Nebenkostenrückzahlung bar oder überweisen?
Unsere Mieter bekommen eine Nachzahlung. Auf dem Konto von welchem wir die Miete bekommen, ist eine Pfändung. Sie haben uns gebeten, Ihnen die Kaution bar zu geben oder auf ein anderes Konto zu überweisen. Dürfen wir das?
7 Antworten
Ihr dürft es auszahlen oder auf ein anderes Konto überweisen, denn niemand hat Euch gegenteiliges mitgeteilt.
Man muss auch nicht nachfragen ob ein Mieter ein Insolvenzverfahren oder ein P-Konto hat.
Ihr würdet dem Mieter dabei unterstützen, die laufende Pfändung zu umgehen!
Gerade Ihr, die ja auch davon abhängig seid, dass Mieter ihre Miete bezahlen, solltet doch die Gläubiger, die auf ihr Geld warten, verstehen und so etwas NICHT unterstützen!
Unabhängig davon, da ihr Bescheid wisst, dass ihr euch damit nicht legal verhaltet!
Es darf wohl nicht voraus gesetzt werden, dass ein Rechtsunkundiger, also ein juristischer Laie, der nicht dazu aufgefordert wurde, nicht mehr in bar an eine bestimmte Person zu zahlen, dafür haftbar gemacht werden, dass er den Zahlungsanspruch seines Mieters in bar, also einer allgemein anerkannten Zahlungsweise befriedigt.
Stell Dir zum Vergleich vor:
Die ortsbekannte Person, von der jeder weiß, dass das Konto gepfändet wird, kauft sich in der Dorfbäckerei ein paar Brötchen und zahlt mangels Kleingeld mit einem 20 €-Schein. Darf das Verkaufspersonal der Bäckerei nun auch nur per Überweisung raus geben?
Vorsicht! Sofern Ihnen solche Tatsachen bekannt sind, können Sie mit befreiender Wirkung ggfs. ausschließlich auf das ihnen bekannte Konto der Mieter leisten.
Sofern die Rückgewähransprüche der Kaution nicht gepfändet sind, gilt gleiches.
Weshalb sollten Sie als Vermeiter sich wegen der Zahlungsprobleme Ihrer Mieter da irgendwelchen Risiken aussetzen!?!
Halten Sie vorsorglich die Kaution mindestens 6 Monate nach der Beendigung des Mitverhältnisses fest!
Sofern in der Vergangenheit Nachzahlugnen auf die Betriebskosten angefallen sind, sollten Sie darüber hinaus einen Sicherheitseinbehalt für solche Eventualverbindlichkeiten des Mieters verwahren.
Euch wurde von offizieller Seite keine Mitteilung gemacht, also dürft ihr bar auszahlen. Lasst euch eine Quittung geben, damit gegen euch seitens des Mieters keine Forderungen erhoben werden können
So lange Ihr keine "Anweisung" vom Insolvenzverwalter z. B. dem Mieter keine Zahlungen zu leisten, dürft Ihr das.