Verstößt man gegen das Briefgeheimnis bei bereits geöffneter Post
Hallo, ich habe hier eine Frage die mir niemand sonst so richtig beantworten kann. Wir leiten ein kleines Unternehmen, haben demzufolge auch keine Räumlichkeiten. Nun lässt es der Umstand nicht anders zu, dass hier auch Angestellte sich aufhalten. Leider mussten wir nun feststellen das hier einige Mitarbeiter sich schon mal unser Post durchlesen (was auch immer sie damit bezwecken) Meine Frage ist nun ob sie damit auch gegen das Briefgeheimnis verstoßen oder dieses nur die verschlossene Post betrifft und bereit geöffnete Briefe hierunter nicht fallen? Wre toll wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
MfG Lotte
11 Antworten
http://www.bds-duesseldorf.de/4274.html
Hier sind , vllt kannst du etwas für dich gebrauchen
wir haben bereits mehrere Besprechungen diesbezüglich hinter uns. Erstaunt waren wir dann allerdins darüber das gerade der Mitarbeiter der uns darauf Aufmerksam gemacht das unsere Post gelesen wird dabei von uns erwischt wurde.
Der Brief muß geschlossen sein oder in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden, sonst ist es nur Neugier, die ist straffrei.
Wenn die Post als persönlich gekennzeichnet ist: Auf jeden Fall.
da auf dem brief ja dein name steht, haben die angestellten natürlich nicht das recht, die post zu lesen. auch, wenn sie bereits offen ist. allerdings wird hier nochmal unterschieden. lässt du z.b. einen brief offen auf dem tisch liegen, so dass ihn jeder lesen kann, ist das eigenes verschulden (quasi grob fahrlässig). ist der brief im offenen umschlag, ist es den mitarbeitern verboten, ihn heraus zu nehmen und zu lesen