Eigentümergemeinschaft Gerichtskosten aus Rücklagen bezahlen?

5 Antworten

Anfechtung gegen Beschluss geht nur 4 Wochen nach Beschluss per Antrag an Gericht. Wenn dieser Zeitpunkt noch nicht rum ist kannst du das machen. Ursprünglich war es so angedahct, daß die Rücklage für Instandhaltung gebildet wird, aber praktisch wird davon viele andere Dinge gezahlt.

Verteilung über Meas richtig.

In deinem Fall würd ich mich von einem RA beraten lassen.

Du denkst Dir das falsch aus, wenn Du glaubst, die Kostenverteilung wäre nach den vorhandenen Einheiten vorzunehmen.

Allenfalls war es umstrittem, ob diese Kosten nach Miteigentumsanteilen oder nach Köpfen gem. § 100 ZPO zu verteilen sind; diese Streitfrage wurde aber bereits in 2007 durch den BGH mit Beschluss v. 15.3.2007, V ZB 1/06 geklärt, näml.:

Verfahrenskosten der Binnenstreitigkeiten des § 43 WEG unter den unterlegenen Wohnungseigentümern sind nicht nach Kopfteilen, sondern dem für die Verteilung der Verwaltungskosten maßgeblichen vereinbarten (meint Vereinbarung in der TE) oder gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel des § 16 Abs. 2 WEG (Miteigentumsanteile!) umzulegen.

Was die Finanzierung zu Lasten der Instandhaltungsrückstellung anbelangt, so handelt es sich zwar in der Tat um eine Zweckentfremdung, jedoch ist hier ErsterSchnee zuzustimmen; ob diese im Einzelfall erfolgreich angefochten werden kann, hängt maßgeblich von der Höhe der Rücklagenstellung in Relation zu den kurz- bis mittelfristig zu tätigenden und aufzubringenden Sanierungsaufwendungen ab.

geige  24.10.2010, 20:57

Und noch mal kurz eine Begründung aus der simplen Logik heraus:

Ich kann einem Eigentümer doch nicht mehr oder weniger aus der Rücklage zugestehen/zuteilen, als er anteilmäßig der Rücklage zuführt - oder??????

Insofern müssen die Kostenverteilungsschlüssel Zuführung zu Rücklage - Entnahme aus der Rücklage identisch sein.

Berechnung per Eigentumsanteil ist nicht unüblich. Alles andere würde ich Deinen Anwalt fragen - den wirst Du eh wieder brauchen, wenn Du den Beschluß anfechten willst.

Nordo 
Beitragsersteller
 24.10.2010, 15:39

das es nicht unüblich ist weiss ich auch aber mir geht es ja darum ob es in erster Linie überhaupt rechtens ist das diese Kosten aus den Rücklagen bezahlt werden weil heisst ja im Umkehrschluss das wenn ich verloren hätte ,ich ja auch meine Kosten aus den Rücklagen bezahlen hätte können .Dafür aber sind doch die Rücklagen nicht gedacht oder sehe ich da was falsch dachte immer das aus den Rücklagen nur Dinge bezahlt werden die unmittelbar mit dem Eigentum zu tun haben , wie Reparaturen oder Anschaffungen z. B.

Die Instandhaltungsrücklage ist genau dafür da, was der Name sagt: für Instandhaltungen! Alles andere ist Zweckentfremdung. Du hättest gute Chancen, dagegen vorzugehen. Unabhängig davon, die Aufteilung von Kosten auf alle Miteigentümer erschließt sich aus Eurer Teilungserklärung.

babslouise  24.10.2010, 15:48

Für eine andere Verwendung der Rücklagen als eben für Instandhaltung müssten von vorneherein die Beschlüsse anders gestaltet werden. Eben mal so zu beschließen, Gerichtskosten aus der Rücklage zu finanzieren, birgt das Risiko, dass der Beschluss erfolgreich vor Gericht gekippt wird.

Nein, das geht nicht.

Gerichtskosten sind von den übrigen Sondereigentümern zu zahlen und auf keinen Fall über die Rücklage.

Sollte die Gemeinschaft dies dennoch beschließen, hast du den nächsten Prozess schon gewonnen.