Kann mein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld vom gehalt abziehen?
Hallo Ich habe zum 31.3 gekündingt. Jetzt will mein Chef das ich ihm das Weichnachtsgeld zurück zahle. Im Vertrag steht aber nicht drin wie ich es zahlen muss. Kann er mir das einfach vom Gehalt abziehen?
4 Antworten
Gibt es im Arbeitsvertrag eine Rückzahlungsklausel? Greift ein entsprechender Tarifvertrag?
Schreib doch mal was genau zur Rückzahlung vereinbart ist. Wichtig ist auch die Höhe des Weihnachtsgelds.
Im Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde steht zum § 307 BGB u.a.:
"Wurde arbeitsvertraglich eine Gratifikation bis zur Höhe eines Monatsgehalts vereinbart, kann der AN durch eine vertragliche Rückzahlungsklausel längstens bis zum Ende des auf den jeweiligen Zahlungszeitpunkt folgenden Quartals gebunden werden (BAG 25.4.2007 - 10 AZR 634/06). Der AN kann mithin am 31.3. des Folgejahres ausscheiden; eine darüber hinausgehende Bindung ist unwirksam."
Das bedeutet dass Du nichts zurückzahlen musst (egal was im Vertrag steht), wenn das Weihnachtsgeld nicht höher als ein Monatsgehalt war.
Das mit der "freiwilligen Leistung" schreiben viele AG bei der Zahlung, damit keine "betriebliche Übung" entsteht und der AG das Weihnachtsgeld nicht immer bezahlen muss.
Verpflichtet ist der AG zur Zahlung dann, wenn dies arbeitsvertraglich vereinbart wurde oder ein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist, kannst Du Dich da ja noch einmal "schlau" machen.
Du kannst Deinem AG auch das mal vorlegen. Es steht das drin, was ich in meiner Antwort aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde geschrieben habe. Wenn Du Weihnachtsgeld bis zu einem Monatsgehalt bekommst und bis zum 31. März noch Mitarbeiter des Betriebs bist, muss nicht zurückgezahlt werden.
Erst wenn es mehr als ein Monatsgehalt war und der 31. März der letzte Tag des Beschäftigungsverhältnisses ist, ist eine Rückzahlungsklausel wirksam.
Im Vertrag steht das es eine Freiwillige Leistung ist.
Alleine der Hinweis, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, ist rechtlich völlig bedeutungslos - er besagt nur, was ohnehin der Fall ist, wenn diese Leistung nicht arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart worden ist.
Ob Du diese zusätzliche Leistung überhaupt zurückzahlen musst, hängt davon ab, ob etwas und was dazu vertraglich vereinbart wurde.
Wenn etwas vereinbart wurde, gibt es bestimmte rechtliche Grenzen, die Hexle2 bereits angedeutet hat.
Musst Du tatsächlich etwas zurückzahlen, darf der Arbeitgeber den Rückzahlungsbetrag mit Deinen Entlohnungsansprüchen nur bis zur Pfändungsfreigrenze verrechnen (Tabelle über die Grenzen, die der Arbeitgeber nicht "antasten" darf, z.B. hier: http://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle ).
Erst wenn es mehr als ein Monatsgehalt war und der 31. März der letzte Tag des Beschäftigungsverhältnisses ist, ist eine Rückzahlungsklausel wirksam.
Das ist nicht richtig.
Wenn die Sonderzahlung ein volles Monatsgehalt beträgt, ist eine Rückzahlungsvereinbarung zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis bis zum 31.03. gekündigt wurde, also nicht über den 31.03. hinaus besteht.
Auch dazu Wedde:
"Erhält der AN eine Sonderzahlung in Höhe einer vollen Monatsvergütung, kann der AG sich die Rückforderung für den Fall vorbehalten, dass der AN nicht über die folgenden frei Monate hinaus bis zum nächsten zulässigen Kündigungstermin bleibt. Eine weitergehende Bindung des AN ist unwirksam. Eine Kündigung des AN zu einem Termin nach dem 31.3. würde dann keine Rückzahlungspflicht auslösen, eine Kündigung zum 31.3. allerdings schon [Anmerk.: Hervorhebung durch mich]."
Das steht mit Sicherheit in den Betriebsvereinbarungen und ist auch bekannt dass dies üblicherweise so ist.
Normalerweise verhandelt man in Gesprächen mit potenziellen anderen Arbeitgebern dass dies kompensieren wenn man den Job kündigt um schneller dort anfangen zu können.
Hast Du versäumt - jetzt musst Du Lehrgeld zahlen.
Es ist mir schon klar das ich zahlen muss aber darf er mir das einfach vom Gehalt abziehen ?
Ist doch clever von ihm das zu verrechnen mit einer Zahlung die er noch leisten müsste!
Warum soll der seinem Geld hinterherlaufen und Dir welches überweisen? Klar wird das mit der letzten Gehaltsabrechnung verrechnet.
Das steht mit Sicherheit in den Betriebsvereinbarungen
Wer sagt denn, dass es überhaupt Betriebsvereinbarungen gibt (die ja einen Betriebsrat voraussetzt)?!?!
Klar wird das mit der letzten Gehaltsabrechnung verrechnet.
"Klar" ist das überhaupt nicht - denn eine Verrechnung ist nur bis zur Pfändungsfreigrenze erlaubt!
Kommt darauf an, wie lange du in der Firma gearbeitet hast, wen du kein volles Jahr in der Firma warst, steht dir auch nur ein aliquoter Anteil vom Weihnachtsgeld zu. Pro Monat ein Zwölftel des Weihnachtsgeldes.
Sorry, aber das hat der Fragensteller nicht gefragt..... Es geht hier um Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei AUSTRITT bzw. Kündigung vor dem 31.3. des Folgejahres !
@grisu2101, das ist schon richtig, aber wenn er im Vorjahr nur z.B. nur 6 Monate in der Firma gearbeitet hat, dann muss er die Hälfte des Weihnachtsgeldes zurückzahlen.
@ TheAllisons: Woher nimmst Du diese Aussage? Darüber gibt es keine rechtliche Handhabe.
@theallisons: Nee... nee..... Was soll der Quatsch, wo bitte steht das ???
steht dir auch nur ein aliquoter Anteil vom Weihnachtsgeld zu
Das gilt aber nur, wenn es vertraglich auch so vereinbart wurde!
Ist das Weihnachtsgeschenk vertraglich geregelt oder eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers?
Da les mal:
könnte weiterhelfen....
Er hat das immer aufteilen lassen (August und November) damit nicht so viel steuern abgezogen werden. Es war insgesamt ein Monatsgehalt. Im Vertrag steht das es eine Freiwillige Leistung ist.