Muss die Ausbildungsvergütung zwingend angepasst werden?
Liebe Gemeinde, ich habe eine ernste Frage und möchte nur Antworten, die auf ein fundiertes Hintergrundwissen zurückzuführen sind.
Ich habe einen Auszubildenen bei mir im Betrieb, der sich im dritten Lehrjahr befindet. Seit diesem Jahr wurden die Gehälter der Azubis, die neu anfangen neu festgelegt, sodass sie in fast jedem Lehrjahr fast 100% mehr verdienen, als er jetzt. Nun hat er ja vor zwei Jahren den Vertrag unterschrieben mit seinem festgelegten Gehalt. Hat er nun auch automatisch Anspruch die gleich Erhöhung der Vergütung zu verlangen, die jetzt auch fürs 3. Lehrjahr fällig werden?
6 Antworten
Dem AG ist frei gestellt, ob der Azubi mehr bekommen soll, wenn nichts darüber im Vertrag fest gehalten wurde.
lieber mracme, danke für deinen beitrag. du hast nur leider null die frage verstanden und bist leider mit großem bogen an der ehre die hilfreichste antwort zu geben vorbei geschlittert. ziemlich arogant die antwort von käsefuß als käse zu bezeichnen, obwohl sie korrekt ist, wie sich mittlerweile herausstellte.
Das müsste aus dem Tarifvertrag ersichtlich sein, ob bestehende Verträge auch angepaßt werden müssen.
Wir haben keine Tarife. Die Vergütungen basieren auf Empfehlungen.
Dann mußt Du nicht, aber gib Deinem Herzen einen Stoß und dem Azubi etwas mehr Geld. Er wird es in Form von Arbeitseifer sicher danken.
Hallo,
fundiertes und maßgebendes Hintergrundwissen gibt es bei der Ausbildungsberatung der IHK bzw. Handwerkskammer.
Entscheidend sind die Regelungen im Ausbildungsvertrag:
Gilt der Tarifvertrag (ggf. auch durch Hinweis im Ausbildungsvertrag)?
Wie wurde in den letzten Jahren bei Erhöhungen des Tarifsvertrages verfahren?
was erscheint dem Betrieb angemessen? Produktivität? Einsatz?
Gruß
RHW
wenns ein tarifvertrag ist muss das glaube gemacht werden, ansonsten nicht. ich kenne es von einer anderen firma, wo das bei zwei auszubildenden auch der fall war. bei denen wurde das gehalt dann kulanterweise nach oben korrigiert.
Allerdings steht in einem solchen Vertrag ja auch, das die "Vergütung zur Zeit so und so viel €" beträgt. Deswegen denke ich, das ihm diese Erhöhung wohl auch zu steht. da sie ja anscheinend angepasst wurde, aber noch keine offizielle Mitteilung darüber kam. Es ist aber für einen Auzubildenen nicht unerheblich, ob er jetzt 100% erhält oder nicht.
Wenn der Auszubildende aber gut ist, wäre es eine schöne Anerkennung, wenn er mehr bekäme, auch wenn der AG es nicht tun müßte. Es würde die Arbeitsmoral sicher heben!
Wieder mal voll der Käse vom Käsefuß.
Wie kann dann der Fragesteller, der die Antwort nicht kennt - sonst würde er nicht fragen - diese Antwort als die Hilfreichste bewerten ????
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__17.html