Verspätete Gehaltsüberweisung - wer ist verantwortlich?

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Grundsätzlich müst ihr zunächst einmal die Gebühren an eure Gläubiger zahlen. Allerdings ist fraglich, ob diese der Höhe nach gerechtfertigt sind. Es gab dazu 2009 ein BGH-Urteil, dass die Gebühren faktisch auf drei Euro begrenzte: http://lexetius.com/2009,3095 Allerdings ergibt sich mittlerweile bei den neuen SEPA-Lastschriften eine andere Rechtslage.

Fraglich ist, ob der Arbeitgeber euch Schadenersatz leisten muss. Dies hängt davon ab, ob er eine vertragliche Pflichtverletzung begangen hat. Das Gesetz macht keine Vorschriften, wann das geld eingehen muss.

Ist der Termin des Geldeingangs im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag verbindlich festgelegt? Dann läge eine Pflichtverletzung nach § 280 I BGB vor.

Wenn nicht, habt ihr gemäß § 280 II BGB keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Ihr seid nicht verpflichtet, einen Dispo einzurichten, aber ihr müsst halt gegenüber euren Lastschriftgläubigern für ausreichende Deckung sorgen. Wenn es bei euch um den Monatswechel herum öfter einmal knapp wird, empfiehlt sich die Einrichtung eines Dispos auf jeden Fall.

Kinderwerkstatt 
Beitragsersteller
 08.04.2013, 10:33

So, dass hört sich doch mal qualifiziert an. Danke dafür.

Im Arbeitsvertrag wird die Fälligkeit des Gehaltes ZUM 01. des Folgemonats angegeben. Bisher war das auch immer so. Bei Sonntagen und Feiertagen kam es stets ein oder zwei Tage früher.

Wir haben einen kleinen Dispo von 500 € für unerwartete Dinge, die so passieren können. Dass aber auch am 05. noch kein Gehalt da war (obwohl die Miete sogar erst am 03. abgebucht wird), damit haben wir einfach nicht rechnen können.

Auch die Überziehung eines Dispos ist ja bis zu einem gewissen Grad möglich - wir haben es aber extra so eingerichtet, dass mehr als 500 nicht drin sind, um nicht abzurutschen (schlechte Erfahrungen...). Bisher war auf die Gehaltszahlung auch immer Verlass.

Es handelt sich jetzt aber insgesamt jetzt um Rücklastschriften von 1.200 € im Zeitraum vom 28.03. - 06.04. Für einige Buchungen zum 01. war die Deckung ja noch ausreichend und wir rechneten ja täglich / stündlich mit dem Gehaltseingang. Aber für die Miete - knapp 700 € - hats einfach nicht gereicht!

Blöd auch, dass noch am 06. Rücklastschriften kurz VOR der Gehaltsgutschrift gebucht wurden. Warum eigentlich nicht umgekehrt?

Ratirat  08.04.2013, 10:39
@Kinderwerkstatt

Wenn das im Vertrag so steht, dann muss der AG euch die Gebühren erstatten. Eventuell auch noch weitere Schäden, etwa wenn euch nun aufgrund Zweifeln an der Bonität Nachteile entstehen.

Deine Erklärung mit dem Dispo ist nachvollziehbar, wenn ihr Sorge vor Verschuldung habt. Dispozinsen sind schließlich auch teuer. Wie gesagt, ihr müsst ihn nicht erhöhen, es macht das Leben nur machmal einfacher.

Die Buchungsläufe richten sich nach dem Eingang der jeweiligen Datensätze. Sie werden nicht vorher tageweise sortiert. Das soll eine schnelle Bearbeitung sicherstellen. Dass dann die Lastschrift nur Minuten vor dem Geldeingang eingeht, ist Pech, aber nicht zu ändern.

In der Regel ist im Arbeitsvertrag vereinbart zu welchem Zeitpunkt das Gehalt spätestens zu zahlen ist.

Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass Gehalt ist bis zum 01. eines Monats zu zahlen, ist dies als "spätestens zum" zu bewerten, das bedeutet wenn der 1. auf ein Wochenende oder einen Feiertrag fällt, muss das Gehalt entsprechend früher überwiesen werden, so dass der AN am 1. des Monats auf jeden Fall darüber verfügen kann.

Aus einer verspäteten Gehaltszahlung, versehentlich oder nicht ist dabei egal, ergeben sich ggf. Ansprüche gegen den AG wie zum Beispiel Rücklast- oder Mahngebühren die durch die verzögerte Gehaltszahlung entstanden sind. Auch Soll-Zinsen sind in diesem Fall zu erstatten.

Kinderwerkstatt 
Beitragsersteller
 09.04.2013, 13:50

Jepp. So seh ich das eigentlich auch. Danke!

Im Gesetz ist ein Termin für die Gehaltszahlung nicht vorgegeben. Wenn aber im Arbeitsvertrag festgelegt ist, dass das Gehalt am 1. des Folgemonats dem Beschäftigten zur Verfügung stehen muss, so ist das natürlich bindend (Du hättest bessere Antworten bekommen, wenn Du das gleich geschrieben hättest).

Natürlich ist derjenige, der eine Vertragspflicht verletzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet. Da Ihr keine Möglichkeit hattet, Euch auf die verspätete Zahlung einzustellen (da hätte man ggfs. noch was vom Tagesgeld aufs Girokonto schieben können), konntet Ihr auch den Schaden nicht vermeiden.

Vielleicht sollte Dein Mann in Ruhe und sachlich bei der Personalabteilung sein Anliegen vortragen, ich glaube nicht, dass man in einem solchen Fall Anwälte und Gericht bemühen muss.

ichweisnix  10.04.2013, 09:07

Im Gesetz ist ein Termin für die Gehaltszahlung nicht vorgegeben.

Doch:

http://dejure.org/gesetze/BGB/614.html

Es kann aber etwas abweichendes vereinbart werden.

Kinderwerkstatt 
Beitragsersteller
 08.04.2013, 11:54

Ja, danke, das machen wir jetzt.

Ich sehe das genau so! Aber bevor wir da die Welle machen, wollte ich uns etwas besser absichern.

Mein mann wird heute vorsichtig nachfragen, wieso das gehalt nicht wie immer zum 01. da war, sondern mit doch recht deutlicher Verspätung erst am 06.

Wie gesagt, ein paar Buchungen waren bis zum 03. noch gedeckt, aber für die Miete und alles weitere war dann der Dispo ausgereizt und die Buchungen kamen noch am Buchungstag zurück.

Zusatz:

Soeben hörte mein Mann, dass dies eine bewusste Entscheidung der Firma an alle Angestellten war, für April später zu überweisen - auch entgegen der Vereinbarung im Vertrag. Die Mitarbeiter wurden darüber nicht informiert!

Der Betriebsrat rät allen Mitarbeitern zur Beschwerde und Beantragung auf Kostenerstattungen!

Wenn es nur einmal war, dann braucht ihr nicht zu meckern. Sei froh, dass dein Mann sein Gehalt überhaupt bekommen hat.

Kinderwerkstatt 
Beitragsersteller
 08.04.2013, 10:07

Ich glaub es ist noch zu früh, um einen Expertenrat zu erhalten. Oh mein Gott!

Levilevi  08.04.2013, 10:02

Was ist denn das für eine Antwort? Das Gehalt zu bekommen ist doch selbstverständlich!

Kinderwerkstatt 
Beitragsersteller
 08.04.2013, 10:23
@Levilevi

Ja, dachte ich auch - und zwar pünktlich!

Jetzt zahlen wir zusätzlich 88 € Rücklastschriftgebühr dafür, dass der Arbeitgeber (pder die Bank) gepennt haben! Aber ICH soll immer pünkltich zahlen - nur wovon?