Ist diese Vertragsstrafe gültig?
Also ich habe vor Kurzem eine Zusage für einen Ausbildungsplatz bekommen und habe per Telefon zugesagt bzw. gesagt das ich weiterhin Interesse habe. Allerdings habe ich jetzt eine Zusage für meinen Traumberuf bekommen. Nun meinte sie am Telefon zu mir sie schickt mir einen Vorvertrag den ich unterschreiben soll und zurückschicken soll und sobald ich mein Abschlusszeugnis habe folgt dann der richtige Vertrag. Heute kam dieser Vorvertrag an nun habe ich unten gelesen „Die Auszubildende verpflichtet sich, bei Nichtantritt des Berufsausbildungsverhältnisses, bzw. Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses vor Beginn der Ausbildungszeit eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00€ zu zahlen.“ Muss ich nun diese Strafe zahlen obwohl ich noch nirgends unterschrieben habe?
8 Antworten
Du musst erst dann "Strafe" bezahlen, wenn Du den Ausbildungsvertrag unterschreibst und die Ausbildung dann nicht beginnst.
Die Klausel selbst ist zwar wirksam, wird i.d.R. allerdings nicht bei Ausbildungsverhältnissen vereinbart, da der Azubi ja spätestens am ersten Tag der Ausbildung fristlos kündigen kann.
Das darfst du getrost überlesen da es nicht zulässig ist.
Diese sind von vornherein nichtig. Geregelt ist dies in § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Berufsausbildungsgesetzes.
Berufsbildungsgesetz. 🤗
Berufsausbildungsgesetz? Dein Ernst?
Nein. Du hast ja noch nicht unterschrieben.
Hallo.
Wenn du die Stelle nicht Antritts ist das üblich. Zumindest vor Jahren.
Die müssen ja auch planen.
Mit Gruß
Bley 1914
Nein. Das ist in dieser Form nichtig. Doch alleine der Umstand, daß diese Klausel enthalten ist, sollte dir Warnung genug sein. Was bereits auf solche Weise beginnt, solltest du besser als "nur die Spitze des Eisbergs" ansehen. Klar, ein Ausbildlungsplatz ist für dich wichtig. Aber dennoch gibt es auch noch seriöse Firmen.
Vielen Dank!