Minijob Rentenversicherung... Befreiung rückgängig machen?
Hallo,
in unserer Firma ist eine Reinigungskraft auf Minijobbasis eingestellt, Rentenversicherung befreit.
Sie hat noch einen anderen Minijob, da zahlt sie aber in die RV ein.
Leider sind wir nicht darüber gestolpert, dass das nicht geht, sie muss sich in beiden Jobs rentenversichern.
Nun meine Frage: kann sie diese Befreiung noch rückgängig machen? Oder müssen wir sie kündigen und dann neu einstellen, damit sie danach wieder einzahlen kann? Gibt es da eine Sperrfrist?
5 Antworten
Oder müssen wir sie kündigen und dann neu einstellen, damit sie danach wieder einzahlen kann?
Dies wird ihr nichts nützen, da laut minijob-zentrale.de folgendes gilt:
Zeitpunkt und Dauer der Befreiung bei mehreren 450-Euro-MinijobsBeantragt ein Minijobber mit mehreren 450-Euro-Minijobs für einen davon die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, gilt diese für alle 450-Euro-Minijobs, die er
- zum Zeitpunkt der Befreiung nebeneinander ausübt und
- zusätzlich danach aufnimmt.
Die Befreiung wird für alle 450-Euro-Minijobs gleichzeitig wirksam und endet erst, wenn kein Minijob mehr besteht.
Nachzulesen in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/06_was_gilt_fuer_rvpflicht/01_befreiung_rv_pflicht/node.html
Gruß siola55
Der Antrag kann nicht zurückgenommen werden und gilt für beide Beschäftigungen, und zwar so lange, bis sie keinen Minijob mehr ausübt. Würdet ihr ihr kündigen und wieder einstellen, wäre sie automatisch befreit, da die Befreiung im zweiten Job weitergilt und auf jeden zukünftigen gleichzeitig ausgeübten Minijob übertragen wird.
Einzige Möglichkeit : Beide Jobs kündigen, zwei Monate Pause und dann beide wieder aufnehmen. Zwei Monate Unterbrechung gelten wie "neuer Job", weniger als Fortsetzung des alten Jobs.
Etwas stimmt hier nicht: denn wurde eine Rentenbeitragspflicht beantragt, so gilt diese für alle gleichzeitig ausgeübten Minijobs!!!!!!
Um die Befreiung rückgängig zu machen, muss der MInijob beendet werden.
Ansonsten ist sie nicht rückgängig zu machen.
Dann müsst ihr sie neu einstellen aber ohne Rentenbeitragsbefreiung.
Nach Eingang der Meldung bei der Minijob-Zentrale kann diese innerhalb eines Monats der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wider sprechen
Hi liebes FrSeepferdchen,
da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter unter Rentenversich.pflicht -> Befreiung von der Rentenversich.pflicht
Nach Eingang der Meldung bei der Minijob-Zentrale kann diese innerhalb eines Monats der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht widersprechen oder ein Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht einleiten. Passiert dies nicht, ist die Befreiung bewilligt.
usw.
Nachzulesen in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/06_was_gilt_fuer_rvpflicht/01_befreiung_rv_pflicht/node.html
Gruß siola55
Wenn Du die Befreiung willst, stelle den Antrag (... das müsste zu jeder Zeit möglich sein - ist aber keine verbindliche Aussage !)
Die Befreiung ist für das lagf. Beschäftigungsverhältnis nicht widerrufbar u n d
sie gilt für alle - parallel bestehenden - geringfügigen Beschäftigungsverhältnsse