Soll Schlüssel früher abgeben-trotzdem Miete zahlen?
Also, ich habe eine Frage und muss dazu etwas vorweg erzählen. Wir haben unsere Wohnung fristgerecht zum 01.08.2014 gekündigt. Der Vermieter hat uns die Kündigung schriftlich bestätigt und uns zugesagt, einen Nachmieter schnellstmöglich zu akzeptieren.
Wir hatten ein geeignetes Pärchen gefunden. Da wir zum 27.04 den größten Teil des Umzugs erledigen wollen, jedoch bis dahin noch nicht komplett raus sind, haben wir mit dem Pärchen abgesprochen, dass sie zum 15.5 die Schlüssel bekommen, um zu renovieren, wir dafür im Gegenzug die halbe Miete (leider nicht schriftlich festgehalten).
Nun bekam ich eine Mail von den Nachmietern, Inhalt: Sie haben den Mietvertrag unterschrieben und mit dem Vermieter schriftlich festgelegt, dass wir die Schlüssel bereits am 27.04 abgeben sollen. Der Mietbeginn wäre der 1.06. Hintergrund des ganzen ist, dass der Vermieter Anfang Mai Handwerker in die Wohnung lassen möchte, für diverse Ausbesserungen und die Nachmieter die Handwerker hinein lassen sollen. Miete zahlen sollen jedoch wir, obwohl wir die Schlüssel auf Wunsch des Vermieters abgeben sollen (nicht auf unseren Wunsch!!!). Ist das überhaupt zulässig?
Hier die komplette Mail der Nachmieter: Hallo ihr beiden wir waren heute bei dem Herrn .... und haben den Mietvertrag unterschrieben Wir haben jetzt abgesprochen das wir von euch dann wenn ihr raus seit ( das war der 27.04??) von euch die Schlüssel bekommen Wollen wir das dann auch am 27.04 mit dem Geld machen? Dann noch eine Sache der Vermieter will ja noch Reparatur arbeiten im Mai durchführen und deswegen können wir erst zum Ende des Monats rein und würden deswegen uns nicht an der Miete beteiligen
Ich habe den Pärchen vorgeschlagen, die Schlüssel am 27.04 abzugeben, aber dass diese dann die Miete übernehmen, dass wollen sie nicht, da es für sie finanziell nicht möglich ist.
Wie gesagt, wir möchten den Schlüssel nur am 27.04 abgeben, wenn wir von der Miete befreit werden. Es ist Wunsch des Vermieters, nicht unserer.
Was können wir nun tun, wie sollen wir vorgehen?
6 Antworten
In dem Moment wo ich keinen Zugriff mehr auf die Wohnung habe, ist normalerweise das Mietverhältniss erloschen und auch vom VM aktzeptiert zumal das auch schriftlich nachweisbar ist. Diese Mail gut aufheben denn der VM wird wohl damit nicht einverstanden sein und es wird wohl oder übel über einen Anwalt laufen. Miete ist zahlbar bis April und fertig.
Sie haben den Mietvertrag unterschrieben und mit dem Vermieter schriftlich festgelegt, dass wir die Schlüssel bereits am 27.04 abgeben sollen.
Was interpretierst du denn da rein? Das iss a Schmarrn bezügl. des Textes oben.
Sie haben den Mietvertrag unterschrieben und mit dem Vermieter schriftlich festgelegt, dass wir die Schlüssel bereits am 27.04 abgeben sollen.
um nicht mehr oder weniger ging es. Genau darauf war der Bezug.
Jetzt kam die Nachricht vom Nachmieter, dass die Schlüsselübergabe nicht schriftlich festgelegt wurde sondern mündlich. Es kommen immer wieder andere Aussagen
Vorsicht bei der Schlüsselübergabe!!!!!!!
Wichtig: Euer Vertragspartner ist nur der Vermieter, sonst keiner!!!!
Deshalb sind Abreden oder Versprechungen mit eventuellen Nachmietern Schall und Rauch.
Regelt alles mit dem Vermieter und freue Dich, wenn Du früher aus dem MV rauskommst.
Die Schlüssel würde ich nur nach anfertigung eines unterschriebenen Übergabeprotokoll, in dem möglichst keine Mängel gelistet sind, nur an den Vermieter übergeben und das im Übergabeprotokoll mit Unterschrift bestätigen lassen (vom Vermieter).
Der Vertragspartner ist nur der Vermieter, sonst niemand.
Der aktuelle Mietvertrag endet am 31.07.2014, nicht am 1.8.14. Wenn der Vermieter Nachmieter akzeptiert hat, müsst ihr einvernehmlich mit dem Vermieter den Mietvertrag auflösen, hier vermutlich per 31.05.2014, weil ein neuer Mietvertrag ab 01.06.2014 zwischen Nachmietern und Vermieter geschlossen wurde. Somit ist auch Miete zu zahlen bis 31.05.2014. Absprachen über vorzeitigen Auszug und Renovierungen, halbe Mieten etc. sind schwierig zu beweisen. Schriftliche Vereinbarungen tragen Vertragscharakter. Durch das Entgegenkommen des Vermieters spart ihr immerhin 2 komplette Mieten. E-Mails sollten nicht verwendet werden.
Bei dieser Konstellation endet dein Mietverhältnis mit Rückgabe der Schlüssel. Nur bis dahin wäre die Miete (brutto) zu zahlen. Sperrt sich der Vermieter, gibst du die Schlüssel erst zum Ablauf der Kündigungsfrist zurück.
Was gehen Euch die Wünsche/Mails des Nachmieters an?
Der Vermieter ist Euer Vertragspartner!
Es ist Wunsch des Vermieters, nicht unserer.
Behauptet der Nachmieter!
Was können wir nun tun, wie sollen wir vorgehen?
Euch an Euren Vertragspartner halten/wenden.
Das klingt ja sehr gefährlich. Schmeiss Deinen Wohnungsschlüssel in einen Kanalschacht und Du bist den Mietvertrag los?
Oder Du übergibst, ohne dem Vermieter Bescheid zu sagen, einfach Deine Wohnungsschlüssel an jemanden, der sich als Nachmieter ausgibt und Dein Mietvertrag ist beendet?
Miete ist so lange zahlbar, wie Du nachweisen kannst, dass die Wohnung anderweitig genutzt wird. Ziehst Du aus einer Wohnung aus und übergibst den Schlüssel ohne weiteres an den Vermieter, kann dieser in die Wohnung und diese 3 Monatel lang renovieren und Du zahlst trotzdem dieser 3 Monate lang Miete (bis zum offiziellen Vertragsende). Beweise dann dem Vermieter, dass er in dieser Zeit doppelt kassiert hat! Das wirst Du nicht schaffen.