Rücklastschriften wegen unzureichender Kontodeckung bei Volksbank?
Ich habe einen laufenden Fitnessvertrag für 2,55€ wöchentlich, welcher alle 2 Wochen per Lastschrift abgebucht wird. Jetzt war bei den letzten 2 Abbuchungen mein Konto nicht ausreichend gedeckt und die Lastschrift wurde abgelehnt.
Heute habe ich nun einen Brief vom Studio bekommen indem sie mich darüber informieren und zu einer Zahlung von
2,55€
2,55€
2,55€
2,55€
zzgl.
8€ Rücklastschriftgebühren
8€ Rücklastschriftgebühren
____________________
26,20€
auffordern.
Meine Bank hat mir ebenfalls 2x 4€ Rücklastschrift für die zwei gescheiterten Abbuchungen berechnet. Somit zahle ich nun statt 10,20€ insgesamt 34,20€.
Ist das alles so zulässig? Ich habe im Internet nach Informationen gesucht, aber die sind alle ziemlich abweichend von einander. Wäre nett wenn jemand genaueres weiß & ggf. Lösungen kennt etwas von diesen Kosten rückerstattet zu bekommen, sofern sie unzulässig sind.
Danke im Voraus :)
7 Antworten
Hi! Das ist natürlich gemessen am eigentlichen Betrag tatsächlich viel Geld und aus Deiner Sicht nur ein Vorgang. Aber es sind ausser Dir drei Institutionen beteiligt (Studio, dessen Bank und deine Bank) und bei jedem löst das eben einen Vorgang aus von daher, ja das dürfen die und jedes für sich liegt im Rahmen.
Pech gehabt kann man da nur sagen aber wenn Du Schuld suchst, brauchst Du nicht weiter zu suchen. Guck in den Spiegel und Du siehst wer Schuld hat. Bezahle und lerne was draus. Gruss.
Klar ist das zulässig. Du bist verpflichtet für Kontodeckung zu sorgen, wenn du Lastschrifteinzüge vereinbarst. Wenn du dich nicht daran hältst, verursachst du bei deiner Bank einen zusätzlichen Arbeitsaufwand, für den den du zahlen musst.Der Aufwand ist für EUR 2,55 genauso groß, wie für EUR 250,00. Deshalb ist auch der Preis derselbe.
Was hältst du von der Idee, einfach für Deckung zu sorgen, wenn du weißt, dass Belastungen kommen? Mach dir weniger Gedanken darüber, was andere vielleicht dürfen oder nicht, sondern darüber, wozu du dich verpflichtet hast...
Schon geschehen, keine Angst. Ich habe auch keineswegs "herumgeheult", sondern mich lediglich über die Rechtslage informiert. Gibt genug Abzocker die Leute abziehen die von sowas keine Ahnung haben 😉
Wie wäre es, wenn du deine Schulden bezahlst? Dann musst du hier auch nicht herumheulen, dass alle so schlecht zu dir sind.
Ist zulässig. Du musst schauen das dein Konto ausreichend gedeckt ist, die Information nach der ersten geplatzten Lastschrift von der Bank, hättest du dazu nutzen sollen die Ausstände direkt ans Fitnesstudio zu überweisen.
Andererseits ist es ungewöhnlich die Beiträge 4x im Monat abzubuchen.
Vllt ist es für dich besser die Lastschrift nach deinem Gehaltseinkommen abbuchen zu lassen.
Das verlangt nicht Dein Studio, das verlangt die Bank. Das Studio gibt die Gebühren nur an Dich weiter. Sieh lieber zu, dass Dein Konto gedeckt ist, wenn Du solche Verträge laufen hast. Heutzutage gibt es nicht mehr Mahnungen vorher, du bist automatisch im Verzug.
Es verlangen sowohl meine Bank (4€), als auch mein Studio bzw. deren und Bank (8€). Daher die Frage ob das nicht zuviel des Guten ist..
Dein Studio hat doch auch unnütze Arbeit dadurch, die durch Rückbuchungen entsteht. Du kannst es wenden wie Du willst, die Schuld bleibt bei Dir.
Ja das ist zulässig, Dein Konto muss Deckung haben.
Das steht alles im Kleingedruckten des Fitnessvertrages.
Okay Mama, danke für die Lebensbelehrung. Wie wär's du kümmerst dich in Zukunft primär auf das spezifische Beantworten der gestellten Frage?