Fremde Akteneinsicht?
Moin,
zu mir meinte ein debiler Typ er hätte Einsicht in mein „Gutachten“ gehabt durch seinen Anwalt. Ich bin mir so zu ca. 100% sicher das das natürlich nicht möglich ist aber wie denkt ihr darüber oder wisst es vielleicht sogar.
wir sind weder verwandt noch im Rechtsstreit
Gruß,
Monarch Abel
9 Stimmen
7 Antworten
Wenn es ein Verfahren gegen dich gibt und dieses Gutachten Fallbezogen ist, so könnte ich mir gut vorstellen, dass der Anwalt durch die Akteneinsicht daran kommt. Aber ich gehe dann von einer gekürzten Fassung aus, in der nur die wirklich Fallrelevanten Informationen stehen.
Wenn es kein Verfahren gegen dich gibt, dann gibt es auch keine Akteneinsicht. Es gibt dann nämlich schlicht keinen Grund. Ein Anwalt braucht einen guten Grund um Akteneinsicht verlangen zu können. Ohne wird das einfach nicht genehmigt.
"Irgend so ein debiler Typ", bekommt garantiert keine Einsicht.
Dsa wir hier aberwederwissen, um was für ein "Gutachten" es sich hierhandelt, oder wer der"debile Typ" überhaupt ist, noch sonst irgendetwas, was hilfreich wäre an Infos, können wir dir die Frage nicht beantworten.
Wen der "debile Typ" zB ein Mitarbeiter des JobCenters war, und das Gutachten in Zusammenhang mit deiner Arbeitsfähigkeit steht, hat er sehr wohl das Recht auf Einsicht.
Irgendein Mensch, der dir auf der Straße zufällig über den Weg gelaufen ist, scheitn es ja nicht zu sein.
wenn ihr in einem rechtsstreit seid, dein gutachten zu den prozessakten gehört, kann er das durchaus gelesen haben
dann nicht
ich denke es kommt auf den anwalt an, ich kenn mich damit nicht aus aber wer weiß was für spielchen der anwalt spielt, kann ja sein dass der anwalt ihm es gezeigt hat
Kann man so nicht sagen mit der Info die du lieferst.Hat der Typ denn etwas mit dir zu tun das er seinen Anwalt fragen kann in dein Gutachten mal rein zu sehen?
Was hast du mit dem Typ zu tun?
Woher weiß er dann das es von dir überhaupt ein Gutachten gibt?
Nichts absolut nichts.
Sind wir nicht.