Erneute Probezeit nach 3 Monatiger Abwesenheit?
Hallo,
ich habe Ende Dez. 2016 in meinem Betrieb aufgehört und am 1.4. wieder angefangen ist es zulässig das eine neue Probezeit vereinbart wird ? Ich dort bereits 3 Jahre zuvor wie gesagt dann 3 Monate nicht
4 Antworten
ist es zulässig das eine neue Probezeit vereinbart wird ?
Leider ja, wenn ...
..., wenn es sich nicht um einen besonderen Fall handelt, wie z.B. oft im Baugewerbe mit längeren Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses.
Denn eine tatsächliche Unterbrechung von 3 Monaten führt auf jeden Fall dazu, dass es auch zu einer rechtlichen Unterbrechung gekommen ist und es sich bei dem Neubeginn dann auch um ein rechtlich neues, eigenes Arbeitsverhältnis und nicht um die Fortsetzung des alten handelt. Anders sähe es auch, wenn die Unterbrechung nur 2 oder 3 Wochen betragen hätte.
In diesem Fall hier kann also - wenn es sich denn nicht um einen genannten Sonderfall wie im Baugewerbe handelt - wieder "ganz normal" eine Probezeit von längstens 6 Monaten vereinbart werden, und auch der Kündigungsschutz setzt erst nach 6 Monaten wieder ein (sofern das Kündigungsschutzgesetz KSchG wegen der Größe des Betriebs denn überhaupt anzuwenden ist).
Eine erneute Probezeit wäre wahrscheinlich unwirksam, wenn es sich um eine ähnliche Tätigkeit handelt hat; Du hast bereits 3 Jahre dort gearbeitet und die Dauer der Unterbrechung ist recht kurz.
Die Probezeit dient dazu, zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses den neuen Arbeitnehmer kennen zu lernen und sich von seinen Fähigkeiten zu überzeugen.
Das ist ja bereits während der ersten Tätigkeitsphase geschehen.
Du kannst den vorgegebenen Arbeitsvertrag (Formulararbeitsvertrag) unterschreiben, aber im Ernstfall kann man das durch Gerichtsurteil kippen (gesetzlich vorgesehene Inhaltskontrolle) - zudem dient die Probezeitvereinbarung ja lediglich zur Verkürzung der Kündigungsfrist.
Individuell kann das allerdings wirksam vereinbart werden.
Das Kündigungsschutzgesetz allerdings, wird erst wieder nach 6 Monaten Beschäftigung wirksam.
Dem ist - leider - nicht zuzustimmen (siehe meine eigene Antwort).
Das Kündigungsschutzgesetz allerdings, wird erst wieder nach 6 Monaten Beschäftigung wirksam.
Und wo soll denn auch die Logik darin liegen, dass zwar der Kündigungsschutz wieder erst nach 6 Monaten eintreten soll, eine erneute Probezeit aber nicht vereinbart werden kann?!?!
im Vertrag steht nix von der Probezeit nur im Tarifvertrag !
Was soll ich denn machen, sollte ich das überprüfen lassen ?
Es handelte sich um genau die selbe Tätigkeit !
klar, ist es zulässig.
Du warst schließlich aus dem Betrieb ausgeschieden und danach wieder neu angefangen.
Es muss zwar nicht unbedingt erneut eine Probezeit vereinbart werden, aber zulässig ist es.
Die Antwort ist im Ergebnis zwar richtig, aber nicht alleine schon wegen der Begründung.
Denn bei der Tatsache, dass das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich tatsächlich beendet wurde, kommt es auf die Zeitdauer an - siehe dazu meine eigene Antwort.
Da der Arbeitsvertrag für mindestens 3 Monate unterbrochen wurde, kann dein AG eine neue Probezeit verlangen. Juristisch ist das korrekt.