Bindung für Arbeitnehmer bei schriftlicher Zusage?

3 Antworten

Ein Vertrag kommt bei einer gegenseitigen einvernehmlichen Willenserklärung zustande.

Sagst du per Email zu, bist du einen Vertrag eingegangen, den du einhalten musst.

Dein potenzieller AG hat dir ein Angebot gemacht (den Job zu machen), wenn du zusagst, nimmst du das Angebot bindend an.

Killuaxx7 
Beitragsersteller
 19.08.2021, 16:51

Alles klar, vielen Dank!

Niemand zwingt dich, sofort auf diese Mail zu antworten. Wenn du noch auf eine Rückmeldung vom Alternativangebot wartest, kannst du dich zwischenzeitlich ja mal bei der Firma melden und fragen, wie der Stand deiner Bewerbung dort ist.

Killuaxx7 
Beitragsersteller
 19.08.2021, 16:50

Bevor ich die Mail erhalten habe wurde ich angerufen und darum gebeten dies nach Erhalt zu bestätigen, daher auch meine Zweifel. Vom anderen Unternehmen erwarte ich eine Antwort gegen Ende des Monats da die Leitung der Abteilung bis dahin auf Urlaub ist. Will mir jetzt die Chance nicht verspielen sollte mich das andere Unternehmen doch nicht nehmen indem ich nicht antworte obwohl ich darum gebeten wurde :/

Nix.

Welchen Vertragsbestimmungen willst du denn zugestimmt haben?

Killuaxx7 
Beitragsersteller
 19.08.2021, 18:19

In der Mail stand meine Arbeitszeit und das Gehalt darum dachte ich das reicht aber jetzt wo du es sagst gehört ja zu einem Arbeitsvertrag weit mehr

DocPsychopath  19.08.2021, 18:25
@Killuaxx7

Ich habe bestätigt, dass ich diese Mail erhalten habe, ja. Habe ich. Und?

Killuaxx7 
Beitragsersteller
 19.08.2021, 19:36
@DocPsychopath

Ich sollte eben nicht die Mail sondern das Angebot bestätigen. Wurde vorher extra angerufen mit den Worten "bitte bestätigen sie unser Angebot sobald sie die Mail haben" darum denke ich mir wird eine grund haben wieso die unbedingt eine Bestätigung wollen

DocPsychopath  19.08.2021, 19:40
@Killuaxx7

Was ihr am Telefon besprochen habt, ist wurscht. Jedenfalls nach deutscher Rechtslage ist der Arbeitsvertrag schriftlich auszufertigen. Für Ö musst du suchen. Das Geschriebene und Bequatschte sind dann zweierlei.

"Ich bestätige hiermit das Angebot" sagt im Zweifel nicht mehr aus als dass ich es erhalten habe. Alles andere wäre einseitige Behauptung.