverfahren vorliegt, kann der Anwalt der Gegenseite die Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft anfordern, nicht bei Dir.
Es ist aus deiner Frage völlig unklar, um welche Akten es gehen soll. Akten gibt es normal beim Gericht oder sonstigen Behörden. Also welche Akten genau will der Anwalt einsehen? Gab es schon mal irgend ein Verfahren wegen den Mietrückständen?
Betrug ist nicht dadurch gegeben, dass Mietrückstände angefallen sind. Damit versucht der Anwalt, dich wohl nur etwas einzuschüchtern. Eine Forderung ist zunächst mal nur eine zivilrechtliche Angelegenheit. Zum Betrug, und somit strafrechtlich relevant wird es erst dann, wenn du bei Abschluss des Mietvertrag niemals die Absicht hattest, die Mieten zu zahlen. Ist das der Fall? Wenn nein, dass lass dich davon nicht unter Druck setzen.
Und schließlich die Frage, stimmt es, dass es Mietrückstände gibt? Ist die Forderung berechtigt? Falls nichts offen ist, dann schicke Zahlungsnachweise hin. Ist etwas offen, dann bezahle es, zumindest in Raten. Denn dann sparst du dir die Kosten fürs Mahnverfahren oder Zahlungsklage.
Ja, es gibt Mietrückstände, die nicht geplant waren. Ich habe schon viel abbezahlt, aber der Anwalt hat seine Kosten draufgeschlagen und akzeptiert nur hohe Raten.
Du solltest vielleicht auch einen Anwalt aufsuchen. Falls du nicht viel verdienst, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen, und dann kostet dich das nichts.
Grund, warum ich das sage ist folgender. Im Mahnverfahren ist die Gegenseite verpflichtet, nicht unnötige Kosten zu verursachen durch Maßnahmen, die nicht angemessen sind oder von vornherein keine Aussicht auf Erfolg haben.
Das bedeutet, wenn du bereits in Raten abbezahlst, und vielleicht auch dargelegt hast, dass du nicht mehr zahlen kannst, dann sind Forderungen nach mehr nicht angemessen. Auch ein Gerichtsvollzieher könnte nicht mehr pfänden als du hast.
Je nach deiner individuellen Sachlage (die ich aus deinen Informationen nicht ausreichend gut beurteilen kann), kannst du dich vielleicht gegen die Anwaltskosten wehren.
Nein. Wenn Du nicht weißt, welche Akten eingesehen werden sollen, dann kannst Du auch nicht blind Dein Einverständnis erklären.
Hier geht es wohl um eine schon länger andauernde Angelegenheit wegen Rückstände von fälligen Zahlungen aus Mietverhältnis und irgendwann wurde schon einmal eine Vereinbarung getroffen, wie der Rückstand von Dir abgezahlt werden soll. Hier hast Du Dich an die Vereinbarungen offenbar nicht gehalten, so dass dann die Sache zusätzlich auf die strafrechtliche Ebene verlagert wurde: Anzeige wegen Betruges. Jetzt hast Du zwei Probleme zu lösen.
Wenn es vor Gericht geht, dann wird es ein Zivilprozess und dort muss man als Beklagter erstmal gar nichts. Man muss nichts vorzeigen, nichts nachweisen, nichts erklären, nicht mal etwas sagen.
Richtig ... das einzige was man muss, ist mit den Konsequenzen seines Handelns leben.
Was haben deine Mietrückstände mit einer Akteneinsicht zu tun?
Und um welchen Akten sollte es sich den handeln?
Warum fragst du nochmal was ich auch frage?
Wenn du nicht bereit bist weitere Informationen rüber zu reichen, dann kann ich nur antworten.
Suche dir einen Rechtsanwalt, nur diesen darfst du bezahlen!
Ja, ich bin eine Privatperson. Der Anwalt hat mir vor einem halben Jahr eine Auflistung mit allen Forderungen des Vermieters geschickt. Ich würde ungern mit dem Anwalt reden, weil der mich sofort angezeigt hat, als ich einmal mit der Rückzahlung der Mietrückstände im Rückstand war.