Was passiert,wenn man die letzte Inkasso Mahnung 2 Tage zu spät überweist?

7 Antworten

dann hast du zu spät reagiert. das Inkasso hat auch ne Email - und du eine Rechnung über die Reise, überweise es sofort und schicke auch die Überweisung mit; damit dürfte alles gut sein.

Zahl die Hauptforderung direkt an den Gläubiger ( nicht ans Inkasso)

Zweckgebunden : nur Hauptforderung ( im Verwendungszweck des Überweisungsträgers rein schreiben)

Gib mal infos zu den Gebühren. Da wird meistens getrickst in der Branche

weylandlukas 
Beitragsersteller
 27.12.2017, 20:32

43,94 € verlangt der Gläubiger und 54,00€ das Inkassobüro!

kevin1905  27.12.2017, 20:46
@weylandlukas

1,0 Gebühr...

Dürfte nicht durchsetzbar sein.

weylandlukas 
Beitragsersteller
 27.12.2017, 20:47
@kevin1905

wie dürfte nicht durchsetzbar sein? Ist die Gebühr zu hoch?

EXInkassoMA  27.12.2017, 20:54
@weylandlukas

Zu viel : maximal 18 € wären Durchsetzungsfähig ( 15 € inkassogeb. Plus 3 € Aus lagen pauschale)

In den 43 waren schon Mahn Gebühren intus ?

weylandlukas 
Beitragsersteller
 27.12.2017, 20:57
@EXInkassoMA

ne 43,94€ + 5,00€ Mahngebühr sind an den Gläubiger zu zahlen

weylandlukas 
Beitragsersteller
 27.12.2017, 21:18
@EXInkassoMA

Inkassobüro in Verl (Saarland)

weylandlukas 
Beitragsersteller
 27.12.2017, 21:19
@weylandlukas

Gläubiger ist Galeria Kaufhof GmbH

weylandlukas 
Beitragsersteller
 27.12.2017, 21:22
@weylandlukas

Ist in NRW sorry

weylandlukas 
Beitragsersteller
 27.12.2017, 21:28
@EXInkassoMA

wieso mental drauf?

kevin1905  27.12.2017, 21:39
@weylandlukas

Weil du weiterhin behinderte Bettel- und Drohbriefe erhalten wirst und manche Leute mit schwachem Gemüt knicken dann doch ein und bezahlen alles auch wenn dazu keinerlei Rechtspflicht besteht.

Wen interessiert was Inkassobüros wollen?

Viel wichtiger ist die Frage ob die Hauptforderung berechtigt ist und wenn ja, warum diese nicht längst bezahlt wurde. Du willst uns doch nicht ernsthaft erzählen, dass innerhalb von 2 Wochen wo du im Ausland warst Ware, Rechnung, Mahnung und Inkassopost gekommen sind.

Gerichte erkennen Urlaubsabwesenheit i.d.R. nicht als Hinderungsgrund bei Fristen an. Du wärst verpflichtet gewesen eine vertrauenswürdige Person mit dem Behandeln deiner Post zu beauftragen.

Also zahl die Hauptforderung an den Gläubiger nebst Zinsen und ggf. Mahngebühren, schick dem Inkasso einen Widerspruch.

weylandlukas 
Beitragsersteller
 27.12.2017, 20:34

wie dem Inkassobüro einen Widerspruch ?

kevin1905  27.12.2017, 20:45
@weylandlukas

Geld schuldest du doch dem Gläubiger für eine Ware oder Dienstleistung?

Das musst du bezahlen.

Mit dem Inkassobüro hast du keinen Vertrag. Daher musst du dies höchstwahrscheinlich nicht bezahlen.

weylandlukas 
Beitragsersteller
 27.12.2017, 20:46
@kevin1905

Bist du dir sicher, hast du es mal ausprobiert?

kevin1905  27.12.2017, 20:49
@weylandlukas

Ich hab beim Rechtsanwalt meine Ausbildung gemacht und bin seit 13 Jahren Unternehmer. Mit Mahnwesen kenn ich mich relativ gut aus.

Alles nachzulesen in den genannten §§ in der ZPO.

weylandlukas 
Beitragsersteller
 27.12.2017, 20:52
@kevin1905

also soll ich nur an den Gläubiger bezahlen? Warum setzt das Inkassobüro 54,00€ an ?

kevin1905  27.12.2017, 21:13
@weylandlukas

Weil sie Geld verdienen wollen und weil es genug Leute gibt die das einfach zahlen um ihre Ruhe zu haben. Quasi legale Schutzgelderpressung.

Rein rechtlich darf das Inkassobüro 54,- € fordern, sofern es dem Gläubiger vorher eine Rechnung für die Inkassotätigkeit gestellt hat, das macht diese aber noch nicht zwingend (gerichtlich) durchsetzbar.

weylandlukas 
Beitragsersteller
 27.12.2017, 21:25
@kevin1905

was soll ich jetzt machen, alles überweisen? oder nur die 43,94€ (Gläubiger Forderung)

kevin1905  27.12.2017, 21:38
@weylandlukas

Erm wie ich bereits sagte schuldest du, wenn du dich im Verzug befandest dem Gläubiger nebst den 43,94 € auch noch Zinsen hieraus und wenn dieser gemahnt hat, ggf. auch eine Mahngebühr von maximal 2,50 €.

Also überweist du an diesen.

weylandlukas 
Beitragsersteller
 27.12.2017, 22:37
@kevin1905

und was ist dann mit den 54,00€ vom Inkassobüro, einfach nicht zahlen oder wie?

Da gibt es eine einfache Lösung: Anrufen und mitteilen! Es gibt eine Schadensminderungspflicht, d.h. sobald sie davon Kenntniss erlangen müssen sie daran mitwirken den Schaden klein zu halten... sonst haben sie keine Chance die Schadensersatzforderung vor Gericht durchzukriegen. Und in 99% aller fälle dürfte das auch kein Problem sein.

Ruf morgen dort an und kläre das

weylandlukas 
Beitragsersteller
 27.12.2017, 19:19

ok, mache ich

kevin1905  27.12.2017, 20:11
@weylandlukas

Lass es sein, die verschwendete Lebenszeit bekommst du nicht zurück.

Inkassobüros wollen Geld und kein Gespräche mit Schuldnern.

EXInkassoMA  27.12.2017, 21:25
@weylandlukas

Gut gemeint aber ich würde Nicht anrufen.Man spricht nur mit einem weisungsgebundenen Call Agent