Hochzeitsfotograf gebucht! Kann ich vom vertag zurücktreten ( wegen anderen Fotograf )
Hallo zusammen :)
Folgendes:
Wir haben vor 2 Monaten ein hochzeitsfotograf gebucht. (Für Anfang August)
Jetzt ist es so das wir ein anderen Fotografen im Auge haben für unsere Hochzeit besser Passt.
Wir haben den Vertrag schriftlich unterschrieben.
Unsere frage : Ist es möglich aus diesen Vertrag wieder raus zu kommen.
Der gebuchte Fotograf sagte uns das wir nicht So einfach aus Den Vertrag kommen und das er jetzt für diesen Termin schon weitere Anfragen bekommen hatte. Und er dadurch ja auch für den Tag dann kein Auftrag hat.
Wie ist die Rechtslage.... Können wir den wechseln.... Von vertag zurücktreten.
Moralisch betrachtet haben wir schon ein schlechtes Gewissen. Nur der andere hat uns mehr überzeugt.
Vielen dank schon mal
Gruß
Dirk
10 Antworten
Es kommt hier nicht nur auf den Inhalt des Vertrages ein...
Bei Dienstleistungsverträgen im Bereich der Freizeitgestaltung räumt der Gesetzgeber kein Rückstritts-oder Widderufsrecht.(Steht glaube ich im BGB-Kommentar Pallandt).
Schau mal, ob im Vertrag eine Stornierung eingeräumt wurde. Normalerweise wird es gemacht. Dann muss man Stornogebühren zahlen. (Es kommt auf Formulierung der Stornogebühren an.)
Über Stornogebühren kann man reden, nur dann wenn eine bestimmte Klausel im Vertrag NICHT mitreingenommen wurde.
noch Fragen?
Ein Vertrag ist nun einmal ein Vertrag. Ihr könnt kündigen, macht euch aber schadenersatzpflichtig. Der Vertragsfotograf kann entgangenen Gewinn, und/oder den Verdienstausfall fordern. Mit einigermaßen Geschick wird er euch nachweisen, dass er genau an diesem Tag den Auftrag seines Lebens mit einem Gewinn jenseits der Tausend-Euro-Marke hätte abwickeln können, diesen Termin jedoch hat absagen müssen, weil er euch bereits zugesagt hatte. Also: Vertragserfüllung von beiden Seiten, oder den ursprünglichen Fotografen fragen was es kostet aus dem Vertrag auszusteigen. Da ihm auch keine Kosten für Material usw. entstehen, könntet ihr euch vielelicht bei der Hälfte des ursprünglich vereinbarten Honorares einigen.
die bedinungen müssen im Vetrag stehen, den ihr unterschrieben habt.
Ich kenne keinen Vertrag, indem die Klausel nicht drin ist. Also lieber Fragensteller, was steht im Vertrag?
gerade nicht zu händen....muss ich später mal schaun...wenn ich @home bin.
davon abgesehen: rücktreten vom Vetrag ist doch nur aus wichtigen Grund, oder nicht?!
Ist den der wechsel eines Fotografen ein wichtiger Grund. Wee der uns so überzeugt hat????
Der Rücktritt wird erfolgen können, ich gehe jedoch davon aus. dass ihr Schadenersatz zahlen müsst. Das wird genau im vertrag stehen, umso später, desto mehr wird er haben wollen, das ist die gängige Vorgehensweise
ein Vertrag ist verbindlich. also so lange keine extraklausel im vertrag steht (wovon ich nicht ausgehe) gilt das gesetz.
genau aus dem grund den er euch schon genannt hat... ihm gehen andere aufträge verloren, weil er euch zugesagt hat.
du kannst rauskommen,.. aber dann müsstest du ihm die ausfallverluste zurückgeben (was eben der volle Preis sein kann)
Im Vertrag sollte drinstehen, in welcher Höhe Stornogebühren anfallen. Üblicherweise ist das zeitlich gestaffelt, genau wie bei Urlaubsreisen.
müssen nicht.. wenn nichts drin steht gilt das Gesetz (siehe BGB)
man kann was anderes vereinbaren, aber wenn nichts drin steht, dann gilt eben das BGB. dazu muss nichts extra im Vertrag stehen.