Versorgungsausgleich/ Minijob

3 Antworten

Okay, vielen Dank. Allerdings existieren die Minijobs nicht mehr und zum Einkommen zählen sie daher nicht. Beim Streitwert bzw. bei den Rechtsanwalts- und Gerichtskosten geht es ja aber auch um die Anzahl der Rentenanwartschaften, daher die Frage, ob sich das "lohnt". Müsste die DRV nicht dann sowieso die Zuzahlungen kennen, da diese automatisch vom Arbeitgeber übermittelt werden?

DFgen  10.03.2015, 08:49

Für den Versorgungsausgleich werden auf jeden Fall die Unterlagen der Rentenversicherung herangezogen.

Alle Rentenpunkte aus der Ehe werden addiert und dann durch zwei geteilt. Insofern "lohnt" sich für Dich auch jeder Rentenpunkt oder jeder halbe...., denn letztendlich wird die Hälfte davon Deinem Rentenkonto gutgeschrieben. Auch wenn sich dadurch ggf. die Scheidungskosten erhöhen würden - diese wäre ja einmalig, im Gegensatz zur möglichen Rente...

Wenn es sich bei den Minijobs um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gehandelt hat, werden diese angerechnet für den Versorgungsausgleich. Denn dann sind dafür ja auch Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt worden.

Werden sie angegeben, erhöht sich dadurch natürlich auch der Streitwert (dreifaches Nettoeinkommen beider Ehepartner), nach dem die Scheidungskosten berechnet werden.

Die DRV kennt nicht immer alle Beschäftigungen! Wenn bei der Meldung des Arbeitgebers zur Krankenkasse ein Fehler aufgetreten ist, bekommt die DRV keine Meldung über das Arbeitsverhältnis! Hier ist immer die Überprüfung und Mitwirkung der Versicherten gefragt, da es doch öfter vorkommt, dass v.a. die Minijobs falsch gemeldet werden. 

Gjgrtj  03.02.2021, 08:58

Dumm