Zusage per Telefon verbindlich?
Hey,
ich hab am Freitag telefonisch eine Zusage um einen Ausbildungsplatz zum Verwaltungsfachangestellten bekommen. Die Ausbildungsleiterin meinte, sie würde mir nochmal schriftlich eine Zusage per Post zukommen lassen. Dann nochmal auf ein Okay vom Personalrat warten ( sie meinte, er würde immer das okay geben, also war bis jetzt immer so) und mir dann Anfang Januar den Vertrag zukommen lassen. Meint ihr, dass die schriftliche Zusage verbindlich ist? Ich hab Angst, dass es am Ende doch was negatives heißt.. ich hatte bereits eine Zusage von woanders erhalten & auch dort den Vertrag unterschrieben abgeschickt. Es wäre doof, wenn ich dort absage & hier es am ende dann auch nicht klappt. Danke!
3 Antworten
. Es wäre doof, wenn ich dort absage & hier es am ende dann auch nicht klappt.
Du brauchst nichts abzusagen, Du kannst einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag i.d.R. vor Ausbildungsbeginn kündigen.
Ein "Kündigungsverbot" vor Beginn der Ausbildung gibt es nur in ganz seltenen Fällen, da ein Ausbildungsverhältnis bis zum Ablauf der Probezeit von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen jederzeit fristlos kündbar ist (§ 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).
Warte in Ruhe ab, ob Du den zugesagten Ausbildungsvertrag erhältst und entscheide Dich dann.
Wenn Du eine Stelle absagen, bzw. kündigen willst, ruf vorher an und teil das mit.
Sag, dass Du die Ausbildung aus persönlichen Gründen nicht antreten kannst, bedanke Dich für das Angebot, entschuldige Dich für die Mühen und informiere, dass Du die schriftliche Kündigung umgehend schickst.
Falls Du noch minderjährig bist, muss auch ein Erziehungsberechtigter unterschreiben.
Warte, bis du den Vertrag in der Tasche hast und kündige dann bei der anderen Verwaltung, aber nicht vorher, damit du kein Risiko eingehst.
Also du hast noch keine verbindliche Zusage, weil dies ja noch an die Bedingung Zusage Personalrat geküpft ist und sie das auch deutlich gesagt hat.
So ein Personalrat tagt halt nicht so oft, deshalb kann das durchaus bis Anfang Januar dauern. Vorher kann dir die Firma keine verbindliche Zusage geben.
Für mich klingt hier nichts schlecht, ich würde vermutlich vertrauen und abwarten, aber letztlich kannst du nur auf dein Gefühl hören. Die Frage ist, wie lange du die andere Option noch offen halten bzw dort die Kündigungsregeln sind. Wahrscheinlich kannst du warten, bis du den Vertrag bekommst und erst dann beim anderen Betrieb kündigen. Freuen werden die sich aber nicht, sehr fair ist das dann nicht, aber rechtlich ok so wie ich das sehe.
Ich möchte halt echt gerne dort arbeiten. Es ist eben eine Kreisverwaltung & das war sogar meine 1. Priorität. Es tut mir aber auch leid, der anderen Stadtverwaltung abzusagen. Vorallem weiß ich nicht wann, da ich erst im Januar den Vertrag von der Kreisverwaltung bekomme. Erfreut werden Sie bestimmt nicht sein :( was soll ich machen ..bitte kommt nicht mit " dann fang doch dort die Ausbildung an“