Vertrag unterschrieben kann man da noch raus?

5 Antworten

PACTA SUNT SERVANDA - Verträge müssen eingehalten werden!



Vertragliches Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag

Es ist möglich, das in den AGB des Verkäufers ein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart wird, wonach ein Vertrag gegen Zahlung von beispielsweise 20 % des Kaufpreises storniert werden kann. Ist diese AGB-Regelung wirksamer Bestandteil des Kaufvertrags geworden, haben Sie ein Recht auf Stornierung – im Gegenzug kann das Möbelhaus allerdings die Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe verlangen. Bei einem Möbelkauf mit einem Kaufpreis von 5.000 € müsstest du dir dann als Käufer selbst ausrechnen, ob ein Rücktritt trotz Stornierungskosten von 20 oder 25 % für dich noch sinnvoll ist.Ein Rücktritt wegen reinen Nichtgefallens ist daher keine gute Idee – im Falle eines vertraglichen Rücktrittsrechts kann es teuer werden.

Bei 20 % Stornierungskosten wären das 400,- EUR (Für Nichts!)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ein Vertrag besteht aus Angebot und Annahme. Das Möbelhaus hat Dir ein Angebot gemacht, Du hast es angenommen. Das ist natürlich bindend, sonst müsste man ja keinen Vertrag machen.

Bei Ratenkauf könntest Du rauskommen, und bei Kulanz des Hauses, worauf ich wenig Hoffnung geben würde.

wenn es ein Finanzierungskauf war hast du ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff BGB. Solltest du die Sachen gekauft und bezahlt haben kannst du auf die Kulanz des Möbelhauses hoffen, wenn die Ware unversehrt ist ist das in der Regel kein großes Problem.

Beim Kauf im Laden gibt es kein Widerrufsrecht. Du kannst nur auf die Kulanz des Ladens hoffen.

Rechtlich gesehen nur, wenn das Möbelhaus dir einen sog. entgeltlichen Zahlungsaufschub gewährt hat, sprich es sich um finanzierten Kauf handelt.

Ansonsten würde ich lieb fragen und das nächste mal zweimal nachdenken, bevor man etwas unterschreibt :)