Ist diese Vertragsstrafe gültig?

8 Antworten

Du musst erst dann "Strafe" bezahlen, wenn Du den Ausbildungsvertrag unterschreibst und die Ausbildung dann nicht beginnst.

Die Klausel selbst ist zwar wirksam, wird i.d.R. allerdings nicht bei Ausbildungsverhältnissen vereinbart, da der Azubi ja spätestens am ersten Tag der Ausbildung fristlos kündigen kann.

Das darfst du getrost überlesen da es nicht zulässig ist.

Diese sind von vornherein nichtig. Geregelt ist dies in § 9 Abs. 2 Nr. 2  des Berufsausbildungsgesetzes.

Benadino  23.06.2018, 18:51

Berufsbildungsgesetz. 🤗

RobertLiebling  23.06.2018, 15:19

Berufsausbildungsgesetz? Dein Ernst?

Nein. Du hast ja noch nicht unterschrieben.

Hallo.

Wenn du die Stelle nicht Antritts ist das üblich. Zumindest vor Jahren.

Die müssen ja auch planen.

Mit Gruß

Bley 1914

Nein. Das ist in dieser Form nichtig. Doch alleine der Umstand, daß diese Klausel enthalten ist, sollte dir Warnung genug sein. Was bereits auf solche Weise beginnt, solltest du besser als "nur die Spitze des Eisbergs" ansehen. Klar, ein Ausbildlungsplatz ist für dich wichtig. Aber dennoch gibt es auch noch seriöse Firmen.

xojnsh 
Beitragsersteller
 23.06.2018, 14:16

Vielen Dank!